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Kurzfazit zur Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung
 

  • Die Alte Leipziger bietet eine sehr gute BU-Versicherung mit insgesamt starken Bedingungen. 
  • Nicht in allen Punkten marktführend, insbesondere bei Teilzeitklausel und den Nachversicherungen zu Beginn kleiner BU-Renten.
  • Nach unseren Erfahrungen bietet die Alte Leipziger eine vergleichsweise gute Annahmepolitik und liefert häufig positive Ergebnisse bei der anonymen Risikovoranfrage.
  • Besonders interessant für Ärzte, Juristen, Ingenieure und viele MINT-Berufe, abhängig von Tätigkeit und gewünschter Vertragsgestaltung.
  • Auch für viele andere Berufe kann die Alte Leipziger geeignet sein – entscheidend sind Tätigkeit, Gesundheit und die gewünschte Vertragsgestaltung.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage ist möglich und in vielen Fällen sinnvoll.

Geeignet, wenn:

  • Sie einen sehr soliden BU-Allrounder mit langer Markt- und Leistungshistorie suchen.
  • Sie Wert auf stabile Bedingungen und einen etablierten BU-Versicherer legen.
  • Sie als Student eine BU mit möglichst großen Sprüngen in der Nachversicherung finden wollen. 

Eher nicht geeignet, wenn:

  • Sie mit einer niedrigen BU-Rente starten möchten und maximale Nachversicherungsmöglichkeiten erwarten.
  • Ihnen eine besonders starke Teilzeitklausel wichtig ist.  

Stand: 01/2026

Inhaltsverzeichnis

Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung im Test

    Wichtige Klauseln

    Unsere BU-Profi Must-haves (damit Sie im Leistungsfall keine Überraschung erleben)

    Damit Sie sich während der Vertragslaufzeit und vor allem auch im Leistungsfall darauf verlassen können, dass relevante Fragen zu den Mitwirkungspflichten, Verweisungsmöglichkeiten, Geltungsbereichen Ihres Versicherungsschutzes und Leistungsauslösern klar und in Ihrem Sinne geregelt sind, haben wir unsere BU-Profi MUST HAVES definiert. 

    • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
    • Klare Regelungen zur konkreten Verweisung / Zuverdienstregelung
    • BU-Rente auch bei altersentsprechendem Kräfteverfall
    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Absicherung der zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte Tätigkeit
    • Volle BU-Rente bereits ab 6 Monaten 
    • Rückwirkende Leistung ab Beginn der Berufsunfähigkeit
    • Verzicht auf Meldung von gesundheitlichen Besserungen / Minderung der Berufsunfähigkeit im Leistungsfall
    • Verzicht auf operative Eingriffe
    • Klare Regelungen zur Arztanordnungsklausel ohne Ausweitung außerhalb von 'Heilbehandlungen'
    • Verzicht auf eine Umorganisation bei leitenden Angestellten

    Hier finden Sie eine ausführliche Übersicht unserer BU-Profi Must-haves

    Gute Nachricht: Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger erfüllt unsere Mindestkriterien zu 100%. 

    Unsere Empfehlung: Solange nicht alle BU-Profi MUST HAVES vollständig erfüllt sind, sollte der Tarif nicht in die erste Auswahl kommen. 
    Unabhängig davon, was in den sonstigen Versicherungsbedingungen so steht. 
    Daher sind Sie mit der Alten Leipziger BU definitiv bis hier hin auf der sicheren Seite. 


     

    Berufsstellung

    Versicherungsschutz für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler

    Die Alte Leipziger eignet sich grundsätzlich für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler. Entscheidend sind die Regeln zur Umorganisation und die konkreten Ausnahmen.

    Angestellte

    Bei Angestellten ist ein Punkt besonders wichtig: der Verzicht auf Umorganisation bei leitenden Angestellten bzw. bei Angestellten mit Weisungs- oder Direktionsbefugnis. Das ist eines unserer BU-Profi-Must-haves. Die Alte Leipziger regelt das in diesem Tarif gut.

