Inhaltsverzeichnis

Welche Höhe der BU-Rente ist sinnvoll?

    Faustformel für die passende Absicherung

    So finden Sie die sinnvolle Höhe Ihrer BU-Versicherung heraus

    Über die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es teilweise unterschiedliche Meinungen.

    Dabei trifft man schnell auf pauschale Aussagen wie „80 % vom Nettoeinkommen“ auf der einen Seite und auf der anderen Seite auf scheinbar hochkomplexe Berechnungen, die bei einer „Lückenberechnung“ auch die staatliche Erwerbsminderungsrente einbeziehen.

    Damit Sie das richtig einordnen können ist es wichtig zu verstehen, dass die BU-Versicherung ein vollständig anderes Absicherungsziel als die Erwerbsminderungsrente hat. Bei der BU-Rente geht es um die Absicherung der zuletzt erreichten Lebensstellung und nicht um das Überleben.
    Zur Lebensstellung gehört dabei der Erhalt aktuelle Lebensstandards und auch die Sicherung des künftigen Wohlstandes, also der Vermögensaufbau und die Altersvorsorge.

    Wer das verstanden hat und berücksichtigt, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit von der BU-Rente auch noch mehrere Abzüge vorgenommen werden, merkt schnell, dass bis zu bestimmten Einkommensgrenzen eine Absicherung unter dem vollständigen Nettoeinkommen wenig Sinn ergibt. 

    Wenn Sie das Verständnis für die sinnvolle Absicherungshöhe haben, dann kommt die nächste Herausforderung. Der BU-Markt ist relativ heterogen, was die maximal versicherbare BU-Rente angeht. 

    Unter anderem gibt es zur Höhe der Berufsunfähigkeitsrente unterschiedliche pauschale Grenzen für Schüler, Azubis und Studenten sowie für bei Abschluss von Nichterwerbstätigen wie zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner.


    Und auch bei der maximal möglichen Höhe der Absicherung bezogen auf das Einkommen gibt es deutliche Unterschiede bei den Versicherern gegen Berufsunfähigkeit. Bei einigen Anbietern der Berufsunfähigkeitsversicherung sind maximal 80 % vom Nettoeinkommen, bei anderen 60 % oder 70 % vom Bruttoeinkommen abzusichern. Dies aber auch nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze. Darüber hinaus ist es dann weniger.

    Bei Kammerberufen (zum Beispiel bei Ärzten oder Rechtsanwälten) wird ab bestimmten Rentenhöhen das Versorgungswerk mit eingerechnet und reduziert damit die maximal mögliche private Berufsunfähigkeitsrente. Ab wann das Versorgungswerkt eingerechnet wird und in welcher Höhe, das unterscheidet sich wieder von Tarif zu Tarif. 

    Und wäre das alles noch nicht komplex genug, setzt zum Beispiel die Swiss Life noch einen drauf und meint mit ihren 80 % vom Netto gar nicht das Deutsche Einkommen, sondern das „Schweizer Netto“ für die Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente.

    Ach ja: Neben der finanziellen Angemessenheit gibt es ab einer bestimmten Höhe der Berufsunfähigkeitsrente die Verpflichtung einer extra medizinischen Untersuchung. Um diese zu vermeiden, ist beispielsweise die Aufteilung der Berufsunfähigkeitsversicherung auf mehrere Verträge sinnvoll. Doch wie hoch diese maximale monatliche BU-Rente sein darf, unterscheidet sich wieder von BU zu BU.

    Und zu guter Letzt gibt es dann auch noch verschiedene Lösungen für unterschiedliche Berufsgruppen. Zum Beispiel müssen in unseren speziellen Ärzte BU-Konzepten teilweise gar keine Angaben zum Einkommen gemacht werden. Vergleichbare Absicherungsmöglichkeiten bieten wir auch für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater an. 
    In anderen Berufen wie bei Ingenieuren, Unternehmensberatern, Softwareentwicklern und Informatikern sind dann wieder andere, sehr individuelle Lösungskonzepte sinnvoll.

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    Was viele falsch verstehen - und warum mehr Absicherung erlaubt ist

    Überversicherung bei BU - Mythos oder Realität?

