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Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung - neu und gut?

    Die Hannoversche Lebensversicherung ist historisch hauptsächlich durch ihre Risikolebensversicherung bekannt. Kein Wunder, da sie in dieser Sparte mit Abstand Marktführer sind.
    Etwas schwieriger für die Hannoversche Lebensversicherung war dann die Einführung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Klar, da dieses Produkt schon deutlich umfangreicher in den Bedingungen ist und auch deutlich besser beraten werden sollte. Genau deswegen haben die Hannoveraner auch vor wenigen Jahren den Schritt weg vom alleinigen Onlineversicherer, hin zum Maklerversicherer gewagt.

     

    Die Hannoversche Lebensversicherung ist historisch hauptsächlich durch ihre Risikolebensversicherung bekannt. Kein Wunder, da sie in dieser Sparte mit Abstand Marktführer sind.

    Etwas schwieriger für die Hannoversche Lebensversicherung war dann die Einführung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Klar, da dieses Produkt schon deutlich umfangreicher in den Bedingungen ist und auch deutlich besser beraten werden sollte. Genau deswegen haben die Hannoveraner auch vor wenigen Jahren den Schritt weg vom alleinigen Onlineversicherer, hin zum Maklerversicherer gewagt.

    Nach umfangreichen Produktverbesserungen schafft es die Hannoversche auch bei uns in der Beratung mittlerweile einen festen Platz unter den Top-Empfehlungen zu bekommen. Fairerweise möchte ich dazu sagen, dass ich selbst nicht ganz unschuldig an der aktuellen Version dieser BU Versicherung bin, da ich hierbei beratend unterstützen durfte.

    Und nun kommt die Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung zum Dezember 2024 auf den Markt. Der Versicherer aus Hannover schließt sich damit einem immer größer werdenden Trend an, den die Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung einnimmt.

    Da ich auch an dieser Produktentwicklung beteiligt gewesen bin (und das dieses Mal sogar sehr weit am Anfang), gehe ich davon aus, dass dieser Bericht der neuen Grundfähigkeitsversicherung der Hannoversche ein gutes Ergebnis attestieren wird.

    Selbstverständlich wird meine Bewertung zu dieser Grundfähigkeitsversicherung wie gewohnt kritisch und objektiv sein.

    Wie ist die Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung aufgebaut?

    Zwei Tariflinien mit modularer Erweiterung und Fokus auf Fähigkeitenvielfalt

    Am Markt der Grundfähigkeitsversicherung gibt es zwei unterschiedliche Modelle an Tarifen: Die einen arbeiten mit sogenannten Tariflinien, wie zum Beispiel die Baloise mit Bronze, Silber und Gold, und andere, wie zum Beispiel die Alte Leipziger, bieten einen Grundtarif der Versicherung an, der über Bausteine sinnvoll und bedarfsorientiert ergänzt werden kann.

    Der Hannoveraner Versicherer macht es sich da einfach und bietet einen Tarif Basis (Tarif G-B) und einen Tarif Premium (Tarif G-P) an. Dazu kann der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung um einige Bausteine ergänzt werden, die wir uns gleich ebenfalls im Detail ansehen werden.

    Ich persönlich finde, dass sich die Hannoversche mit den Bezeichnungen Basis und Premium keinen Gefallen tut, weil der vermeintliche Basis-Tarif in der Qualität mit dem besseren identisch ist. Lediglich die Anzahl der versicherten Fähigkeiten unterscheidet sich. Die Begriffe suggerieren aus meiner Sicht beim Kunden allerdings einen Unterschied in der Qualität, der gar nicht existiert. Nun gut – besser so als andersherum!

    Im Tarif Basis sind die folgenden Fähigkeiten und Grundfähigkeiten versichert:

    • Sehen
    • Sprechen
    • Hören
    • Gebrauch einer Hand
    • Gebrauch eines Arms
    • Greifen und Halten
    • Feinmotorik
    • Gehen
    • Sitzen
    • Stehen
    • Treppensteigen
    • Gleichgewicht
    • Autofahren
    • Motorradfahren
    • Geistige Leistungsfähigkeit
    • Pflegebedürftigkeit (inkl. Demenz)
    • Eigenverantwortliches Handeln
    • Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz

    Der Tarif Premium enthält alle Leistungen des Basis-Tarifs und zusätzlich:

    • Heben und Tragen
    • Knien und Bücken
    • Bildschirmtätigkeit
    • Benutzung von Smartphone oder Tablet
    • Fahrradfahren
    • Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

    Weniger sinnvoll ist es an dieser Stelle, die Anzahl der Fähigkeiten zu zählen und mit Mitbewerbern zu vergleichen, da z. B. Knien und Bücken als eine Fähigkeit genannt wird, in Wirklichkeit aber die Leistung von zwei Fähigkeiten verlangt. Der Bewegungsablauf beim Knien ist eben doch ein anderer als beim Bücken.

