DAS BU-Profi Lexikon

Befristetes Anerkenntnis

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: befristetes Anerkenntnis

In den Versicherungsbedingungen einiger Berufsunfähigkeitsversicherungen finden wir den Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis. Andersherum können wir sagen, dass alle Versicherungen, die darauf nicht verzichten automatisch die Möglichkeit haben ein Leistungsanerkenntnis zu befristen. Dies steht im Paragraphen 173 (2) des Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Aber was bedeutet das nun für den Kunden? Welche Vorteile und welche Nachteile können sich daraus für den Kunden und für die Versicherungsgesellschaft ergeben?

Anerkennung Iher Leistung

Wenn Sie den Antrag auf eine Leistung aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, dann sind Sie erst einmal in der Beweispflicht. Sie müssen nachweisen, dass Sie auch gemäß der Versicherungsbedingungen berufsunfähig sind.

Nach der Prüfung hat kann die Versicherungsgesellschaft den Leistungsantrag nun ablehnen oder anerkennen. Und genau bei diesem Anerkenntnis gibt es zwei Gestaltungsmöglichkeiten aus Sicht der Versicherung. Sie kann entweder ein unbefristetes oder ein befristetes Anerkenntnis aussprechen.

Erhalten Sie aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ein unbefristetes Anerkenntnis, dann gibt es für den Versicherer ausschließlich den Weg über die Nachprüfung um aus der Zahlung der Leistung wieder rauszukommen. Sie sind als Kunde dann in der komfortablen Situation, dass die Versicherung Ihnen nun beweisen muss, dass Sie nicht mehr berufsunfähig sind. Jetzt ist also die Versicherung in der Beweispflicht.

Spricht die Versicherungsgesellschaft hingegen ein befristetes Anerkenntnis aus, dann erhalten Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente nur für den Zeitraum dieser Befristung.

Ihr Vorteil: stellt sich nach Ausspruch des befristeten Anerkenntnisses heraus, dass Sie doch nicht berufsunfähig sind, muss die Berufsunfähigkeitsrente dennoch bis zum Ablauf der Befristung bezahlt werden.

Ihr Nachteil: nach Ablauf der Befristung erhalten Sie keine BU-Rente mehr. Sie müssen nun einen neuen Antrag auf Leistung stellen und somit sind Sie erneut in der Beweislast.

Wann kann ein befristetes Anerkenntnis ausgesprochen werden?

Der Bundesgerichtshof stellte am 09.10.2019 (IV ZR 235/18) klar, dass ein befristetes Anerkenntnis immer ausreichend begründet werden muss. Außerdem darf es nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden, weil dem Versicherer noch gewisse Zweifel bleiben, die einem unbefristeten Anerkenntnis entgegenstehen.

Ist ein befristetes Anerkenntnis insgesamt ein Vorteil oder ein Nachteil?

Gerne wird das befristete Anerkenntnis von Seiten der Versicherungsgesellschaften als Vorteil für den Kunden verkauft. So ließe sich auch in den Fällen, wo sich der Leistungsprüfer der Versicherung unsicher ist, ob die BU-Rente nun gerechtfertigt ist, schnell schon einmal eine Rente auszahlen. Sie als Kunde bekommen dann schon einmal Geld und können Ihre Verbindlichkeiten sofort bedienen.

Dazu kommt, dass die Versicherung die Befristung fundiert begründen muss und das Anerkenntnis bis zum Ablauf bindend ist.

Auf der anderen Seite sind Sie als Kunde nach Ablauf der Zahlung wieder in der Erstprüfung und müssen damit erneut beweisen, dass Sie berufsunfähig sind. Andernfalls läuft Ihre BU-Leistung aus. Darauf müssen Sie bei Ausspruch des befristeten Anerkenntnisses überigens ausdrücklich hingewiesen werden.

Wenn es keine andere Lösung gäbe der versicherten Person schnell zu helfen, dann würde aus meiner Sicht der Vorteil einer schnellen BU-Leistung überwiegen.

Allerdings hat die Versicherungsgesellschaft noch eine andere Möglichkeit: Sie kann mit Ihnen eine Individualvereinbarung treffen. In diesem Rahmen können Sie schon vorab eine gewisse Leistung erhalten.

Was ist die beste Lösung?

Der Königsweg ist, wenn der Versicherer in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Möglichkeit des befristeten Anerkenntnis verzichtet. Damit haben Sie als Kunde einen klaren rechtlichen Vorteil, denn die Versicherung kann hier nicht eigenmächtig handeln.

Wenn Ihnen die Gesellschaft dann in einem komplexen Fall schnell helfen möchte, bleiben die Möglichekeiten der Individualvereinbarung bestehen.

Allerdings ist diese Klausel kein absolutes Ausschlusskriterum dafür, einen Tarif nicht zu nehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dafür mittlerweile so kundenfreundlich, dass es den Versicherungsgesellschaften zunehmend erschwert wird ein Anerkenntnis zu befristen.