    Selbstständige / Freiberufler

    Bei Selbstständigen und Freiberuflern wird nicht pauschal auf die Umorganisationsprüfung verzichtet. Es gibt aber zwei wichtige Erleichterungen:

    1. Verzicht auf Umorganisation bei Akademikern, wenn mindestens 90 % der Tätigkeit kaufmännisch oder organisatorisch ist.
       
    2. Verzicht auf Umorganisation, wenn der Betrieb in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt hat.

    Die „durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter“-Regel ist im Marktvergleich eher nachteilig. Andere Versicherer verzichten häufig schon, wenn zuletzt weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt waren, oder setzen die Grenze höher (teilweise bis unter zehn Mitarbeiter oder vollständiger Verzicht).

    Sonderregel für Heilberufe
    Für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Psychotherapeuten gilt eine günstigere Zählweise: Bei der Fünf-Mitarbeiter-Grenze werden nur Mitarbeiter mit akademischem Abschluss in einem Heilberuf berücksichtigt.

    Wenn die Umorganisation relevant wird: 80%-Grenze und Teil-Leistung

    Hatte der Betrieb in den letzten zwei Jahren mindestens einmal mehr als fünf Mitarbeiter und liegen die Voraussetzungen (Akademiker + mindestens 90 % Schreibtischtätigkeit) nicht vor, prüft die Alte Leipziger die Umorganisation.
    Dabei arbeitet sie mit einer klaren Einkommensgrenze: Maßgeblich ist der Gewinn vor Eintritt der Berufsunfähigkeit. Wenn Sie nach einer möglichen Umorganisation weniger als 80 % dieses Gewinns erzielen würden, gilt die Umorganisation als nicht zumutbar. Dann besteht Anspruch auf BU-Leistung.

    Wenn Sie trotz Einschränkungen weiterarbeiten können und weiterhin mehr als 80 % des früheren Gewinns erzielen, zahlt die Alte Leipziger eine Einmalzahlung in Höhe von sechs Monatsrenten. Weitere Begrenzungen wie eine Maximalsumme sind hier nicht vorgesehen.

    Beitragsstundung und Flexibilität

    Wenn Sie vorübergehend finanziell Luft brauchen, können Sie Beiträge aussetzen, ohne den Versicherungsschutz sofort zu verlieren.
    Die Alte Leipziger bietet hier zwei starke Varianten: Beitragsstundung oder Beitragspause. 
    Voraussetzung: Der Vertrag besteht seit mindestens zwölf Monaten. Dann können Sie Beiträge bis zu 24 Monate aussetzen – bei vollem Versicherungsschutz.

    Variante 1: Beitragsstundung
    Die gestundeten Beiträge zahlen Sie später zurück. Die Rückzahlung ist in bis zu 48 Monatsraten möglich.

    Variante 2: Beitragspause
    Sie wählen zwischen zwei Wegen:

    • Sie reduzieren die BU-Rente ab sofort und zahlen nach der Pause den bisherigen Beitrag weiter.
    • Oder Sie behalten die BU-Rente bei und vereinbaren nach der Pause einen höheren Beitrag für die restliche Laufzeit.

    Diese Optionen schaffen Flexibilität und sorgen dafür, dass Sie den wichtigen BU-Schutz erhalten können. 

    Beitragsstopp als Notlösung

    Als dritte Option gibt es den Beitragsstopp. Dann besteht kein Versicherungsschutz mehr. Innerhalb von zwölf Monaten können Sie allerdings einen neuen BU-Vertrag bei der Alten Leipziger ohne erneute Risikoprüfung abschließen. Das ist aus unserer Sicht nur eine absolute Notlösung.

    Individuelle Regelungen

    Klauseln: Dienstunfähigkeit, Infektion, Teilzeit

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die BU-Rente, wenn Sie zu mindestens 50 % berufsunfähig sind. Zusätzlich gibt es in manchen Versicherungsbedingungen Klauseln, die den Zugang zur BU-Rente in bestimmten Situationen erleichtern können.