    Wir gucken uns daher die Grundfähigkeitsversicherung der Hannoverschen in zwei Teilen an:

    • Sind alle BU-Profi MUST HAVES erfüllt?
    • Wie sind die Fähigkeiten im Einzelnen definiert?

    Die BU-Profi MUST HAVES in der Grundfähigkeitsversicherung der Hannoversche

    Starke Umsetzung der Mindeststandards trotz fehlender Berufskomponente

    Bei der Grundfähigkeitsversicherung sind unsere Mindestkriterien etwas anders aufgebaut als in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Weil hierbei kein Beruf versichert ist, sondern es um die Absicherung von Fähigkeiten geht, gibt es grundsätzlich weder eine abstrakte Verweisung noch eine konkrete Verweisung. Und es gibt auch keine Möglichkeiten der Umorganisation.

    Deutlich komplexer ist es dafür bei der Arztanordnungsklausel, da die Liste der hier aufgeführten zumutbaren Hilfsmittel in den einzelnen Fähigkeiten selbst noch einmal verändert beziehungsweise erweitert werden kann.

    In allen unseren BU-Profi MUST HAVES schneidet die Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung sehr gut ab und erfüllt die Kriterien vollständig.

    Dann können wir uns also anschauen, wie die einzelnen Fähigkeiten in der Versicherung definiert sind.

    Die Fähigkeiten der Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich

    Definitionen im Detail: Wann gibt es wirklich Leistung?

    Wer bei der Grundfähigkeitsversicherung einfach nur guckt, welche einzelnen Grundfähigkeiten versichert sind, der greift deutlich zu kurz. Denn der Verlust der Fähigkeit „Gehen“ ist bei einem Versicherer deutlich eher erfüllt als bei einem anderen. Dafür ist beim anderen aber vielleicht die Fähigkeit „Schreiben“ deutlich eher verloren.

    Gar nicht so einfach!

    Darum prüfen wir jede einzelne Fähigkeit und vergleichen diese mit dem Wettbewerb und prüfen, bei welchem Versicherungstarif der Grundfähigkeitsversicherung der Kunde am schnellsten Geld bekommt. Und diese „Benchmark-Fähigkeit“ setzen wir dann ins Verhältnis mit den anderen.

    Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Grundfähigkeiten in der Versicherung gleich gewichtet werden können, denn wer die Fähigkeit „Schreiben mit beiden Händen“ verloren hat, der wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Kriterien „Gebrauch einer Hand“ erfüllen. Damit ist das Händegebrauchen deutlich wertiger als das Schreiben und so weiter.

    Darum schauen wir uns jetzt einmal die „größten“ und wichtigsten Fähigkeiten im Detail an.

    Verlust der Fähigkeit Sehen

    Diese Definition ist marktüblich. Wenn Sie auf beiden Augen vollständig erblinden oder die Sehschärfe auf dem besseren Auge maximal noch zu 3/60 beträgt oder das Sichtfeld beider Augen maximal noch 15 Grad beträgt, bekommen Sie Ihre monatliche Rente von der Grundfähigkeitsversicherung.

    Verlust der Sprache

    Beim Verlust des Sprechens ist entscheidend, dass die Versicherung bereits dann leisten muss, wenn Sie so weit nicht mehr verständlich sprechen können, um von einem unbekannten Dritten verstanden zu werden.

    Einige Versicherer für Grundfähigkeiten verlangen hierbei, dass Sie nicht mehr von Ihrem sozialen Umfeld verstanden werden müssen. Da Ihr soziales Umfeld Sie aber wesentlich besser verstehen wird als der Arzt oder die Krankenschwester, würden Sie erst viel später an Ihre vereinbarte Rente kommen.