    In vielen Köpfen schwirrt immer noch der Begriff "Überversicherung" bei BU-Renten an der Grenze des Nettoeinkommens oder sogar darüberhinaus. 

    Dabei gibt es bei einer Summenversicherung, die die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, keine Überversicherung. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für Grundfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen. 
    Bei diesen Versicherungsarten wird eine vorher definierte Leistung im Leistungsfall erbracht. 

    Anders wäre es bei einer sogenannten Schadenversicherung, bei der ein konkreter Schaden beziffert werden kann, der dann ersetzt wird. Das ist zum Beispiel bei der Haftpflichtversicherung und der Hausratversicherung der Fall. 

    Aber zurück zur Berufsunfähigkeitsversicherung: 

    Hier ist es vollkommen okay, wenn Sie im Leistungsfall mehr Leistung bekommen, als Sie vorher verdient haben.

    Trotzdem versuchen die Versicherungsgesellschaften dieses Szenaria nach Möglichkeit zu vermeiden. Den Grund dafür nennt man "subjektives Risiko". Hierbei geht man davon aus, dass die Motivation beim Versicherten steigt einen Leistungsfall anzumelden, wenn sich ein merklicher finanzieller Vorteil daraus ergibt. 

    Dieses Risiko ist für den BU-Versicherer schwer bis gar nicht kalkulierbar und im Leistungsfall kann er Ihnen keine Schranken setzen. Auch bei den Erhöhungen durch die Beitragsdynamik wird das schwer.

    Anders herum ist es auch so, dass zu geringe BU-Renten dafür sorgen, dass der Leistungsanspruch wohl eher nicht durchgesetzt wird. Wenn Sie von 3.000 Euro Nettoeinkommen auf einmal auf 1.200 Euro BU-Rentenhöhe reduzieren müssen, dann ist das für die meisten Menschen kein guter Deal und sie quälen sich trotz vermeintlicher Berufsunfähigkeit weiter durch ihren Job - mit allen damit verbundenen Nachteilen inklusive gesundheitlicher Verschlechterung. 

    Bis vor einigen Jahren hatte zum Beispiel die Alte Leipziger in den älteren BU-Tarifen für jeden Dynamik-Nachtrag einen Passus enthalten, dass Sie als Versicherungsnehmer ab einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente von 40.000,- Euro Ihre Angemessenheit selbst überprüfen sollen und dann der Anpassung widersprechen müssen. Nicht nur aus meiner Sicht eine wenig kundenfreundliche Regelung dieser Berufsunfähigkeitsversicherung. Wahrscheinlich wäre diese auch im Zweifel vor Gericht eher gegen die Oberurseler entschieden worden. 

    Weil die Höhe der bereits versicherten Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr zum Nachteil des Kunden verändert werden darf, legen die Versicherer einen größeren Fokus auf die maximal mögliche BU-Rente bei Abschluss der Versicherung und bei den Nachversicherungen.

    Deswegen habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass einige BU-Tarife die Absicherungshöhe beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf 80 % vom Nettolohn begrenzen. 

    Mein Verständnis für die durchaus prekäre Situation der Versicherer ändert aber nichts daran, dass die Absicherung von unter 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens in den allermeisten Fällen deutlich zu wenig ist. 

    Empfehlenswert sind daher diese beiden goldenen Regeln:

    Regel Nummer 1: Wählen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie sich auf rund 100 Prozent Ihres Einkommens versichern können.

    Regel Nummer 2: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung bzw. ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können. Die Grenzen für diese Nachversicherung sollten dabei so hoch wie möglich sein und durch eine Beitragsdynamik ergänzt werden. 

    Anrechnungen, Renten-Limits und Untersuchungsgrenzen

    Bei welcher Versicherung ist wie viel BU-Rente erlaubt?