Beitragsdynamik

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Beitragsdynamik, Dynamik

Da eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschlossen wird, spielt die Beitragsdynamik eine wichtige Rolle.

Die Höhe Ihrer Berufsunfähigkeitsrente beim Abschluss bestimmt sich dadurch wie hoch Ihr aktuelles Einkommen ist. Bei Schülern oder Studenten gibt es pauschale Höchstgrenzen bis zu 2.000,- Euro Monatsrente.

Mit der Zeit verliert Ihre BU-Rente durch die Inflation an Wert. Dies wird in einer einfachen Berechnung deutlich.

Bei einer abgeschlossenen Rentenhöhe von 2.000,- Euro und einer Inflation von 2% pro Jahr hat Ihre Absicherung in 10 Jahren nur noch einen Wert von 1.640,70 Euro. Nach 20 Jahren nur noch von 1.345,94 Euro und nach 30 Jahren bleiben von Ihren 2.000,- Euro gerade einmal 1.104,14 Euro übrig.

Wenn Sie beim Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel 30 Jahre alt sind, dann ist eine Laufzeit von mehreren Jahrzehnten keine Seltenheit.

Um diesen Wertverlust auszugleichen gibt es die Beitragsdynamik. Dadurch erhöht sich Ihre versicherte Rente jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz.

Allerdings gibt es bei den Versicherungen hier teilweise große Unterschiede. Bei einigen Tarifen ist mit Erhöhungen Schluss, wenn 2.500,- Euro erreicht sind. Andere erhöhen unbegrenzt, möchten im Leistungsfall aber Ihre Angemessenheit überprüfen. Wenn Sie in einem Jahr keine Erhöhung durch die Beitragsdynamik wünschen, dann können Sie diese aussetzen. Wie oft ein Aussetzen möglich ist,ohne dass Sie Ihr Recht darauf verlieren, ist unterschiedlich geregelt. Bei den meisten Versicherungen verfällt Ihr Recht für die Zukunft, wenn Sie mehr als zweimal in Folge ausgesetzt haben. Einige wenige Versicherungen garantieren Ihnen hingegen unbegrenzte Widerspruchsmöglichkeiten.

 

Bereicherungsverbot

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Bereicherungsverbot, Bereicherungsverbotes

Das Bereicherungsverbot ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein heißes Thema. Gemeint ist damit in aller Regel, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall nicht höher sein darf als das Einkommen. Andernfalls würde die Rente entsprechend gekürzt.

Die Idee dahinter ist, dass es ja nicht sein kann, dass Sie von der Versicherung mehr Geld bekommen als wenn Sie arbeiten gehen.

Gibt es ein Bereicherungsverbot?

Ganz klar: Nein!

Weder in der Berufsunfähigkeitsversicherung noch in der Grundfähigkeitsversicherung müssen Sie Kürzungen befürchten, wenn die Leistung höher ist als Ihr letztes Einkommen.

Diese Versicherungen gehören zu den sogenannten Summenversicherungen. Hierbei wird eine bestimmte Rentenhöhe vereinbart, die im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei dem Verlust einer Fähigkeit fällig wird. Ob und wie viel Geld Sie im Leistungsfall mehr haben als vor dem Leistungsfall, ist unerheblich.

Achtung beim Abschluss

Bitte passen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Anders als im Leistungsfall muss hier die Rentenhöhe zu Ihrem aktuellen Einkommen passen. Dieses wird im Rahmen der Risikoprüfung überprüft.

Bei Schülern und Studenten sowie Auszubildenden gibt es allerdings Pauschalen, bis zu denen Sie Sich auch ohne entsprechendes Einkommen versichern können.

Einige Versicherungen bieten in bestimmten Studiengängen bis zu 2.000,- Euro Rentenhöhe an. Werden Sie dann während des Studiums berufsunfähig, steht Ihnen diese Leistung in voller Höhe zu.

"Bereicherungsverbot" durch die Hintertür

Wie oben schon beschrieben gibt es kein offizielles Bereicherungsverbot in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings setzen ein paar Versicherungen in der Praxis etwas anderes um. Wenn Sie eine bestimmte Rentenhöhe erreicht haben, wird im Leistungsfall überprüft, ob die Rente noch zu Ihrem Einkommen passt. Ist dies nicht der Fall, wird die Leistung tatsächlich gekürzt. Dies gilt insbesondere für die regelmäßigen Erhöhungen durch die Dynamik.

Sie bekommen in diesem Fall zwar die zu viel gezahlten Beiträge zurück, aber auch nur dann, wenn im Leistungsfall herauskommt, dass Sie zu hoch versichert sind. Wenn Sie hingegen nie berufsunfähig werden, dann behält die Versicherung Beiträge, ohne dafür jemals ein Risiko absichern zu müssen.

Bereicherungsverbot

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Bereicherungsverbot, Bereicherungsverbotes

Das Bereicherungsverbot ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein heißes Thema. Gemeint ist damit in aller Regel, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall nicht höher sein darf als das Einkommen. Andernfalls würde die Rente entsprechend gekürzt.