    Ein Kehlkopfmikrophon gilt dabei klar definiert nicht als Hilfsmittel. Können Sie sich nur noch mit einem solchen verständigen, bekommen Sie somit trotzdem Ihre volle Grundfähigkeitsrente.

    Verlust des Hörens

    Auch die Fähigkeit zu hören ist marktgerecht bei der Hannoversche versichert: Erleiden Sie einen Hörverlust von mindestens 60 dB auf beiden Ohren, zum Beispiel durch eine Infektion oder einen lauten Knall von außen, erhalten Sie Ihre Rentenzahlung.

    Auch hierbei kommt es auf die Details an, da einige Gesellschaften immer noch einen Hörverlust von 80 % und mehr verlangen, wobei die Schwerhörigkeit aber schon deutlich weiter fortgeschritten ist als bei den 60 Dezibel.

    Gebrauch einer Hand

    Einseitiger Funktionsverlust reicht für Leistungsanspruch aus

    Kommen wir zu den körperlichen Fähigkeiten. Beim Gebrauch der Hand ist schon einmal wichtig, dass es ausreicht, wenn eine Hand nicht mehr so funktioniert, wie sie soll.

    Wenn es nicht mehr möglich ist über sechs Monate mit der linken oder der rechten Hand den Schraubverschluss einer Flasche zu schließen und wieder zu öffnen oder den Schlüssel eines Sicherheitsschlosses zu verwenden oder ein Leuchtmittel in eine Tischlampe zu drehen und wieder zu entnehmen, haben Sie diese Fähigkeit verloren.

    Auch dies ist eine im Vergleich zum Markt gute Definition.

    Gebrauch eines Arms

    Ein Arm genügt – klare Leistungsregelung bei Einschränkung

    Beim Armgebrauch gilt das Gleiche, wie bei der Hand: Es sollte ausreichen, wenn ein Arm nicht mehr richtig funktioniert.

    Die Hannoversche nennt dabei in Ihrer Klausel ein Beispiel, das so allein nicht ausreichen würde, um den Verlust eines Arms versichert zu haben. Es geht um das Anziehen der Jacke, denn das ist auch mit einem Arm noch machbar. Ergo müssten beide Arme nicht mehr mitmachen, damit die Versicherung Ihnen dafür Ihre monatliche Rente zahlt.

    Gut also, dass die Fähigkeit auch dann verloren ist, wenn Sie keinen 200 Gramm schweren Gegenstand mehr auf Schulterhöhe anheben können, beziehungsweise den Arm seitlich nicht mehr auf Schulterhöhe von 10 Sekunden (ohne Zusatzgewicht) zu halten, ihn dann nach vorne zu drehen und dort ebenfalls zehn Sekunden lang zu halten.

    Insgesamt ist auch der Verlust des Armgebrauchs im Marktvergleich bei der Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung gut abgesichert.

    Greifen, Halten und die Feinmotorik

    Fein abgestufte Leistungsprüfung für präzise Handfunktionen

    Beim Greifen und Halten geht es um die Frage, ob Sie mit einer Ihrer beiden Hände noch in der Lage sind, ein leeres Wasserglas, einen Stift oder einen Kochlöffel aufnehmen und für 5 Minuten halten können.

    Was mir bei dieser Klausel der Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung nicht ganz so gut gefällt ist, dass der Unterarm dabei abgelegt werden darf. Das vereinfacht die Sache natürlich und so können Sie die Fähigkeit schwerer verlieren.

    Im Marktvergleich ist das so aber keine Besonderheit, es gibt jedoch Versicherungen, die unter „Greifen und Halten“ das schreiben, was die Hannoversche unter „Heben und Tragen“ definiert. Aber dazu kommen wir gleich noch.

    Die Feinmotorik wiederum gehört für mich streng genommen zum Gebrauch der Hand. Aus dieser Klausel erhalten Sie Ihre Rente von der Grundfähigkeitsversicherung, wenn Sie mit einer von beiden Händen:

    • ein DIN-A4-Blatt nicht mehr mit einer handelsüblichen Schere schneiden können,
    • den Reißverschluss einer Jacke nicht mehr schließen können oder
    • einen Schlüssel nicht mehr drehen können, obwohl er bereits im Schloss steckt.

