Berufsstellung
Angestellt oder Selbstständig? Warum das einen riesigen Unterschied macht
Ob Sie einen Arbeitsvertrag haben oder Ihr eigener Chef sind, ändert für die Berufsunfähigkeitsversicherung vieles. Ein guter Vertrag muss mitwachsen und darf Ihnen nicht reinreden, wie Sie Ihren Job zu machen haben.
Hier schauen wir uns an, wie die LV 1871 die beiden Welten behandelt.
Angestellte
Wenn Sie angestellt sind, sind die Basics (wie Verweisung auf andere Jobs) bei der LV 1871 durch unsere "Must-Haves" schon sicher abgehakt. Sie sind hier sehr gut aufgestellt.
Ein Highlight für Angestellte kann die Karrieregarantie sein. Normalerweise ist es mühsam, die Rente später zu erhöhen. Die LV 1871 macht es Ihnen hier leicht: Schon bei kleinen Gehaltssprüngen (ab 5 % Steigerung) können Sie Ihre Absicherung erhöhen – ganz ohne erneute Gesundheitsfragen. Das ist Gold wert, wenn Sie jung einsteigen und Ihr Gehalt über die Jahre Schritt für Schritt wächst. Sie müssen nicht erst Heiraten oder ein Haus bauen, um den Schutz anzupassen.
Aber die Nachversicherungs- und Karrieregarantie hängen von der maximalen Höhe sehr stark von Ihrem tatsächlichen Beruf ab. Dazu kommen wir im Abschnitt "Nachversicherungen" noch einmal im Detail.
Selbstständige / Freiberufler
Wenn Sie selbstständig sind, haben viele Versicherer eine Hintertür: Die Umorganisation. Im Klartext heißt das oft: Der Versicherer zahlt nicht, sondern verlangt von Ihnen, dass Sie Ihren Betrieb so umbauen (z. B. eine Hilfskraft einstellen), dass Sie trotz Krankheit weiterarbeiten können.
Die LV 1871 regelt das sehr fair – und für Akademiker sogar exzellent.
Die Grundregel: Die Versicherung darf eine Umorganisation nur verlangen, wenn das für Sie wirtschaftlich zumutbar ist. Die Grenze ist hier klar definiert: Wenn Sie durch den Umbau mehr als 20 % Ihres Gewinns (Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre) verlieren würden, ist die Umorganisation vom Tisch und die Rente wird gezahlt.
In einigen Fällen verzichtet die LV 1871 komplett darauf, Ihren Betrieb prüfen zu wollen. Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist das Thema "Zwangsumbau" für Sie Geschichte:
- Kleine Betriebe: Sie haben weniger als 5 Mitarbeiter = Keine Umorganisation. Der Chef selbst und Praktikanten, Werkstudenten und Azubi werden dabei nicht mitgezählt.
- Akademiker & Kopfarbeiter: Sie haben einen akademischen Abschluss und arbeiten zu mind. 90 % kaufmännisch, planerisch oder organisatorisch? (Das trifft auf die meisten Ingenieure, Informatiker oder Architekten zu) = auch keine Umorganisation.
- Heilberufe: Sie sind Arzt mit eigener Praxis oder Apotheker? Hier verzichtet die LV 1871 generell auf die Prüfung – völlig egal, wie viele Mitarbeiter Sie haben.
Kurz gesagt: Für Akademiker, Ärzte und kleine Selbstständige ist die LV 1871 in diesem Punkt einer der sichersten Häfen am Markt.
Aber Achtung: Die Karrieregarantie hat Tücken (für Selbstständige)
Während wir für Angestellte die Karrieregarantie der LV 1871 wirklich empfehlen können, sieht die Welt für Selbstständige und Freiberufler leider ganz anders aus.
Aus unserer Sicht ist diese Regelung für Selbstständige in der Praxis oft kaum nutzbar und viel zu kompliziert gestrickt.