    Gesellschaft Mögliche Absicherungshöhe Besonderheiten Verzicht auf ärztliche Untersuchung bis Anrechnung Versorgungswerk
    Allianz 70% vom Brutto bis 60.000 € +50% vom Brutto darüber 3.000 € 42.000 € Jahresrente 50%
    Alte Leipziger 66% vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze +33% vom Brutto darüber 3.000 € 42.000 € Jahresrente 50%
    AXA / DBV 75% vom Brutto bis zu 24.000 € +65% bis zu 50.000 € und 50% darüber 2.500 € 50.000 € Jahresrente 50%
    Baloise 60% vom Brutto bis unbegrenzter Höhe entfällt 3.000 € (ab 45 Jahren 2.000 €) KEINE ANRECHNUNG
    Barmenia Gothaer 70% vom Brutto bis zu 85.000 € +50% darüber 3.000 € 50.000 € Jahresrente 50%
    Die Bayerische 60% vom Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze +individuelle Entscheidung darüber 3.000 € 50.000 € Jahresrente 50%
    Canada Life 75% vom Brutto bis zu 48.000 € +70% vom Brutto darüber 3.000 € 60.000 € Jahresrente 50%
    Condor 80% vom Netto bis zu 50.000 € +50% vom Netto darüber 3.000 € 50.000 € Jahresrente 50%
    Continentale 65% vom Brutto bis zu 80.000 € +35% vom Brutto darüber 3.000 € 36.000 € Jahresrente 50%
    CosmosDirekt 60% des Bruttogehaltes entfällt 3.000 € k.a.
    Debeka 75% vom Nettogehalt entfällt k.a. k.a.
    DEVK 60% vom Nettogehalt k.a. 3.000 € k.a.
    Dialog 60% vom Brutto / bei Ärzten bis 70% vom Brutto maximal 5.000 Euro BU-Rente möglich 2.500 € 100% ab dem 1. Euro
    ERGO 60% vom Brutto bis zu 60.000 € +40% vom Brutto bis zu 100.000€ darüber 3.000 € 42.000 € Jahresrente 50%
    Europa 65% vom Brutto bis 80.000 Euro +35% vom Brutto darüber 3.000 € 36.000 € Jahresrente 50%
    Generali k.a. k.a. 2.000 € k.a.
    Hannoversche 60% vom Brutto ohne Begrenzung entfällt 3.000 € 48.000 € Jahresrente 50%
    Hanse Merkur 66% des Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze +33% darüber 2.000 € 30.000 € Jahresrente 50%
    HDI 60% vom Brutto bis zu 100.000 € +30% darüber 3.000 € 48.000 € Jahresrente 50%
    Helvetia 70% vom Brutto bis 50.000 € +50 % darüber 3.000 € 50.000 € Jahresrente 50%
    HUK-Coburg 80% des Netto entfällt 2.000 € 100% ab dem 1. Euro
    LVM 50 % des Brutto entfällt k.a. 100% ab dem 1. Euro
    LV 1871 60% vom Brutto bis zu 70.000 € +40% des darüber hinausgehenden Anteils bis 150k, darüber 30% 3.000 € 36.000 € Jahresrente / 42.000 € bei Verheirateten 50%
    Münchener Verein 50% vom Brutto entfällt 2.000 € k.a.
    Nürnberger 70% vom Brutto bis zu 60.000 € +50% darüber 3.000 € Bis zum 30. Lebensjahr KEINE Anrechnung /50.000 € Jahresrente 50%
    Signal Iduna 70% vom Brutto entfällt 3.000 € 100% ab dem 1. Euro
    Stuttgarter 70% vom Brutto bis zu 48.000 € +60% bis 100.000€, + 50% bis 150.000€ 2.500 € 50.000 € Jahresrente 50%
    Swiss Life 80% vom SCHWEIZER-Netto entfällt 3.000 € 36.000 € Jahresrente 50%
    Universa 60 % vom Brutto bis 50.000 Euro +35% darüber 2.500 € 36.000 € Jahresrente 50%
    Volkswohl Bund 65% vom Brutto bis zu 85.000 € +35% darüber 3.000 € 50.000 € Jahresrente 50%
    WGV 75 % vom Nettogehalt entfällt k.a. k.a.
    WWK 60% vom Brutto entfällt 2.500 € 30.000 € Jahresrente 50%
    Württembergische 80 % des Netto bis 60.000 € +50% darüber 2.000 € k.a.
    Zurich 60% des Brutto bis 80.000 € +50% darüber 2.500 € 36.000 € Jahresente 50%

    Maximierung der Berufsunfähigkeitsrente je Versicherer

    Deswegen ist die Höhe der BU-Rente je Versicherer begrenzt

    Neben der Prüfung, ob die BU-Rente beim Abschluss wirtschaftlich angemessen ist, haben die BU-Versicherer noch eine medizinische Grenze. 

