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Kurz und knapp: Unsere Meinung zur LV 1871 BU

Die LV 1871 liefert aktuell eines der besten Gesamtpakete am Markt ab. Das Kleingedruckte ist sauber, es gibt kaum versteckte Fallstricke. Besonders wenn Sie in einem Kammerberuf (wie Arzt oder Anwalt) oder im MINT-Bereich arbeiten, kommen Sie an diesem Versicherer kaum vorbei.

Ein echtes Alleinstellungsmerkmal ist die echte BU-Versicherung für Schüler ab 6 Jahren (ab der Einschulung in die Grundschule). Das bietet so momentan kein ein anderer an.

Aus unserer täglichen Praxis wissen wir außerdem: Die Risikoprüfung ist fair. Wir bekommen hier oft noch positive Rückmeldungen bei der anonymen Risikovoranfrage, wo andere Versicherer schon abwinken oder nur mit Risikozuschlägen und Ausschlüssen versichern wollen.
Wenn es bei der LV 1871 doch zu einer Ausschlussklausel kommt, ist diese besonders fair gestaltet und schränkt nur sehr begrenzt ein.

Aber: Es ist nicht alles perfekt. Die Regeln, wie und wann man die Rente später erhöhen kann (Nachversicherungsgarantien), sind für manche Berufe extrem leistungsstark, für andere Berufe jedoch deutlich eingeschrenkt. Da muss man genau hinschauen, um es zu verstehen.

Das passt für Sie, wenn:

  • Sie eine echte BU für Ihr Kind (Schüler) suchen – das geht hier schon ab der 1. Klasse (6 Jahre).
  • Sie Arzt, Anwalt oder Ingenieur sind. Die Bedingungen sind hierauf maßgeschneidert.
  • Sie Vorerkrankungen haben und einen Versicherer suchen, der nicht sofort "Nein" sagt (wir klären das anonym für Sie).
  • Sie später viel Flexibilität brauchen, um die Rente anzupassen, und bereit sind, sich dafür einmal kurz durch die komplexen Regeln zu arbeiten und im "passenden" Beruf arbeiten.

Das passt eher nicht, wenn:

  • Sie Beamter sind (oder es werden wollen). Der LV 1871 fehlt die Dienstunfähigkeitsklausel (DU).
  • Sie einfache, pauschale Regeln für Erhöhungen suchen. Hier hängt viel vom konkreten Beruf und Lebenslauf ab.

Stand: 02/2025

Inhaltsverzeichnis

LV 1871 Berufsunfähigkeitsversicherung im Test

    Wichtige Klauseln

    Das Kleingedruckte: Unsere "Must-Haves" für gute Bedingungen

    Damit Sie im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehen, schauen wir nicht auf bunte Werbebroschüren, sondern tief ins Bedingungswerk. Es gibt bestimmte Klauseln, die zwingend enthalten sein müssen. Fehlen diese, kann der Versicherer im Leistungsfall zu leicht Ausflüchte finden.

    Wir nennen das unsere "BU-Profi Must-Haves". Wenn ein Tarif diese Punkte nicht erfüllt, sortieren wir ihn aus – egal wie günstig er ist.

    Die Checkliste: Das muss drinstehen


    Hier prüfen wir, ob die Basis stimmt. Geht es um Mitwirkungspflichten, Verweisungen oder Leistungsauslöser, darf es keinen Spielraum gegen den Kunden geben.

    • Verzicht auf abstrakte Verweisung: Der Versicherer darf Sie nicht auf irgendeinen anderen Beruf verweisen (z. B. Pförtner), den Sie theoretisch noch ausüben könnten.
    • Konkrete Verweisung & Zuverdienst: Klare Regeln, wenn Sie trotz BU in einem anderen Job arbeiten.
    • Kräfteverfall: Leistung auch, wenn die Kräfte einfach altersentsprechend nachlassen.
    • Weltweiter Versicherungsschutz: Egal, ob Sie in Deutschland, den USA oder Bali leben.
    • Zuletzt ausgeübte Tätigkeit: Es zählt, wie Sie Ihren Beruf in gesunden Tagen ausgeübt haben (wichtig bei schleichenden Krankheiten und psychischen Leiden).
    • Prognosezeitraum 6 Monate: Geld gibt es, wenn der Arzt sagt, Sie sind voraussichtlich 6 Monate BU – nicht erst nach Jahren.
    • Rückwirkende Leistung: Wenn die BU festgestellt wird, muss auch für die vergangenen Monate gezahlt werden.
    • Keine Meldepflicht bei Besserung: Sie müssen nicht ständig von sich aus Bescheid geben, wenn es Ihnen etwas besser geht (bis zur nächsten Nachprüfung).
    • Keine Zwang-OPs: Verzicht auf operative Eingriffe als Voraussetzung für die Rente.
    • Arztanordnungsklausel: Keine Vorschriften für Behandlungen außerhalb echter Heilbehandlungen.
    • Umorganisation: Verzicht auf schwierige Umorganisations-Klauseln bei leitenden Angestellten.

    Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht unserer BU-Profi Must-haves

    Unser Urteil zur LV 1871

    Hier können wir es kurz machen: Die LV 1871 besteht diesen Test zu 100 %.

    Alle oben genannten Punkte sind im Bedingungswerk der "Golden BU" sauber geregelt. Es gibt hier keine versteckten Hintertüren bei den Basics. Bis hierhin sind Sie mit der LV 1871 also definitiv auf der sicheren Seite. Solange diese Grundlagen nicht stimmen, muss es schon sehr gute andere Gründe geben, dass wir einen solchen Tarif unseren Kunden anbieten - die LV 1871 nimmt diese Hürde mit Bravour. 

    Unser BU-Vergleich

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    Berufsstellung

    Angestellt oder Selbstständig? Warum das einen riesigen Unterschied macht

    Ob Sie einen Arbeitsvertrag haben oder Ihr eigener Chef sind, ändert für die Berufsunfähigkeitsversicherung vieles. Ein guter Vertrag muss mitwachsen und darf Ihnen nicht reinreden, wie Sie Ihren Job zu machen haben.

    Hier schauen wir uns an, wie die LV 1871 die beiden Welten behandelt.

    Angestellte

    Wenn Sie angestellt sind, sind die Basics (wie Verweisung auf andere Jobs) bei der LV 1871 durch unsere "Must-Haves" schon sicher abgehakt. Sie sind hier sehr gut aufgestellt.

    Ein Highlight für Angestellte kann die Karrieregarantie sein. Normalerweise ist es mühsam, die Rente später zu erhöhen. Die LV 1871 macht es Ihnen hier leicht: Schon bei kleinen Gehaltssprüngen (ab 5 % Steigerung) können Sie Ihre Absicherung erhöhen – ganz ohne erneute Gesundheitsfragen. Das ist Gold wert, wenn Sie jung einsteigen und Ihr Gehalt über die Jahre Schritt für Schritt wächst. Sie müssen nicht erst Heiraten oder ein Haus bauen, um den Schutz anzupassen.
    Aber die Nachversicherungs- und Karrieregarantie hängen von der maximalen Höhe sehr stark von Ihrem tatsächlichen Beruf ab. Dazu kommen wir im Abschnitt "Nachversicherungen" noch einmal im Detail.

    Selbstständige / Freiberufler

    Wenn Sie selbstständig sind, haben viele Versicherer eine Hintertür: Die Umorganisation. Im Klartext heißt das oft: Der Versicherer zahlt nicht, sondern verlangt von Ihnen, dass Sie Ihren Betrieb so umbauen (z. B. eine Hilfskraft einstellen), dass Sie trotz Krankheit weiterarbeiten können.

    Die LV 1871 regelt das sehr fair – und für Akademiker sogar exzellent.

    Die Grundregel: Die Versicherung darf eine Umorganisation nur verlangen, wenn das für Sie wirtschaftlich zumutbar ist. Die Grenze ist hier klar definiert: Wenn Sie durch den Umbau mehr als 20 % Ihres Gewinns (Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre) verlieren würden, ist die Umorganisation vom Tisch und die Rente wird gezahlt.

    In einigen Fällen verzichtet die LV 1871 komplett darauf, Ihren Betrieb prüfen zu wollen. Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, ist das Thema "Zwangsumbau" für Sie Geschichte:

    1. Kleine Betriebe: Sie haben weniger als 5 Mitarbeiter = Keine Umorganisation. Der Chef selbst und Praktikanten, Werkstudenten und Azubi werden dabei nicht mitgezählt.
    2. Akademiker & Kopfarbeiter: Sie haben einen akademischen Abschluss und arbeiten zu mind. 90 % kaufmännisch, planerisch oder organisatorisch? (Das trifft auf die meisten Ingenieure, Informatiker oder Architekten zu) = auch keine Umorganisation.
    3. Heilberufe: Sie sind Arzt mit eigener Praxis oder Apotheker? Hier verzichtet die LV 1871 generell auf die Prüfung – völlig egal, wie viele Mitarbeiter Sie haben.

    Kurz gesagt: Für Akademiker, Ärzte und kleine Selbstständige ist die LV 1871 in diesem Punkt einer der sichersten Häfen am Markt.

