Die Fähigkeiten der Hannoversche Grundfähigkeitsversicherung im Vergleich
Definitionen im Detail: Wann gibt es wirklich Leistung?
Wer bei der Grundfähigkeitsversicherung einfach nur guckt, welche einzelnen Grundfähigkeiten versichert sind, der greift deutlich zu kurz. Denn der Verlust der Fähigkeit „Gehen“ ist bei einem Versicherer deutlich eher erfüllt als bei einem anderen. Dafür ist beim anderen aber vielleicht die Fähigkeit „Schreiben“ deutlich eher verloren.
Gar nicht so einfach!
Darum prüfen wir jede einzelne Fähigkeit und vergleichen diese mit dem Wettbewerb und prüfen, bei welchem Versicherungstarif der Grundfähigkeitsversicherung der Kunde am schnellsten Geld bekommt. Und diese „Benchmark-Fähigkeit“ setzen wir dann ins Verhältnis mit den anderen.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass nicht alle Grundfähigkeiten in der Versicherung gleich gewichtet werden können, denn wer die Fähigkeit „Schreiben mit beiden Händen“ verloren hat, der wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Kriterien „Gebrauch einer Hand“ erfüllen. Damit ist das Händegebrauchen deutlich wertiger als das Schreiben und so weiter.
Darum schauen wir uns jetzt einmal die „größten“ und wichtigsten Fähigkeiten im Detail an.
Verlust der Fähigkeit Sehen
Diese Definition ist marktüblich. Wenn Sie auf beiden Augen vollständig erblinden oder die Sehschärfe auf dem besseren Auge maximal noch zu 3/60 beträgt oder das Sichtfeld beider Augen maximal noch 15 Grad beträgt, bekommen Sie Ihre monatliche Rente von der Grundfähigkeitsversicherung.
Verlust der Sprache
Beim Verlust des Sprechens ist entscheidend, dass die Versicherung bereits dann leisten muss, wenn Sie so weit nicht mehr verständlich sprechen können, um von einem unbekannten Dritten verstanden zu werden.
Einige Versicherer für Grundfähigkeiten verlangen hierbei, dass Sie nicht mehr von Ihrem sozialen Umfeld verstanden werden müssen. Da Ihr soziales Umfeld Sie aber wesentlich besser verstehen wird als der Arzt oder die Krankenschwester, würden Sie erst viel später an Ihre vereinbarte Rente kommen.
Ein Kehlkopfmikrophon gilt dabei klar definiert nicht als Hilfsmittel. Können Sie sich nur noch mit einem solchen verständigen, bekommen Sie somit trotzdem Ihre volle Grundfähigkeitsrente.
Verlust des Hörens
Auch die Fähigkeit zu hören ist marktgerecht bei der Hannoversche versichert: Erleiden Sie einen Hörverlust von mindestens 60 dB auf beiden Ohren, zum Beispiel durch eine Infektion oder einen lauten Knall von außen, erhalten Sie Ihre Rentenzahlung.
Auch hierbei kommt es auf die Details an, da einige Gesellschaften immer noch einen Hörverlust von 80 % und mehr verlangen, wobei die Schwerhörigkeit aber schon deutlich weiter fortgeschritten ist als bei den 60 Dezibel.