    Die Feinmotorik richtet damit den Gebrauch der Hand sinnvoll ab und ermöglicht so einen sehr guten Schutz.

    Verlust der Fähigkeit Gehen

    Vielfältige Ursachen – entscheidend ist die Definition im Vertrag

    Die Fähigkeit „Gehen“ kann durch eine Vielzahl von Krankheiten oder Unfällen verloren gehen – wenn sie richtig und gut definiert ist.

    Ursachen können zum Beispiel Herzleiden, stark geminderte Lungenfunktion, der Verlust eines Beins, Bandscheibenschäden und vieles mehr sein.

    Und die Hannoversche macht bei dieser Definition so ziemlich vieles sehr gut. Es wird eine Strecke von 400 Metern definiert, sowie ein Zeitrahmen von 15 Minuten. Schaffen Sie es nicht, in dieser Zeit die Strecke zu gehen, bekommen Sie Ihr Geld von der Grundfähigkeitsversicherung.

    Aus meiner Sicht kann man sich so weit noch darüber streiten, ob diese Formulierung besser ist als „400 Meter ohne Pause über einen ebenen, festen Boden zu gehen“. Mir persönlich gefallen die 400 Meter ohne Pause etwas besser als 400 Meter in 15 Minuten.

    Was die Hannoversche aber dann macht, ist sehr stark, denn lediglich einseitig geführte Gehstücke und Unterarmgehhilfen gelten hierbei als zulässige Hilfsmittel. Andere bekannte Grundtätigkeitsversicherer wie die Canada Life, der Volkswohl Bund und viele weitere verlangen die Verwendung einer Prothese als Hilfsmittel. Genau das machen die Hannoveraner nicht. Und das erhöht die Leistungswahrscheinlichkeit drastisch.

    Ebenso wie der Verzicht auf beidseitig geführte Unterarmstützen, einen Rollator, einen Gehwagen oder Orthesen. Aus meiner Sicht ist die Klausel damit eine der stärksten am Markt und setzt die Mitbewerber ganz schön unter Zugzwang!

    Nicht mehr Treppensteigen können

    Klare Leistungsregel bei alltäglicher, aber anspruchsvoller Fähigkeit

    Ähnlich ist es auch beim Verlust des Treppensteigens. Schaffen Sie es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, 12 Stufen einer gewöhnlichen Haushaltstreppe hoch- und wieder herunterzusteigen (also insgesamt 24 Stufen) ohne eine Pause zu machen, bekommen Sie Ihre Grundfähigkeitsleistung.

    Zwar müssen Sie sich dabei am Treppengeländer festhalten, dafür sind auch hier weder Prothesen noch Orthesen zumutbare Hilfsmittel. Dieses Mal auch einseitig geführte Gehstöcke nicht, da das Festhalten am Treppengeländer aber als Hilfsmittel gilt, wäre hier das Benutzen eines Gehstocks immer zweiseitig.

    Verlust der Fahrlizenz PKW und Motorrad

    Sensible Fähigkeit mit hohem Alltagswert und schneller Leistungsauslösung

    Die aus meiner Sicht wichtigste Fähigkeit ist der Verlust der Fahrlizenz für den PKW. Das hat weniger mit der Frage zu tun, ob Sie auf ein Auto in Ihrem Beruf angewiesen sind, sondern viel mehr damit, wie schnell es gehen kann, die Voraussetzung für die Fahrtauglichkeit zu verlieren.

    Bei einer Sehminderung oder Schwerhörigkeit ist der Führerschein halt deutlich eher weg, als dass Sie die oben genannten Fähigkeiten Sehen oder Hören verloren haben. Auch Nervenkrankheiten wie eine Epilepsie oder eine Narkolepsie können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen, würden aber sonst wohl nicht zum Verlust einer der anderen Fähigkeiten führen.

    Dabei sollten wir darauf achten, dass die Klausel wirklich die Fahrerlaubnis Klasse B (ehemals Klasse 3) einschließt und es nicht darum geht, ob Sie irgendein zulassungspflichtiges Fahrzeug fahren dürfen.

    Achten Sie auch darauf, dass neben dem Entzug des Führerscheins auch die freiwillige Abgabe als Verlust der Fähigkeit gilt und auch diejenigen, die noch gar keinen Führerschein haben, berücksichtigt werden, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen keinen mehr bekommen können.