    Aber Achtung: Die Karrieregarantie hat Tücken (für Selbstständige)

    Während wir für Angestellte die Karrieregarantie der LV 1871 wirklich empfehlen können, sieht die Welt für Selbstständige und Freiberufler leider ganz anders aus. 

    Aus unserer Sicht ist diese Regelung für Selbstständige in der Praxis oft kaum nutzbar und viel zu kompliziert gestrickt.

    Warum wir hier skeptisch sind

    Damit Sie als Selbstständiger Ihre Rente über diesen Weg erhöhen dürfen, müssen Sie extrem hohe Hürden nehmen, bekommen dafür aber nur eine vergleichsweise kleine Belohnung:

    1. Die hohe Hürde: Ihr Gewinn muss innerhalb von drei Jahren um satte 30 % gestiegen sein. Das ist eine Hausnummer, die man nicht mal eben so nebenbei erreicht.
    2. Die kleine Ausbeute: Selbst wenn Sie diesen Gewinnsprung schaffen, dürfen Sie Ihre BU-Rente maximal um 10 % erhöhen. Viel Aufwand für wenig Ertrag.
    3. Der strenge Deckel: Nach der Erhöhung darf Ihre gesamte BU-Absicherung (auch Verträge bei anderen Anbietern zählen mit!) 50 % Ihres durchschnittlichen Einkommens nicht übersteigen. Das ist im Marktvergleich eine sehr strenge Grenze.

    Unser offenes Wort dazu: Für Selbstständige und Freiberufler bietet die Karrieregarantie der LV 1871 aus unserer Sicht keinen wirklichen Mehrwert. 

    Wenn Sie hier versichert sind, sollten Sie sich eher auf die klassischen, ereignisabhängigen Nachversicherungen (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes oder Immobilienkauf) konzentrieren und von Anfang an die Rente hoch genug ansetzen. Die Karrieregarantie ist für Sie in diesem Tarif leider eher Marketing als echte Hilfe.

     

    Der "Notfall-Knopf": Beitragsstundung bei der LV 1871


    Hand aufs Herz: Niemand plant, in finanzielle Nöte zu geraten. Aber eine teure Scheidung, ein Sabbatical oder eine unerwartete Arbeitslosigkeit können das Budget plötzlich sprengen.

    Genau in solchen Momenten machen viele Kunden den größten Fehler: Sie kündigen ihre BU, um Geld zu sparen. Damit verlieren Sie Ihren Schutz genau dann, wenn der Stresspegel am höchsten ist. Die Lösung heißt Beitragsstundung (Pause).
    Doch Vorsicht: Hier trennt sich die Spreu vom Weizen und jeder Versicherer interpretiert seine eigene Stundungsregel. 

    Warum viele "Pausen-Regeln" am Markt Mogelpackungen sind

    Fast jeder Versicherer schreibt in seine Bedingungen eine Stundungsregelung rein. Allerdings unterscheiden sich die Tarife dabei teilweise deutlich. Bei einigen Versicherungen muss sich erst ein Rückkaufswert in Höhe der zu stundenen Beiträge aufgebaut haben - das ist je nach Alter bei Abschluss der Versicherung eine Sache von vielen Jahren bis Jahrzehnten. Gleichzeitig ist der Bedarf an einer Beitragspause wegen beispielsweise Elternzeit nicht mit 15 Jahren und auch in der Regel nicht Anfang 20 vorhanden, sondern oft mit Ende 20; Anfang 30. Wer kurz vorher erst seine BU-Police abschließt guckt bei vielen Versicherern in die Röhre. 

    Zusätzlich sind die Regeln der Rückzahlung oft sehr streng: Wenn Sie über 24 Monate die vollen Beiträge stunden und danach in einer Summe zurückzahlen müssen, sind viele Kundinnen und Kunden finanziell überfordert. Klar, denn die Stundung haben Sie nicht ohne Grund beantragt. 

    Die LV 1871 macht es gut
    Der Versicherer aus München hat verstanden, dass man nach einer finanziellen Durststrecke nicht sofort im Geld schwimmt.

    Die Regelung gehört für uns zu den fairsten am Markt:

    1. Schneller Zugang: Schon nach einem Jahr Laufzeit können Sie den "Notfall-Knopf" drücken.
       
    2. Lange Atempause: Sie können bis zu 24 Monate keine Beiträge zahlen, bleiben aber voll versichert.
       
    3. Faire Rückzahlung: Wenn die Pause vorbei ist, müssen Sie nicht alles auf einmal zahlen. Sie können den Rückstand entspannt in bis zu 48 kleinen Monatsraten abstottern. Alternativ verteilen Sie die Kosten einfach auf die restliche Laufzeit (gegen eine minimale Beitragserhöhung).

