DAS BU-Profi Lexikon

Verlängerungsoption

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Verlängerungsoption

Aktuell können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung höchstens bis zu Ihrem 67. Lebensjahr abschließen. Passiert Ihnen also etwas nach dem 67. Geburtstag, dann sind Sie nicht mehr versichert. Die Versicherungen haben sich in der BU-Versicherung an dem Beginn der abschlagsfreien Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung orientiert. Gleichgesetzt werden hier auch die Versorgungswerke von verkammerten Berufen (Kammerberufen). Wahrscheinlich wird sich der Zeitpunkt des Rentenbeginns in den nächsten Jahren deutlich nach hinten verschieben (müssen). Denn, auf immer mehr Rentner folgen immer weniger Beitragszahler.

Läuft Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung aber zum 67. Lebensjahr aus und Ihre Altersrente beginnt erst mit Ihrem 70. Lebensjahr, dann wäre das blöd.

Dafür gibt es...

...die Verlängerungsoption bietet Ihnen die Möglichkeit die Laufzeit Ihres Vertrags in der Zukunft anzupassen. Erhöht sich das Alter, bei dem ein abschlagsfreier Bezug der Altersrente möglich ist, dann können Sie Ihren Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung verlängern.

Hierbei unterscheiden sich die Versicherungsbedingungen wieder sehr. Bei einigen Versicherungen können Sie nur die Leistungsdauer anstelle der Versicherungsdauer verlängern. Bei einigen Versicherungen ziehen Sie die Option komplett ohne Risikoprüfung, bei anderen fällt nur die Gesundheitsprüfung weg. Wieder andere Versicherungen ermöglichen Ihnen die Erhöhung sogar zu den Rechnungsgrundlagen, die beim ursprünglichen Abschluss galten.

Wie wichtig ist die Verlängerungsoption?

Die Verlängerungsoption kann vor allem bei jungen Versicherten sehr wichtig sein. Hier ist sicher davon auszugehen, dass der Renteneintritt nicht zum 67. Lebensjahr, sondern wesentlich später möglich ist.

Wem es wichtig ist, dass er seine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung später verlängern kann, der sollte darauf achten, wie die Option genau gestaltet ist.

Versicherungsdauer

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer beschreibt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung den Zeitraum, in dem Sie versichert sind. Diese kann in vollen Jahren, in Monten oder bis zu einem bestimmten Datum angegeben werden. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch eine Abweichung zwischen Versicherungsdauer und Leistungsdauer möglich.

Durch die Verlängerungsoption kann die Versicherungsdauer in vielen Fällen auch bei laufenden Verträgen verlängert werden.

Versicherungsmakler

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Versicherungsmakler, Versicherungsmaklern

Oft wird der Berufstand des Versicherungsmakler, mit dem des Versicherungsvertreters in der Wahrnehmung vertauscht. Das passiert aber leider nicht nur dem Verbraucher. Die beiden Begriffe werden auch gerne in TV Sendungen und Printmedien durcheinandergeworfen.

Welche Arten von Vermittlern gibt es?

Vielleicht haben Sie auch schon mal von Begriffen wie Finanz-Architekt, Vermögensberater, Versicherungsberater, Vertrauensmann, Versicherungsmakler, Honorarberater, Honorarmakler oder Versicherungsvertreter gehört. Viele davon sind dabei reine Erfindung und führen eher zur Verwirrung.

Alle Begrifflichkeiten haben aber eine Sache gemeinsam; sie lassen sich in drei Kategorien aufteilen:

- Versicherungsmakler

- Versicherungsvertreter

- Versicherungsberater

Die Aufgabe des Versicherungsvertreters besteht darin die Interessen seiner Versicherungsgesellschaft zu wahren. Egal, ob der Vertreter fachlich kompetent ist uns es gut mit seinen Kunden meint, an erster Stelle steht für ihn seine Gesellschaft. Das kann durchaus zu Interessenkonflikten führen. Der Vorteil des Vertreters besteht auf der anderen Seite darin, dass er nur die Produkte einer Gesellschaft kennen muss. Das ist wesentlich leichter, als den gesamten Markt zu kennen - von der Haftpflicht, über die Berufsunfähigkeitsversicherung bis hin zur Cyberpolice. Aber: auch ein Versicherungsmakler wird niemals alle Tarife von allen Gesellschaften aus allen Sparten kennen. Das geht schlicht nicht. Dazu aber gleich mehr.