    Der Grund dafür ist schnell erklärt: Je höher die BU-Rente bei einem Versicherungsunternehmen ist, desto größer und teurer ist auch das Risiko, was der Versicherer tragen muss. 
    Das erschwert die Kalkulation und auch die Verhandlungen mit den Rückversicherern, die bei bestimmten Risiken beteiligt werden. 

    Die meisten Versicherer scheuen deswegen eine Berufsunfähigkeitsversicherung von über 3.000 Euro, einige sind sogar noch vorsichtiger und ziehen die "rote Linie" bei 2.500 Euro. 

    Wenn Sie sich oberhalb dieser Grenze versichern wollen, kann eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein. In welchem Umfang Sie sich untersuchen lassen müssen, hängt dabei von Ihrem Alter beim Abschluss, der gewünschten Höhe der BU-Rente und den internen Regeln der jeweiligen Versicherung ab. 

    Was auf den ersten Blick wie ein Luxus-Problem klingt, das ohnehin nur ganz wenige Menschen betrifft, entpuppt sich schnell als echte Herausforderung. 
    Bereits ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro müssen Sie für eine bedarfsgerechte Absicherung zum Arzt.

    Sicher ist sicher: So umgehen Sie die ärztliche Untersuchung

    Eine ärztliche Untersuchung kann für Sie zum großen Ärgernis werden. Nämlich dann, wenn dabei Vorerkrankungen oder gesundheitliche Probleme ans Tageslicht kommen, von denen Sie vorher noch nichts gewusst haben. 

    Beispiele dafür hatten wir auch in unserer Beratungspraxis schon öfters. Teilweise gab es dann Risikozuschläge, Ausschlüsse oder sogar eine Ablehnung.

    Genau deswegen sollten Sie entweder unterhalb dieser Grenzen bleiben oder (unser Tipp) Sie wäheln eine sinnvolle Zwei-Vertrags-Berufsunfähigkeitsversicherung

    Begrenzte Absicherung bei Schülern und Studenten – was ist möglich?

    Pauschale Grenzen bei Schülern, Azubi und Studenten

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann mittlerweile schon ab dem 10. Lebensjahr abgeschlossen werden. Da kommt die Frage auf, wie Schüler, Studenten, Hausfrauen und Hausmänner denn versichert werden können, da sie (noch) gar kein Einkommen haben. 

    Genau deswegen bieten die BU-Versicherer pauschale Absicherungshöhen an. Diese sind zwar von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich, in der Regel lässt sich aber folgendes festhalten:

     

    • Schüler unter 10 Jahren sind bis zu 1.100 Euro versicherbar
       
    • Schüler über 10 Jahren sind bis zu 1.500 Euro versicherbar
       
    • Hausfrauen / Hausmänner können mit bis zu 1.500 Euro versichert werden
       
    • Bei Studenten gibt es eine pauschale Obergrenze von 2.000 Euro. 
       
    • Auch für Auszubildende gibt es eine paschale Absicherungsmöglichkeit von 1.500 Euro, da eine Berechnung auf Basis des Einkommens deutlich zu niedrig wäre.

    Es gibt aber auch einige Ausnahmen von den oben genannten Regeln. Zum Beispiel gibt es einige BU-Versicherungen, die bei bestimmten Studiengängen maximal 1.500 Euro zulassen. 

    Noch gravierender ist es mit der BU-Rente bei Lehramtsstudiengängen. Die Bayerische versichert hier als einer der ganz wenigen bis zu 2.000 Euro, die DBV macht pauschal bis zu 1.500,- Euro BU-Rente, wogegen die Allianz bei 1.300,- Euro und die Condor sogar schon bei 1.000,- Euro Schluss macht.

