Gründe für die Grundfähigkeitsversicherung gibt es viele – hier sind 5
Was eine Grundfähigkeitsversicherung genau ist, das können Sie in meinem Beitrag „Ist die Grundfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU?“ oder „Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?“ im Detail lesen.
Kurz zusammengefasst:
Sie bekommen Geld von der Grundfähigkeitsversicherung, wenn Sie eine Fähigkeit wie zum Beispiel Gehen, Stehen, Gebrauch einer Hand, Gebrauch eines Arms, Sehen, Sprechen und vieles andere über mindestens 6 Monate verloren haben.
Warum kann das für Polizisten besser sein als eine Berufsunfähigkeits- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung?
Grund Nr. 1 – Der Dienstherr ist egal:
Bei der Grundfähigkeitsversicherung ist es egal, ob Ihr Dienstherr Sie als Polizist entlässt bzw. in den Ruhestand versetzt oder nicht. Sie sind unabhängig von seiner Entscheidung und bekommen bereits dann Ihre Rente von der Versicherung, wenn Sie eine der versicherten Fähigkeiten mindestens 6 Monate verloren haben.
Grund Nr. 2 – Sie können weiterarbeiten:
Nehmen wir an, Sie können Ihre Hand nach einem komplizierten Bruch nicht mehr richtig gebrauchen. Dann können Sie als Polizist auch keine Waffe mehr verwenden. Egal, ob Ihr Dienstherr Sie nun in den Innendienst holt oder nicht: Sie bekommen aus der Grundfähigkeitsversicherung Ihr Geld. Sogar dann, wenn Sie durch den Innendienst keine oder nur geringe Einschränkungen in Ihren Bezügen haben. Die Leistung ist unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder nicht.
Grund Nr. 3 – Deutlich längere Laufzeit der Grundfähigkeitsversicherung:
Eben haben wir schon einmal darüber gesprochen: Eine BU-Versicherung ist regelmäßig nur bis zum 60. oder 63. Lebensjahr für Polizisten möglich. Die Grundfähigkeitsversicherung lässt sich bis zu Ihrem 67. Lebensjahr abschließen. Auch für den Fall eines Berufswechsels sind Sie damit deutlich länger versichert.
Grund Nr. 4 – Der Beitrag zur Versicherung:
Es ist ganz egal, ob Sie gerade erst mit dem Polizeidienst begonnen haben oder schon ein paar Jahre dabei sind. Der Beitrag, den Sie für Ihre Absicherung zahlen müssen, spielt oft eine wichtige Rolle. In der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Beitrag beim Abschluss aus einer Vielzahl von sogenannten Berufsgruppen ermittelt.
Grund Nr. 5 – auch mit Vorerkrankungen eine TOP Absicherung:
Zugegeben: dieser Grund gilt nicht nur für die Polizei, aber eben auch! Und vielleicht ist er in der Summe gerade für Polizisten das „Zünglein an der Waage“.
Bei der BU-Versicherung werden die Gesundheitsfragen immer umfangreicher. Das sorgt bei immer mehr Versicherungswilligen für Zuschläge, Ausschlüsse oder sogar Ablehnungen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch hier kann die Grundfähigkeitsversicherung helfen: die Gesundheitsfragen bei einigen Versicherungen wie zum Beispiel die Bayerische, die Basler, dem Volkswohl Bund oder bei der Nürnberger sind im Vergleich zur BU deutlich verkürzt.
Viele Vorerkrankungen müssen also gegenüber der Grundfähigkeitsversicherung gar nicht angegeben werden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, den wichtigen Versicherungsschutz für Polizisten zu bekommen, deutlich.
Aber selbst wenn bestehende Krankheiten oder Beschwerden angegeben werden müssen, sind die Versicherungen hier nicht immer so „streng“.
Einen Versuch ist es allemal wert!