    Weil diese Klausel so wichtig ist, finde ich es sehr schön, dass sie auch im günstigeren Tarif mit dabei ist.

    Infektionsklausel für alle Berufe

    Starker Schutz bei Tätigkeitsverbot – besonders für medizinische Berufe

    Gerade für Menschen, die in medizinischen Berufen arbeiten, kann eine Infektion dazu führen, dass sie nicht mehr weiterarbeiten dürfen. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird deswegen die Infektionsklausel seit vielen Jahren gerade für Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenschwestern und Altenpfleger stark beworben.

    Dabei ist diese Klausel in der BU-Versicherung gar nicht so wichtig, da ein Berufsverbot in aller Regel auch ohne Klausel zur mittelbaren Berufsunfähigkeit führen würde. Anders sieht dies in der Grundfähigkeitsversicherung aus, da es hier keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt.

    Bei der Hannoverschen ist die Infektionsklausel deswegen auch in der Grundfähigkeitsversicherung gerade für Berufe interessant, die sich aus preislichen Gründen für diese Versicherungsart entscheiden.

    Zwar gibt es die Grundfähigkeitsrente erst dann, wenn es Ihnen vollständig untersagt wird, Ihrer Tätigkeit aufgrund einer Infektion nachzugehen, aber „Ausübung der beruflichen Tätigkeit (Infektionsschutz)“ liegt auch vor, wenn ein behördliches Verbot der Arbeit mit Patienten an die versicherte Person ergeht, sofern der Patientenkontakt wesentlich für den ausgeübten Beruf ist.

    Damit gehört diese Infektionsklausel zu den besten, die es aktuell in den gängigen GF-Tarifen gibt.

    Heben und Tragen

    Eine der zentralen Zusatzfähigkeiten im Premium-Tarif

    Und damit kommen wir auch schon zu den drei wichtigsten Fähigkeiten, die es exklusiv im Tarif Premium gibt. Eine davon ist das Heben und Tragen.

    Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, einen 5 kg schweren Gegenstand mit einem Griff von einem Tisch von 60 cm Höhe anzuheben und anschließend 5 Meter weit zu tragen. Im Wettbewerbsvergleich orientiert sich die Klausel der Hannoversche Versicherung an anderen wie der Alten Leipziger, der Baloise oder dem HDI, die dies ähnlich gut formuliert haben.

    Knien und Bücken

    Früher Leistungsanspruch bei eingeschränkter Beweglichkeit

    Die zweite sehr relevante Fähigkeit aus dem Premiumtarif ist das Knien und Bücken. Auch für diesen Verlust kann eine Vielzahl von Krankheiten verantwortlich sein. Unter anderem wären dabei Schäden am Rücken, der Knie und auch der Hüfte zu nennen.

    Wichtig auch hierbei ist, dass die Fähigkeit möglichst schnell verloren gehen kann, damit Sie nicht komplett bewegungsunfähig sein müssen, bevor es Geld gibt.

    In Premiumtarif der Hannoverschen sind diese Fähigkeiten ebenfalls gut gelöst. Hierbei ist es wichtig, dass es nicht mehr möglich ist mit beiden Knien oder den Fingerspitzen beider Hände auf den Boden zu kommen und sich danach wieder aufzurichten.

    Verlust der Fähigkeit Fahrrad fahren

    Wichtige Mobilitätsfähigkeit mit Mehrwert im Premiumschutz

    Auch das Fahrradfahren kann, wenn die Klausel gut formuliert ist, einen großen Mehrwert bieten. Daher ist dies die dritte wichtige Fähigkeit aus dem ergänzenden Leistungskatalog des Tarifs Premium.

    Mit der Definition gehört auch das Fahrradfahren zu den gut gemachten Leistungen am Markt. Wir sprechen über ein „echtes“ Fahrrad – einige Versicherer für Grundfähigkeiten verstehen unter einem Fahrrad auch ein dreirädriges Gefährt – und wir sprechen über eine Strecke von einem Kilometer. Hierbei liegt die Herausforderung sowohl in der motorischen Fähigkeit (schnell genug) zu trampeln, damit es vorwärtsgeht und das Rad nicht umkippt und generell auch um den Gleichgewichtssinn.