Versicherungsmakler und Versicherungsberater stehen hingegen per Gesetz immer auf der Seite des Kunden. Ihre Interessen stehen also im Mittelpunkt.

Versicherungsberater gibt es aktuell in Deutschland recht wenige. Das hat auch damit zu tun, dass diese gegen Honorar beraten dürfen, im Anschluss aber keine Vermittlung erfolgen darf. Es gibt zwar mittlerweile durchaus die Möglichkeit, dass auch Versicherungsberater Versicherungen vermitteln können, das ist aber ein recht großer bürokratischer Aufwand. Aus diesem Grund haben sich viele Versicherungsberater zum Beispiel darauf spezialisiert Leistungsansprüche in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchzubringen. Auch ich empfehle meinen Kunden im Leistungsfall kompetente und spezialisierte Versicherungsberater aus meinem Netzwerk.

Was zeichnet den Versicherungsmakler aus?

Der Versicherungsmakler steht im Lager seines Kunden und darf Versicherungen vermitteln. Anders als beim Versicherungsberater sind ihm allerdings bei Beratungen ohne Vermittlungsabsicht die Hände gebunden, wenn es in den Bereich der Rechtsberatung geht. Daher macht eine Kooperation von Versicherungsmaklern und Versicherungsberatern in sehr vielen Fällen Sinn.

Der Versicherungsmakler ist außerdem nicht an eine oder mehrere Versicherungsunternehmen gebunden und kann daher im Sinne seiner Kunden die jeweils geeigneten Tarife auswählen.

Achtung: das heißt nämlich auch nicht automatisch, dass ein Versicherungsmakler ein besseres Fachwissen mitbringt als ein Versicherungsvertreter. Die nötigen Qualifikationen, um den Beruf ausüben zu dürfen sind in beiden Fällen recht ähnlich.

Kann eine Person den ganzen Markt kennen?

Damit kommen wir zum Kernproblem eines Versicherungsmaklers. Alle Tarife von über hundert Versicherungsgesellschaften in mehreren Sparten zu kennen ist praktisch unmöglich.

Aus diesem Grund habe ich mich als Versicherungsmakler spezialisiert. Dies verschafft mir die Möglichkeit mich intensiv mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Grundfähigkeitsversicherung zu beschäftigen und für meine Zielgruppe tatsächlich die besten Lösungen zu bekommen.

Nach diesem Prinzip arbeiten auch meine Kollegen in der Lehberg Finanzdienstleistungen GbR. Jeder hat sich auf einen bestimmten Bereich spezialisiert, um diesen von A bis Z zu kennen.

Andere Makler haben sich hingegen auf eine bestimmte Berufsgruppe wie Ärzte oder Lehrer spezialisiert oder auf bestimmte Hobbys wie Reiter oder Bootfahrer.

Meine Empfehlung: suchen Sie Sich einen Makler, der sich auf Ihren Bedarf spezialisiert hat. So können Sie sicher sein, dass er für Sie die bestmögliche Lösung kennt.

So können Sie sofort erkennen, ob jemand Versicherungsmakler ist

Am Anfang haben wir über zahlreiche Phantasiebegriffe gesprochen. Wenn Sie das nächste Mal einem Finanz-Architekten oder Vermögensberater über den Weg laufen und Sie Sich unsicher sind, ob Sie es nun mit einem Versicherungsmakler, einem Versicherungsberater oder einem Versicherungsvertreter zu tun haben, dann gibt es einen einfachen Weg dies zu überprüfen.

Dazu gehen Sie in das Vermittlerregister und können denjenigen oder diejenige über den Namen oder die Registernummer suchen. So finden Sie heraus, um welchen Vermittlertypen oder Berater es sich handelt.

Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Versicherungsvertragsgesetz, VVG

Das Versicherungsvertragsgesetz, kurz VVG, regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen von Versicherungsverträgen.

Seit dem 01.01.2008 gilt das Versicherungsvertragsgesetz in seiner aktuellen Fassung. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die dem 31.12.2007 abgeschlossen wurde, können daher andere Regelungen gelten als bei einem Abschluss danach. Wichtig ist dies insbesondere bei der Prüfung von bestehenden Verträgen.

Für die Bewertung von Versicherungsbedingungen ist es wichtig zu wissen, dass Versicherungen nur zum Vorteil des Kunden vom VVG abweichen können. Nachteilige Regelungen gehen dann zu Lasten der Versicherung.

Neben dem VVG spielen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Versicherungsaufsichtsgesetz in der Vertragsgestaltung einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle.

Hier finden Sie den genauen Wortlaut des Versicherungsvertragsgesetz

 

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Vorvertragliche Anzeigepflicht, Vorvertraglichen Anzeigepflicht

Wie der Name "Vorvertragliche Anzeigepflicht" schon vermuten lässt, geht es dabei um Angaben vor dem Vertragsabschluss. Genau genommen um den Abschluss von zum Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung.

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht ist in Paragraf 19 des VVG geregelt. Hier können Sie nachlesen, was Sie bei der Antragsstellung angeben müssen und was die Versicherung tun kann, wenn Sie Ihrer Pflicht nicht nachkommen.

Was muss angegeben werden?

Sie müssen alles angeben, wonach die Versicherung im Antrag schriftlich fragt. Dazu gehören zum Beispiel Fragen zum Beruf, zu Krankheiten oder zum Einkommen. Es können außerdem Fragen zu besonderen Freizeitgefahren wie Downhill Biken oder Tiefseetauchen sein.

Was passiert, wenn Sie die Vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen?

Die schlimmsten Konsequenzen hat eine Anfechtung wegen arglistiger Anzeigepflichtverletzung. In diesem Fall verlieren Sie rückwirkend ab Beginn des Vertrags vollständig Ihren Versicherungsschutz. Bei einer arglistigen Handlung kommt es aber nicht auf die Absicht an, die Versicherungsgesellschaft zu schädigen. Es reicht aus, dass Sie vorsätzlich etwas verschweigen und das deswegen tun, weil Sie wissen, dass die Versicherung Ihren Antrag sonst ablehnen oder zu anderen Bedingungen (Ausschluss oder Zuschlag) annehmen würde.

Wenn Sie hingegen vorsätzlich oder grob fahrlässig Angaben verschweigen und Ihnen keine Arglist vorgeworfen werden kann, dann hat die Versicherung die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Bei grober Fahrlässigkeit geht dies allerdings nur, wenn die Versicherung bei Kenntnis dieser Angabe den Vertrag tatsächlich abgelehnt hätte. Haben Sie zum Beispiel einen Bandscheibenvorfall grob fahrlässig nicht angegeben, dieser hätte aber nur zu einem Ausschluss und nicht zu einer Ablehnung geführt, dann besteht kein Rücktrittsrecht. Dies müssen Sie als Versicherungsnehmer im Zweifelsfall nachweisen.

Durch den Rücktritt verlieren Sie rückwirkend Ihren Versicherungsschutz. Erkennt die Versicherung allerdings erst im Leistungsfall, dass Sie die Vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben, dann muss sie vielleicht trotzdem leisten. Das ist dann der Fall, wenn der verschwiegene Umstand in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsfall steht.

Wenn Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, dann bleibt der Versicherung noch die Möglichkeit einer Kündigung. Achten Sie in den Versicherungsbedingungen unbedingt darauf, dass die Versicherung auf ihr eigenes Kündigungsrecht verzichten, wenn Sie die Vorvertragliche Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben.

Auch das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie der Versicherung nachweisen können, dass sie den Vertrag auch dann angenommen hätte, wenn sie von dem verschwiegenen Umstand gewusst hätte. Dann kann die Versicherung den Versicherungsschutz rückwirkend Anpassen. Zum Beispiel durch einen Zuschlag oder einen Ausschluss.

 

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