    Neben den Studiengängen unterschieden einige BU-Tarife die maximal mögliche Rentenhöhe zum Beispiel bei Schülern von der Schulform und der bei Versicherungsabschluss besuchten Klasse. 

    Was Schüler, Azubi und Studenten wieder gemeinsam haben: Bei der Auswahl der passenden BU-Versicherung sollte zwingend auf eine sehr gute Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung (besser noch ohne Risikoprüfung) geachtet werden und die Dynamik sollte nach Möglichkeit ohne Begrenzungen bis kurz vor Versicherungsablauf möglich sein. 

    Verbesserte Pauschale für bestimmte Berufsgruppen

    Mehr BU-Rente ohne Einkommensnachweis 

    Leider sind einige der Pauschalen nicht mehr zeitgemäß und sollten mal wieder an die neue Lebenswirklichkeit angepasst werden. 

    Immerhin passiert dabei auch regelmäßig etwas am Markt. Zum Beispiel bietet der Volkswohl Bund pauschal für alle Akademiker eine BU-Rente von bis zu 2.000 Euro an.

    Jetzt mag sich das für den einen oder anderen Akademiker nicht besonders spannend anhören, da das Einkommen auch entsprechend hoch sein sollte, um über diese Grenze deutlich drüber zu kommen.

    Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Hilfreich ist diese Pauschale zum Beispiel bei Akademikern, die aktuell in Elternzeit sind. Sie wollen sich dann gegen Berufsunfähigkeit absichern, können dies mangels Einkommen aber sonst nicht in ausreichender Höhe.

    Ein weiteres Beispiel sind Ärzte, die eine eigene Praxis eröffnen. Wollen diese in den ersten ein bis zwei Jahren nach Praxisgründung eine entsprechend hohe monatliche Berufsunfähigkeitsrente abschließen, fehlt es an den Einkommensnachweisen.

    Beim Volkswohl Bund wären immerhin 2.000,- Euro möglich, die dann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden können.

    Einen Schritt weiter geht neuerdings die Nürnberger. Dort können Existenzgründer ohne Einkommensnachweise direkt bis zu 2.500 Euro versichern. Ist der Existenzgründer Akademiker oder hat einen Meisterabschluss sind anstelle der 2.500 Euro sogar satte 4.000 Euro pauschale BU-Rente möglich. 

    Auch für Ärzte und Rechtsanwälte, die eine Praxis beziehungsweise Kanzlei übernehmen oder neu gründen, gelten die 4.000 Euro als pauschal mögliche Absicherung. 

    Damit der Wert Ihrer BU-Versicherung bedarfsgerecht bleibt

    Die Wichtigkeit von Dynamik und Obergrenzen

    Wie bereits mehrfach erwähnt, ist es für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig, dass die BU ohne erneute Gesundheitsprüfung (besser noch: ohne erneute Risikoprüfung) erhöht werden kann.

    Dieses Versprechen geben in der Regel alle Versicherungsgesellschaften zur Absicherung ab. In der Praxis gibt es allerdings wichtige Punkte, auf die Sie bei der Auswahl der passenden Absicherung gegen Berufsunfähigkeit achten sollten.

    Auf die individuellen Grenzen der Nachversicherung achten

    Wenn Sie die maximal mögliche BU-Rente abgesichert haben und dabei alle Tipps auf dieser Seite beachtet haben, dann haben Sie eine Menge richtig gemacht. 

    Allerdings sollten Sie dabei zwingend die Gestaltungsmöglichkeiten der Nachversicherungsgarantie im Auge behalten.

    Es gibt dabei gleich mehrere Grenzen, auf die Sie achten sollten. 

    Zum einen gibt es eine Obergrenze, bis zu der die Berufsunfähigkeitsrente maximal angepasst werden kann. Bei einigen Versicherungen beträgt diese noch 2.500 Euro und reicht damit in keinem Fall aus. 
    Gute Tarife bieten heute mindestenst 6.000 Euro als maximal zulässige Erhöhung an. 