    Hannover Grundfähigkeitsversicherung: Bisheriges Fazit zu den Fähigkeiten der Tarife

    Starke Leistung im Detail – kaum Anlass zur Kritik

    Um ehrlich zu sein, das hatte ich aber auch schon geschrieben, finde ich den Begriff Basis-Tarif für den Tarif Basis nicht angemessen. Das wird der Leistung, die er bringt, nicht gerecht.

    Außer der Namensgebung habe ich aber nicht viel zu meckern, denn die Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung schafft es 2024 bei allen wichtigen Fähigkeiten, sich der jeweils marktbesten Formulierung anzuschließen.

    Das verdient ehrlichen Respekt und ist mir gerade etwas unangenehm, da sich der Blog bisher wie ein reiner Werbetext für die Hannoversche liest. So gar keine großen negativen Punkte, so gar nichts, was man bisher großartig besser machen kann bei einer Grundfähigkeitsversicherung.

    Na gut, kann daran liegen, dass ich ja alle meine Kritikpunkte schon vorab losgeworden bin und man sich in Hannover offensichtlich echt richtig Mühe gemacht hat, dass ich jetzt hier nichts mehr zu „meckern“ finde.

    Wichtig für jede Grundfähigkeitsversicherung: Die Arbeitsunfähigkeitsklausel

    Finanzielle Absicherung auch ohne dauerhaften Fähigkeitsverlust

    Wurde ich vor rund zwei Jahren noch belächelt, als ich sagte, dass die AU-Klausel in der Grundfähigkeitsabsicherung einer der wichtigsten Bausteine sein wird, hat sie heute fast jeder Versicherer im Angebot. Und das ist gut und wichtig, denn damit lassen sich viele temporäre Erkrankungen und auch psychische Krankheiten, die noch keine schweren Depressionen sind (da kommen wir gleich noch mal im Detail zu), finanziell absichern.

    Auch hier bieten die Hannoveraner eine sehr gute Arbeitsunfähigkeitsklausel, die ab einer Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten bis zu maximal 24 Monaten eine Rentenzahlung auslöst. In der Grundfähigkeitsversicherung ist das eine marktübliche Formulierung, da sich hier noch keiner traut, auf die 36 Monate maximaler Dauer – analog zur BU-Versicherung – zu gehen.

    Leistungen bei psychischen Erkrankungen

    Starker Psyche-Baustein als Antwort auf eine häufige Absicherungslücke

    Die aus meiner Sicht größte Schwachstelle aller Grundfähigkeitsversicherungen, im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung, ist, dass psychische Krankheiten grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

    Zwar versuchen die Versicherer diese Herausforderung über eine „Psyche-Klausel“ zu lösen, doch aus meiner Sicht gelang das bisher nicht. Und auch die Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung bietet keine mit der BU vergleichbare Absicherung an. Das geht auch nicht, da es sonst eine BU und keine GF-Versicherung wäre.

    Allerdings schafft es die Hannoversche, mit ihrer Kreation der Psyche-Klausel einen sehr guten Versicherungsschutz anzubieten.

    Wenn Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung in keiner beruflichen Tätigkeit für länger als drei Stunden pro Tag arbeiten können, also erwerbsunfähig sind, bekommen Sie Ihre Grundfähigkeitsrente. Das ist so weit schon einmal sehr vorteilhaft, weil es nahezu alle Krankheiten der Psyche einschließt, während andere Versicherer lediglich schwere Depressionen und Schizophrenie absichern. Soweit machen das einige andere gute Tarife der Grundfähigkeitsversicherung aber auch schon.

    Die Besonderheit der Hannoverschen besteht darin, dass es hierbei schon ausreicht, wenn die Erwerbsminderung über 6 Monate besteht und nicht erst ab 12 Monaten. Und der Versicherer verzichtet auf eine eigene Prüfung, wenn Sie eine Leistung wegen voller Erwerbsminderung von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

    So weit, so gut. Aber der Hannoverschen scheint das nicht zu reichen, denn zusätzlich erkaufen Sie sich drei weitere Leistungsauslöser, wenn Sie den Psyche-Baustein der Versicherung dazu wählen.