    Dienstunfähigkeitsklausel (Beamte)

    Zu diesen Vereinfachungen zählt beispielsweise die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit. Ist eine solche Regelung im Vertrag enthalten, kann bereits die Entlassung oder die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ausreichen, damit die BU-Versicherung leistet.

    Stand Januar 2026 gibt es eine solche Vereinfachung bei der Alten Leipziger nicht. Wer bereits verbeamtet ist oder für wen eine Verbeamtung im weiteren Berufsweg realistisch ist, findet am Markt entsprechend besser passende Tarife.

    Infektionsklausel

    Die Infektionsklausel der Alten Leipziger gilt grundsätzlich für alle Berufe. Damit sind Sie zum Beispiel als Arzt, Krankenschwester, Hebamme, Kindergärtner, Lehrer oder auch in anderen Berufen abgesichert, bei denen ein Berufsverbot aufgrund einer infektionsbedingten Ansteckungsgefahr ausgesprochen werden kann.

    Dabei muss dieses Berufsverbot nicht vollständig sein. Es reicht aus, wenn sich das Verbot auf mindestens 50 % Ihrer bisherigen Tätigkeit bezieht. Das ist besonders relevant, weil häufig einzelne Tätigkeiten – etwa Dokumentationsaufgaben – weiterhin erlaubt bleiben und es daher nur selten zu einem vollständigen Tätigkeitsverbot kommt.

    Sonderregelung für Heilberufe

    Für Ärzte, Medizinstudenten, Krankenschwestern, Hebammen, Altenpfleger und Arzthelferinnen gilt ergänzend: Die BU-Rente wird bereits dann gezahlt, wenn sich das Tätigkeitsverbot vollständig darauf bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen – unabhängig davon, ob damit rechnerisch die 50 %-Grenze erreicht wird.

    Bei Human- und Zahnmedizinern sowie Studenten der Human- und Zahnmedizin kann anstelle eines behördlichen Nachweises auf Wunsch auch eine Prüfung durch die Alte Leipziger erfolgen, sofern sich dies aufgrund des Gesundheitszustands objektiv begründen lässt.

    Teilzeitklausel (Kinder/Pflege)

    Wenn eine sogenannte Teilzeitklausel gut gemacht ist, kann sie einen deutlichen Mehrwert bieten – zum Beipsiel dann, wenn Sie Ihre Arbeitszeit aufgrund von Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen reduzieren.

    Eine solche Teilzeitklausel finden Sie bei der Alten Leipziger leider nicht. Der Versicherer zwar klar, dass die versicherte Tätigkeit auch dann versichert bleibt, wenn sie in Teilzeit ausgeübt wird, aber eine darüber hinausgehende Besserstellung gibt es nicht.

    Anpassbarkeit

    Wie gut sind die Nachversicherungen und die Beitragsdynamik?

    Die zu Beginn vereinbarte BU-Rente reicht in der Regel langfristig nicht aus, um den Lebensstandard abzusichern. Entscheidend ist daher, wie gut sich der Vertrag später anpassen lässt – ohne Gesundheitsprüfung und mit klar definierten Regeln.

    Nachversicherung (mit Ereignis)

    Bei der Alten Leipziger können Sie bis zu Ihrem 50. Lebensjahr bei zahlreichen Ereignissen, wie zum Beispiel Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Scheidung, der Aufnahme eines Immobiliendarlehens sowie in einigen weiteren Situationen, den BU-Schutz erhöhen.

    Die wichtigsten dieser Ereignisse lassen sich dabei an einer Hand abzählen: Der Abschluss der Ausbildung oder des Studiums sowie Gehaltserhöhungen. In diesen Fällen steigt der reale Absicherungsbedarf meist deutlich an.

    Positiv: Die Alte Leipziger verzichtet bei der Nachversicherung nicht nur auf neue Gesundheitsfragen, sondern auch auf neue Risikofragen. Das heißt: Neue Hobbys oder ein Wechsel in einen risikoreicheren Beruf müssen nicht angegeben werden. Achtung: Beim Einkommen bleibt es natürlich bei einer Prüfung bzw. Angemessenheit.