Die Idee dahinter ist, dass es ja nicht sein kann, dass Sie von der Versicherung mehr Geld bekommen als wenn Sie arbeiten gehen.

Gibt es ein Bereicherungsverbot?

Ganz klar: Nein!

Weder in der Berufsunfähigkeitsversicherung noch in der Grundfähigkeitsversicherung müssen Sie Kürzungen befürchten, wenn die Leistung höher ist als Ihr letztes Einkommen.

Diese Versicherungen gehören zu den sogenannten Summenversicherungen. Hierbei wird eine bestimmte Rentenhöhe vereinbart, die im Fall der Berufsunfähigkeit oder bei dem Verlust einer Fähigkeit fällig wird. Ob und wie viel Geld Sie im Leistungsfall mehr haben als vor dem Leistungsfall, ist unerheblich.

Achtung beim Abschluss

Bitte passen Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Anders als im Leistungsfall muss hier die Rentenhöhe zu Ihrem aktuellen Einkommen passen. Dieses wird im Rahmen der Risikoprüfung überprüft.

Bei Schülern und Studenten sowie Auszubildenden gibt es allerdings Pauschalen, bis zu denen Sie Sich auch ohne entsprechendes Einkommen versichern können.

Einige Versicherungen bieten in bestimmten Studiengängen bis zu 2.000,- Euro Rentenhöhe an. Werden Sie dann während des Studiums berufsunfähig, steht Ihnen diese Leistung in voller Höhe zu.

"Bereicherungsverbot" durch die Hintertür

Wie oben schon beschrieben gibt es kein offizielles Bereicherungsverbot in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Allerdings setzen ein paar Versicherungen in der Praxis etwas anderes um. Wenn Sie eine bestimmte Rentenhöhe erreicht haben, wird im Leistungsfall überprüft, ob die Rente noch zu Ihrem Einkommen passt. Ist dies nicht der Fall, wird die Leistung tatsächlich gekürzt. Dies gilt insbesondere für die regelmäßigen Erhöhungen durch die Dynamik.

Sie bekommen in diesem Fall zwar die zu viel gezahlten Beiträge zurück, aber auch nur dann, wenn im Leistungsfall herauskommt, dass Sie zu hoch versichert sind. Wenn Sie hingegen nie berufsunfähig werden, dann behält die Versicherung Beiträge, ohne dafür jemals ein Risiko absichern zu müssen.

Beruf in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Beruf, berufliche Tätigkeit, Tätigkeit, Berufs

Was ist eigentlich der Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung? Damit es sich bei einer Tätigkeit um einen Beruf in der BU-Versicherung handelt kommt es auf zwei Dinge an:

  1. Die Tätigkeit muss dauerhaft sein. Somit fallen Ferienjobs und Studentenjobs schon einmal raus. Auch die Elternzeit, die Schule oder das Studium und sogar die Ausbildung sind damit kein Beruf.
  2. Ihre Tätigkeit muss zumindeste dazu geeignet sein Ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dazu reicht es bereits aus, wenn die Absicht dazu besteht. Das ist insbesondere bei Existenzgründungen wichtig, da Sie hierbei in der Regel in den ersten Jahren mehr investieren als verdienen.

Da über diese Definition Studeten, Schüler und Auszubildende nicht als Beruf im Sinne der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten, ist es hier besonders wichtig, dass diese in den Versicherungsbedingungen gesondert abgesichert sind.

Besserstellungsklausel

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Besserstellungsklausel

Einige Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten eine Besserstellungsklausel. Hierbei handelt es sich um das Versprechen der Versicherung, dass Sie bei einem Berufswechsel auf einen günstigeren Beitrag umgestellt werden.

Besonders interessant kann die Besserstellungsklausel zum Beispiel für Schüler sein. Steigen Sie als Schüler der Gesamtschule möglichst früh in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein, ist der Beitrag schon vergleichsweise günstig. Der Beitrag nach einem erfolgreichen Abschluss des Studiums kann aber noch günstiger sein. Hat Ihr Vertrag nun die Besserstellungsgarantie enthalten, dann prüft die Versicherung auf Ihren Wunsch nach Abschluss des Studiums, ob ihr neuer Beruf günstiger ist und stellt um.

Wichtig ist dabei, dass die Versicherung Sie nur besserstellen kann und niemals schlechter. Im schlimmsten Fall zahlen Sie also den bisherigen Beitrag weiter.

Es gibt aber auch "unechte" Besserstellungsklauseln. Hierbei wird von Ihnen zum Beispiel eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt. Andere Versicherungen bieten Ihnen ebenfalls die Prüfung einer Besserstellung an, halten sich das Ergebnis aber offen. Sie haben also keine Garantie darauf.

Gerade für diejenigen, die noch in der Schule, im Studium oder der Berufsausbildung sind, empfiehlt sich diese Klausel unbedingt.

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