    Info

    Erschöpfungszustand: Die versicherte Person leidet an einem umfassenden Erschöpfungszustand, der es ihr laut Befundbericht eines einschlägigen Facharztes unmöglich macht, typische Schreibtischarbeiten, wie z. B. E-Mails oder Briefe schreiben, Telefonate führen etc., ununterbrochen 30 Minuten auszuführen, ohne danach eine Pause von mehr als zwei Stunden zu machen.

     

    Konzentrationsverlust: Die versicherte Person ist aufgrund eines Verlusts der Konzentrationsfähigkeit nicht mehr in der Lage, ununterbrochen 30 Minuten aktiv an einer Besprechung oder Verhandlung teilzunehmen, ohne danach eine Pause von mehr als zwei Stunden zu machen. Der Verlust der Konzentrationsfähigkeit beruht entweder auf einer organischen oder einer psychischen Erkrankung, z. B. Multiple Sklerose oder Schizophrenie. Der Verlust der Konzentrationsfähigkeit ist durch einen Befundbericht eines Neurologen einschließlich eines anerkannten psychometrischen Testverfahrens (z. B. d2-Aufmerksamkeits-Belastungstest) nachzuweisen.

    Wenn Sie an einem Erschöpfungszustand oder Konzentrationsverlust leiden, erhalten Sie eine einmalige Zahlung in Höhe von 12 Monatsrenten.

    Daneben gibt es noch den Krisen-Airbag, den wir auch schon aus der BU der Hannoversche kennen. Sie erhalten in einer Lebenskrise bis zu 2.000 Euro für die Finanzierung von Therapien, um diese Krise zu bewältigen. Lebenskrisen sind dabei beispielsweise der Trauerfall eines nahen Angehörigen.

    Hannoversche – die Bausteine Bauhandwerk und schwere Krankheiten

    Erweiterungen für spezielle Berufsgruppen und gesundheitliche Risiken

    Neben der AU-Klausel und dem Psyche-Baustein können Sie sich noch für den Baustein Bauhandwerk sowie den Baustein Schwere Krankheiten entscheiden.

    Beim „Bauhandwerk“ haben Sie dann einige weitere Fähigkeiten abgesichert, wie:

    • Auf den Knien arbeiten
    • Vornübergebeugte Haltung
    • Überkopfarbeiten
    • Benutzung von Baugerüsten
    • Ziehen und Schieben einer Schubkarre
    • Verlust der Fahrlizenz nach Klasse L und T

    Da Berufe rund um das Bauhandwerk nicht in unsere Zielgruppen fallen, gehe ich hier nicht näher auf diese Fähigkeiten ein. Bei einem Tarifupdate der Hannoversche würde ich mir jedoch gerade die Fähigkeiten wie „Ziehen und Schieben“ bereits im Tarif Premium wünschen, da dies ein guter Leistungsauslöser für jede Tätigkeit sein kann.

    Wer sich für Leistungen bei Schweren Krankheiten entscheidet, kann sich für Krebserkrankungen und eine Herz- oder Lungenschwäche eine Einmalleistung in Höhe von einer Jahresrente sichern. Auch das ist ein netter Zusatz der Versicherung, allerdings gibt es für derart schwere Herz- und Lungenkrankheiten bei anderen Versicherungen bereits eine monatliche Rentenzahlung, die dann auch länger als 12 Monate läuft.

    Um das richtig einzuordnen, muss man jedoch auch sagen, dass im Falle eines solch starken Herzleidens oder einer derartigen Störung der Lungenfunktion wahrscheinlich auch die Grundfähigkeit „Gehen“ bei der Hannoverschen verloren ist und es daher ohnehin die Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung gibt.

    Nachversicherungsgarantien und Dynamik der Grundfähigkeitsversicherung

    Langfristige Anpassbarkeit als entscheidender Qualitätsfaktor

    In Summe bleibe ich bei meiner Aussage von eben: Die Hannoversche übt mit diesem Tarif der Grundfähigkeitsversicherung mächtig Druck auf den Wettbewerb aus und überzeugt durch einen guten Aufbau sowie sehr gute Definitionen der einzelnen Fähigkeiten.

    Nun bringt aber der beste Versicherungsschutz auch dann nur etwas, wenn er langfristig bedarfsgerecht gestaltet werden kann und auch in Zukunft ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.

