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Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU?

    BU zu teuer oder nicht möglich? Dann ist die Grundfähigkeitsversicherung vielleicht Ihre Rettung.

    Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung – sei es wegen gesundheitlicher Vorgeschichte, riskantem Beruf oder schlicht der hohen Beiträge. Doch ganz ohne Absicherung sollte niemand bleiben. Die Grundfähigkeitsversicherung bietet hier eine attraktive Lösung: Sie leistet bereits dann, wenn grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen oder sich fortbewegen dauerhaft verloren gehen – unabhängig davon, ob Sie noch in Ihrem Job arbeiten können.

    Gerade für handwerklich Tätige, Schüler, Azubis oder Menschen mit abgelehnter BU kann diese Form der Absicherung ein echter Gamechanger sein. Aber Vorsicht: Auch die Grundfähigkeitsversicherung hat Schwächen – etwa bei psychischen Erkrankungen. Warum sie trotzdem in vielen Fällen ein wertvoller Plan B oder sogar Ergänzung zur BU ist, lesen Sie im vollständigen Artikel.

    Die Grundfähigkeitsversicherung als Problemlöser?

    Alternative zur BU für körperlich Tätige – Hoffnung oder Kompromiss?

    Immer mehr Versicherer nehmen eine Grundfähigkeitsversicherung in ihr Sortiment mit auf. Sie soll insbesondere bei handwerklichen Berufen die BU-Versicherung ablösen. Bietet sie eine Alternative?

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den letzten Jahren stetig günstiger geworden. Zumindest, wenn Sie zu dem Personenkreis der Akademiker und kaufmännischen Berufe gehören. Arbeiten Sie jedoch mit Ihren Händen, Beinen oder sonst irgendwie körperlich, haben wahrscheinlich auch Sie erst einmal schlucken müssen, als Sie den Beitrag für eine BU-Police gesehen haben.

    Häufig wird in diesem Moment an der Leistungshöhe (Höhe der BU-Rente) oder an der Laufzeit des Vertrags (zum Beispiel auf das 60. Lebensjahr) geschraubt. Im Ergebnis zahlen Sie dann zwar deutlich weniger, haben aber im Leistungsfall das dicke Problem.

    Das haben auch die Versicherungsgesellschaften erkannt und die Grundfähigkeitsversicherung, die eigentlich mehr oder weniger in der Versenkung verschwunden war, wiederbelebt. Sie soll nun insbesondere für Handwerksberufe die Lösung des Problems sein.

    Neustart mit ein paar Modifizierungen

    Grundfähigkeitsversicherung in neuer Form: Schnellerer Zugang, günstigere Beiträge

    Vor ein paar Jahren hat der Volkswohl Bund das Produkt „Existenz“ auf den Markt gebracht. Dabei handelt es sich um eine überarbeitete Grundfähigkeitsversicherung mit schnellerem Zugang zur Leistung für den Kunden. Mussten bisher drei Grundfähigkeiten gleichzeitig verloren gehen, reicht nun der Verlust von einer, über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten, aus.

    Dazu wird durch einfache Gesundheits- und Risikofragen die Annahme auch bei mehreren Vorerkrankungen erleichtert. Insbesondere Handwerker sind hier fast um die Hälfte günstiger als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Mittlerweile springen immer mehr Versicherungsgesellschaften auf diesen Zug auf – von „A“ wie Allianz bis „Z“ wie Zurich.

    Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung – und wann nicht?

    Wie oben schon einmal erwähnt, müssen bestimmte Fähigkeiten über einen bestimmten Zeitraum verloren gehen. In den besseren Tarifen reicht es mittlerweile aus, wenn mindestens eine Fähigkeit verloren gegangen ist. Zum Beispiel ist bei der Benutzung der Hände nun in der Regel nicht mehr notwendig, dass beide Hände gleichzeitig funktionsunfähig sind.

    Allerdings gibt es auch keine klaren Definitionen, an denen man sich orientieren kann. Als Beispiel schreibt ein Versicherer bei dem Gebrauch der Hand, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage sein darf, einen Wasserhahn auf- und wieder zuzudrehen. Ein anderer schreibt davon, dass es unmöglich sein muss, eine Glühbirne in eine Fassung hinein- und wieder herauszudrehen. Was ist nun besser? Ich kann Ihnen diese Frage nicht beantworten.

    Geht eine in den Versicherungsbedingungen definierte Fähigkeit über einen Zeitraum von (in der Regel) 12 Monaten verloren, wird eine monatliche Rente ausgezahlt – entweder, bis die Versicherung abläuft oder bis die Fähigkeit wiedererlangt ist.

    Wer bis hierhin aufmerksam gelesen hat, dem ist vielleicht aufgefallen, dass der Beruf bisher noch überhaupt keine Rolle gespielt hat. Demnach ist es durchaus möglich, eine Rente ausgezahlt zu bekommen, obwohl Sie mit Ihrem Handicap weiter arbeiten können.

    Können Sie aber Ihren Beruf nicht mehr ausüben, bei der Ursache handelt es sich aber um keine klar definierte Fähigkeit, die Sie verloren haben, bekommen Sie aus dieser Versicherung keinen einzigen Cent. Insbesondere aufgrund psychischer Leiden ist es nahezu unmöglich, aus einer Grundfähigkeitsversicherung Geld zu bekommen – sogar dann, wenn von einem „Baustein Psyche“ die Rede ist.

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    Alternative oder Mumpitz?

    Warum die Grundfähigkeitsversicherung nicht als BU-Ersatz gedacht ist

    Kritiker dieser Versicherungsform führen an, dass die Grundfähigkeitsversicherung niemals die Berufsunfähigkeitsversicherung ersetzen kann. Die einzig richtige Absicherung ist demnach die BU.