    Manch ein Versicherer hat aber noch eine zusätzliche Grenze eingebaut, durch die die BU-Rentenhöhe zu Beginn maximal verdoppelt werden kann.

    Gerade bei Studenten, die sich mit 1.000,- Euro BU-Absicherung zu Beginn einen „Fuß in der Tür“ sichern wollen, kann das große Probleme bereiten. In diesem Fall wäre dann eine maximale BU-Versicherung von 2.000,- Euro im Monat möglich. Viel zu wenig für einen Akademiker – und wenn jetzt bereits gesundheitliche Probleme den Abschluss einer weiteren Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren, haben Sie ein Problem.

    Und es gibt Versicherungen bei denen nicht AUF eine bestimmte Rentenhöhe nachversichert werden kann, sondern bei denen UM eine bestimmte BU-Rente erhöht werden kann. 
    Auch dabei gilt, dass Sie sich in der möglichen Erhöhung beschneiden, wenn Sie die Rentenhöhe bei Beginn zu niedrig ansetzen. 

    Vorsicht bei der Beitragsdynamik

    Neben den Nachversicherungen ist die Beitragsdynamik ein wichtiges Element in einer jeden BU, um die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit über viele Jahre und sogar Jahrzehnte im Wert stabil zu halten.

    Bei einigen BU-Tarifen wird die Dynamik bereits nach Erreichen des 55. Lebensjahres nicht mehr weitergeführt. Selbst wenn wir von einer unveränderten Regelaltersgrenze von 67 Jahren ausgehen, fehlen mal eben 12 Jahre Anpassungsmöglichkeiten. Und das reduziert die Absicherung im Wert gewaltig. 

    Zusätzlich begrenzen einige Versicherungsgesellschaften die maximale Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei einer bestimmten Rentenhöhe. Ganz egal, ob Sie dann über die Nachversicherung oder die Dynamik weitere Erhöhungen durchführen wollen – an dieser Grenze kommen Sie nicht vorbei.

    Mehrere Tarife begrenzen die Dynamik bei 5.000 Euro, 6.000 Euro oder 10.000 Euro Monatsrente. 

    Für jemanden, der sich zum Berufsstart mit einer BU-Police absichert und der noch 30 bis 40 Jahre Berufsleben vor sich hat, werden sogar die 10.000 Euro schon knapp. Ganz geschweige von den anderen Grenzen. 

    Im besten Fall bietet Ihr BU-Versicherungsschutz eine Dynamik bis zum Ablauf der Police. Ohne Begrenzung des Alters und der Rentenhöhe.

    Individuell geplant statt einfach abgeschlossen 

    So stellen Sie eine optimal passende Berufsunfähigkeitsrente sicher

    Zugegeben ist es gar nicht so leicht bei den ganzen verschiedenen Angeboten den Überblick zu behalten.

    Das Problem: Fehler, die beim Abschluss gemacht werden, lassen sich in vielen Fällen nicht mehr oder nur noch sehr schwer korrigieren. Oft mit Nachteilen. 

    Eine Berufsunfähigkeitspolice mit heute 2.000,- Euro BU-Rente wird in 20 Jahren nur noch in etwa den halben Wert haben. Bei einer Laufzeit der Versicherung von über 40 Jahren schrumpft diese also ganz schön dahin.

    Daher verkaufen wir bei DIE Versicherungsprofis nicht einfach eine BU-Versicherung, sondern planen mit Ihnen gemeinsam ein Konzept. Vorausschauend planen wir hier gemeinsam, damit sich Ihre Absicherung Ihrem Leben anpasst und Sie nicht irgendwann Ihr Leben nach Ihrer BU planen müssen. 

    Wenn Sie den passenden BU-Schutz haben möchten und dabei sichergestellt sein soll, dass an alle Eventualitäten gedacht ist, dann schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder tragen sich direkt einen Termin bei uns ein. 

    Zu allen oben genannten Punkten prüfen wir auch die Versicherbarkeit im Rahmen einer Risikovoranfrage und achten auf alle weiteren Besonderheiten, auf die beim Abschluss einer BU-Vorsorge geachtet werden sollte. 

    BU-Profi: Kontaktformular

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