Warum wir hier skeptisch sind
Damit Sie als Selbstständiger Ihre Rente über diesen Weg erhöhen dürfen, müssen Sie extrem hohe Hürden nehmen, bekommen dafür aber nur eine vergleichsweise kleine Belohnung:
- Die hohe Hürde: Ihr Gewinn muss innerhalb von drei Jahren um satte 30 % gestiegen sein. Das ist eine Hausnummer, die man nicht mal eben so nebenbei erreicht.
- Die kleine Ausbeute: Selbst wenn Sie diesen Gewinnsprung schaffen, dürfen Sie Ihre BU-Rente maximal um 10 % erhöhen. Viel Aufwand für wenig Ertrag.
- Der strenge Deckel: Nach der Erhöhung darf Ihre gesamte BU-Absicherung (auch Verträge bei anderen Anbietern zählen mit!) 50 % Ihres durchschnittlichen Einkommens nicht übersteigen. Das ist im Marktvergleich eine sehr strenge Grenze.
Unser offenes Wort dazu: Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Karrieregarantie der LV 1871 aus unserer Sicht keinen wirklichen Mehrwert.
Wenn Sie hier versichert sind, sollten Sie sich eher auf die klassischen, ereignisabhängigen Nachversicherungen (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf) konzentrieren und von Anfang an die Rente hoch genug ansetzen. Die Karrieregarantie ist für Sie in diesem Tarif leider eher Marketing als echte Hilfe.
Der "Notfall-Knopf": Beitragsstundung bei der LV 1871
Hand aufs Herz: Niemand plant, in finanzielle Nöte zu geraten. Aber eine teure Scheidung, ein Sabbatical oder eine unerwartete Arbeitslosigkeit können das Budget plötzlich sprengen.
Genau in solchen Momenten machen viele Kunden den größten Fehler: Sie kündigen ihre BU, um Geld zu sparen. Damit verlieren Sie Ihren Schutz genau dann, wenn der Stresspegel am höchsten ist. Die Lösung heißt Beitragsstundung (Pause).
Doch Vorsicht: Hier trennt sich die Spreu vom Weizen und jeder Versicherer interpretiert seine eigene Stundungsregel.
Warum viele "Pausen-Regeln" am Markt Mogelpackungen sind
Fast jeder Versicherer schreibt in seine Bedingungen eine Stundungsregelung rein. Allerdings unterscheiden sich die Tarife dabei teilweise deutlich. Bei einigen Versicherungen muss sich erst ein Rückkaufswert in Höhe der zu stundenen Beiträge aufgebaut haben - das ist je nach Alter bei Abschluss der Versicherung eine Sache von vielen Jahren bis Jahrzehnten. Gleichzeitig ist der Bedarf an einer Beitragspause wegen beispielsweise Elternzeit nicht mit 15 Jahren und auch in der Regel nicht Anfang 20 vorhanden, sondern oft mit Ende 20; Anfang 30. Wer kurz vorher erst seine BU-Police abschließt guckt bei vielen Versicherern in die Röhre.
Zusätzlich sind die Regeln der Rückzahlung oft sehr streng: Wenn Sie über 24 Monate die vollen Beiträge stunden und danach in einer Summe zurückzahlen müssen, sind viele Kundinnen und Kunden finanziell überfordert. Klar, denn die Stundung haben Sie nicht ohne Grund beantragt.
Die LV 1871 macht es gut
Der Versicherer aus München hat verstanden, dass man nach einer finanziellen Durststrecke nicht sofort im Geld schwimmt.
Die Regelung gehört für uns zu den fairsten am Markt:
- Schneller Zugang: Schon nach einem Jahr Laufzeit können Sie den "Notfall-Knopf" drücken.
- Lange Atempause: Sie können bis zu 24 Monate keine Beiträge zahlen, bleiben aber voll versichert.
- Faire Rückzahlung: Wenn die Pause vorbei ist, müssen Sie nicht alles auf einmal zahlen. Sie können den Rückstand entspannt in bis zu 48 kleinen Monatsraten abstottern. Alternativ verteilen Sie die Kosten einfach auf die restliche Laufzeit (gegen eine minimale Beitragserhöhung).
Das ist echte Hilfe statt Marketing-Blabla.