    Aus meiner Sicht beginnt der Denkfehler von Versicherungen, Verbrauchern und auch Versicherungsvermittlern (insbesondere Versicherungsmaklern, da Versicherungsvertreter meistens 1:1 die Meinung ihrer Gesellschaft übernehmen „müssen“) ganz am Anfang. Nämlich an der Stelle, an der die beiden Versicherungsformen miteinander verglichen werden.

    Was meine ich damit? Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist genau genommen eine Absicherung der sozialen und wirtschaftlichen Stellung des Versicherten. Kann dieser seine aktuelle Tätigkeit nicht mehr in dem Umfang wie zu gesunden Tagen ausüben, erhält er seine Leistung – auch wenn er noch einer anderen Tätigkeit nachgeht oder nachgehen könnte.

    Dies kann die Grundfähigkeitsversicherung nicht leisten. Genau genommen ist das auch gar nicht ihre Aufgabe. Diese Versicherung versichert gewisse Fähigkeiten. Ähnlich wie bei einem Modell, das seine Beine versichert.

    Man könnte meinen, dass der Verlust eines Beins gleichbedeutend mit dem Karriereende ist. Das muss jedoch nicht so sein – es gibt Modelle, die mit einem Bein erfolgreicher sind als viele, die mit beiden Beinen über die Bühne laufen. In der Folge gibt es bei dem Verlust oder der Beschädigung (je nachdem, was versichert ist) der Beine Geld. Ungeachtet davon, ob unser Modell vielleicht nun sogar noch viel mehr Geld aufgrund dieser Besonderheit verdient.

    Exakt so verhält es sich auch mit der Grundfähigkeitsversicherung. Im Ergebnis kann man nun sagen, dass sie keinesfalls eine Alternative für denjenigen ist, der seine soziale Stellung absichern möchte. Wer jedoch gezielt gewisse Fähigkeiten versichern möchte, der findet hier grundsätzlich eine praktikable Möglichkeit bzw. Lösung.

    Achtung bei der Auswahl

    Was wirklich zählt bei der Grundfähigkeitsversicherung – jenseits von Glühbirnen und Wasserhähnen

    Wenn Sie für sich erkannt haben, dass die Grundfähigkeitsversicherung (vielleicht auch als Ergänzung zur BU-Absicherung) für Sie die richtige Wahl ist, müssen Sie sich die Frage stellen, wo Sie sich versichern.

    Viele Versicherungsmakler und Rating-Agenturen stürzen sich dabei wie besessen auf die Ausprägung der Fähigkeiten. Ist es also nun besser, eine Glühbirne nicht mehr in eine Fassung schrauben zu können oder einen Wasserhahn aufzudrehen und wieder zu verschließen? Da es hier noch keine großen Leistungsfälle in der Breite gibt, ist diese Frage sehr schwer bis gar nicht zu beantworten.

    Ich behaupte aber mal, dass dieser Punkt gar nicht die höchste Relevanz haben wird. Aus meiner Sicht muss zuerst einmal geprüft werden, ob bereits ab dem Verlust einer Fähigkeit geleistet wird oder ob hier mehrere gleichzeitig verloren gegangen sein müssen. Müssen beide Hände funktionsunfähig sein oder nur eine? Hiernach lässt sich eine erste Auswahl treffen.

    Im zweiten Schritt kommen wir aber nicht drumherum, die Versicherungsbedingungen inhaltlich zu prüfen. Da viele Versicherungen das Bedingungswerk in vielen Punkten einfach von ihren BU-Versicherungen abgeschrieben haben, finden sich hier auch teilweise die gleichen schauerlichen Klauseln wieder.

    Zum Beispiel spricht ein Anbieter von der Schadenminderungspflicht, die der Kunde betreiben muss. Für den Laien klingt das vernünftig, hat aber in einer solchen Versicherungsart (Summenversicherung) nichts verloren. Oder die versicherte Person muss alle Maßnahmen, die gefahrenlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind, befolgen. Das öffnet dem Versicherer im Leistungsfall Tür und Tor, um Leistungen nicht zahlen zu müssen.

    Grundfähigkeitsversicherung: Relevanter Schutz – nicht nur für Handwerker

    Die Grundfähigkeitsversicherung gehört mittlerweile zu einer relevanten Absicherungsform. Und das nicht nur für Berufe wie Maurer, Tischler, Köche oder Krankenpfleger / Krankenschwestern – auch Kraftfahrer, Kuriere, Erzieher, Mechatroniker und sogar kaufmännische Berufe sind über die Grundfähigkeitsversicherung gut und bedarfsgerecht abzusichern.

    Prominente Beispiele für Leistungsfälle einer Grundfähigkeitsversicherung wären zum Beispiel der Politiker und ehemalige Finanzminister Wolfgang Schäuble oder der Schauspieler Samuel Koch, der sich in der Fernsehshow „Wetten, dass..?“ schwer verletzt hat und seitdem im Rollstuhl sitzt.

    In beiden Fällen ist die Grundfähigkeitsversicherung sogar die bessere Wahl, denn da beide Prominente beruflich noch sehr erfolgreich sind, wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung durch die konkrete Verweisung wohl inzwischen aus der Leistung raus – eine Grundfähigkeitsversicherung, die keine konkrete Verweisung kennt, würde aber weiterhin noch die monatliche Zahlung erbringen.

    Über den Autor

    Guido Lehberg

    Geschäftsführer 

    DER BU-Profi

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    Guido Lehberg

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