    Das ist echte Hilfe statt Marketing-Blabla.

     

    Individuelle Regelungen

    Klauseln: Dienstunfähigkeit, Infektion, Teilzeit

    Neben dem klassischen Leistungsversprechen haben sich in den letzten Jahren immer mehr Zusatzwege zur BU-Leistung am Markt etabliert. 

    Dienstunfähigkeitsklausel (Beamte)

    Hier machen wir es kurz und schmerzlos: Die LV 1871 bietet keine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) an.

    Zwar sind Sie hier auch als Beamter gut versichert, aber es fehlt eine vereinfachte Anerkennung bei Dienstunfähigkeit. Das heißt: Wenn Ihr Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt, zahlt die LV 1871 nicht automatisch, sondern prüft medizinisch selbst, ob Sie berufsunfähig sind.
    Unsere Empfehlung: Wenn Sie bereits verbeamtet sind oder die Laufbahn fest planen (z. B. Lehrer, Polizisten, Verwaltung), gibt es andere Versicherer am Markt, die Ihnen das Leben im Leistungsfall oft leichter machen. 

    Infektionsklausel

    Völlig anders sieht es aus, wenn Sie im medizinischen Bereich, in der Pflege oder mit Lebensmitteln arbeiten. Hier hat die LV 1871 eines der aktuell stärksten Bedingungswerke überhaupt gebaut.

    Die Infektionsklausel der LV 1871 gilt für alle Berufe, nicht nur für Ärzte. Egal ob Sie Krankenschwester, Altenpfleger, Erzieher oder Koch sind – Sie sind voll geschützt.

    Was ist das besondere Merkmal an dieser Regelung?
    Normalerweise zahlen BU-Versicherer erst, wenn Sie wirklich krank sind. Die Infektionsklausel löst aber schon bei einem Tätigkeitsverbot aus. Wenn das Gesundheitsamt sagt "Sie dürfen nicht arbeiten", gibt es Geld – auch wenn Sie sich körperlich fit fühlen.

    Dabei sind die Regelungen der LV 1871 besonders stark:

    1. Nicht nur Gesetz, auch Hygieneplan: Es zählt nicht nur ein Verbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), sondern auch, wenn ein behördlich anerkannter Hygieniker Sie aufgrund eines Hygieneplans nach Hause schickt. Das haben nur sehr wenige Tarife!
    2. Die 50 %-Hürde: Ein teilweises Verbot reicht schon. Wenn Sie nur noch 50 % Ihrer Aufgaben erledigen dürfen, gibt es die volle Rente.
    3. Verlust einer prägenden Tätigkeit: Auch wenn die 50% nicht erreicht sind, Ihnen aber eine prägende Tätigkeit untersagt wird - zum Beispiel das Behandeln von Patienten - gelten Sie sofort als vollständig berufsunfähig. 

    Damit bietet die LV 1871 aktuell eine der stärksten Infektionsklauseln am gesamten BU-Markt.

     

    Teilzeitklausel (Kinder/Pflege)

    Auch beim Thema Teilzeitklausel hat sich die LV 1871 für eine sehr gute Regelung entschieden.

    Das Prinzip: Reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit auf unter 30 Stunden in der Woche, weil Sie Ihre (kindergeldberechtigten) Kinder versorgen oder die Pflege eines Angehörigen übernehmen, nimmt die Versicherung im Leistungsfall diese zusätzlichen Tätigkeiten bei der Prüfung mit auf. Das gilt für alle Gruppen: sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige und Freiberufler. Auch für diejenigen, die zur Schule oder Uni gehen, gilt diese Regelung ebenfalls.

    Warum uns diese Lösung am besten gefällt
    Wie wir in unserem separaten und ausführlichen Beitrag zur Teilzeitklausel ausführlich erklären, ist eine solche ergänzende Regelung theoretisch gar nicht zwingend nötig, um vollen Versicherungsschutz zu haben.

    Aber: Die konkrete Ausführung der LV 1871 erhöht die Leistungswahrscheinlichkeit für all diejenigen, die durch Kindererziehung, Kinderversorgung oder die Pflege von Angehörigen einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind - trotz Reduzierung ihrer eigentlichen Arbeitszeit. Denn die Versicherung erkennt hier an: Die Versorgung von Kindern oder Pflegebedürftigen ist harte Arbeit, die zu einer deutlichen Erhöhung der täglichen Gesamtarbeitszeit führt - und das sogar weit über das vorherige Niveau an Stunden. 

     

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