    Für den Inflationsausgleich ist die Beitragsdynamik da, bei der sich das Versicherungsunternehmen an den (mittlerweile) sehr guten Regelungen ihrer BU bedient. Die Dynamik an sich kann im Antrag flexibel zwischen 1 % und 5 % gewählt werden. Die Dynamik läuft, bis erstmalig 10.000 Euro Monatsrente erreicht sind oder alternativ, bis Sie das 60. Lebensjahr überschritten haben.

    Auch die Nachversicherungsgarantie ist im Vergleich zu anderen Grundfähigkeitstarifen sehr üppig und lässt eine Erhöhung ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung auf bis zu 4.000 Euro im Monat zu, wobei jede einzelne Erhöhung maximal um 50 % der bei Abschluss vereinbarten Rentenhöhe entsprechen darf.

    Einfach, kurz und knapp: die Gesundheitsfragen der Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung

    Schlanke Risikoprüfung für schnellen Abschluss

    Um eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen, müssen Sie einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten. Hier macht es die Hannoversche recht knapp.

    Neben den Fragen zu Rauchverhalten, Körpergröße und -Gewicht, geht es um Auslandsaufenthalt und Freizeitrisiken sowie um Gesundheitsfragen der letzten drei Jahre.

    Bei den Fragen nach privaten Gefahren kann streiten, ob diese dort genannten Gefahren abschließend sind oder ob diese lediglich als Beispiele anzusehen sind. Hierbei wäre es wünschenswert, wenn die Hannoversche noch einmal etwas nachjustiert.

    Die Gesundheitsfragen der Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung beziehen sich auf die letzten drei Jahre und lassen damit schon einmal zahlreiche Erkrankungen und Behandlungen, die länger zurückliegen, aus dem Abfragezeitraum entfallen.

    Gut ist auch, dass es hier nur um Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen geht und nicht um die Frage, ob Sie Beschwerden hatten. Wenn Sie immer mal wieder mit Rückenschmerzen aufwachen, deswegen aber in den letzten drei Jahren nicht beim Arzt gewesen sind, ist dies nicht angabepflichtig gegenüber der Versicherung.

    Die Frage nach psychischen Behandlungen ist nur dann zu beantworten, wenn Sie den Psyche-Baustein, eine AU-Klausel oder die Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung einschließen wollen. Etwas kritisch sehe ich die Fragen aber dahingehend, dass diese von einem Laien schnell falsch beantwortet werden können, da die Frage insgesamt doch größer sein kann, als sie auf den ersten Blick scheint. Wer das Thema aber mit einem spezialisierten Versicherungsmakler angeht, der braucht sich dabei keine Gedanken zu machen.

    Option auf den Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung

    Optional, aber nicht vorrangig relevant bei der Hannoverschen

    Noch gar nicht besprochen haben wir die obligatorische Wechseloption von der Grundfähigkeitsversicherung in eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierauf werde ich in diesem Beitrag auch nicht im Detail eingehen, da die Grundfähigkeitsversicherung der Hannoverschen erst ab dem sechsten Lebensjahr abschließbar ist und es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 mindestens schon einen BU-Versicherer gibt, der zum Eintritt in die Grundschule eine richtige Absicherung für eine Berufsunfähigkeit bietet.

    Damit braucht es an dieser Stelle keine Grundfähigkeitsversicherung, um die Eintrittskarte für eine spätere BU zu erwerben.

    Option auf den Wechsel in eine Berufsunfähigkeitsversicherung

    Optional, aber nicht vorrangig relevant bei der Hannoverschen

    Noch gar nicht besprochen haben wir die obligatorische Wechseloption von der Grundfähigkeitsversicherung in eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierauf werde ich in diesem Beitrag auch nicht im Detail eingehen, da die Grundfähigkeitsversicherung der Hannoverschen erst ab dem sechsten Lebensjahr abschließbar ist und es mit der Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 mindestens schon einen BU-Versicherer gibt, der zum Eintritt in die Grundschule eine richtige Absicherung für eine Berufsunfähigkeit bietet.

    Damit braucht es an dieser Stelle keine Grundfähigkeitsversicherung, um die Eintrittskarte für eine spätere BU zu erwerben.

    Über den Autor

    Guido Lehberg

    Geschäftsführer 

    DER BU-Profi

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