    Erhöht werden kann insgesamt um bis zu 1.500 Euro monatliche BU-Rente, wobei die Erhöhung je Ereignis auf 500 Euro begrenzt ist. Eine Ausnahme gilt bei Einkommenserhöhungen: Hier kann die BU-Rente direkt um bis zu 1.000 Euro monatlich nachversichert werden.

    Wenn Sie bereits als Schüler, Student oder Auszubildender mit einer BU-Police bei der Alten Leipziger starten, erhalten Sie nach Abschluss des Studiums oder der Berufsausbildung und dem Einstieg ins Berufsleben eine zusätzliche Erhöhungsmöglichkeit von bis zu 1.500 Euro – sofern Sie zu diesem Zeitpunkt noch unter 35 Jahre alt sind.

    Nachversicherung (ohne Ereignis)

    Auch ohne ein konkretes Ereignis kann die BU-Rente erhöht werden, und zwar einmal innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre. Bei Abschluss vor dem 15. Lebensjahr ist dies sogar bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres möglich.

    Insgesamt bietet die Alte Leipziger damit sehr gute Möglichkeiten für alle, die entweder mit einer BU-Rente von etwa 2.500 bis 3.000 Euro starten oder bereits als Schüler, Auszubildender oder Student in die Versicherung einsteigen.

    Wer die Alte Leipziger hingegen als Teil einer sogenannten Zwei-Vertrags-Lösung nutzen möchte und mit einer BU-Rente unterhalb von 2.500 Euro beginnt, findet am Markt teils bessere Alternativen.

    Beitragsdynamik

    Die Beitragsdynamik der Alten Leipziger kann zwischen 1 % und 5 % gewählt werden. Wir empfehlen grundsätzlich die 5 %, da Sie der Dynamik beliebig oft hintereinander widersprechen können, ohne Ihr Recht auf künftige Anpassungen zu verlieren. So können Sie gleichzeitig in Jahren mit deutlichen Einkommenssteigerungen gut mithalten. 

    Positiv ist außerdem, dass Erhöhungen aus der Dynamik bis zu fünf Jahre vor Ablauf des Vertrags möglich sind. Das ist relevant, weil eine BU-Versicherung sinnvollerweise mindestens bis zum 67. Lebensjahr läuft und der Versicherungsschutz auch bis kurz vor Vertragsende seinen Wert behalten sollte.

    Etwas störend kann sein, dass beim Überschreiten der im Versicherungsschein genannten Obergrenzen ein Nachweis des aktuellen Einkommens erforderlich ist. Das Einkommen muss in einem angemessenen Verhältnis zur BU-Rente stehen, damit weitere Dynamiken durchgeführt werden können. Dadurch wird die sonst sehr bequeme Automatik der Erhöhungen an dieser Stelle teilweise ausgebremst. 

    Verlängerungsgarantie

    Sollte sich die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in den berufsständischen Versorgungswerken verlängern – das ist besonders für Ärzte und Rechtsanwälte relevant –, können Sie die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihres Vertrags ohne erneute Risikoprüfung anpassen. Das funktioniert bis fünf Jahre vor dem ursprünglich vereinbarten Ablauf Ihrer BU-Police. Im Marktvergleich ist das sehr gut geregelt.

    Während der Ausbildung

    Schüler, Studenten und Azubi: Wie gut ist der Alte Leipziger-Schutz?

    Wer sich früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmert, sichert sich wichtige Vorteile. Dazu zählen vor allem ein günstiger Einstiegsbeitrag und das Einfrieren des Gesundheitszustands. Das wirkt sich deutlich auf den Preis und die Annahmemöglichkeiten aus. 

    Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Frage, ob während der Schulzeit, des Studiums oder der Ausbildung überhaupt ein vollwertiger Versicherungsschutz besteht. Das ist keineswegs selbstverständlich, denn diese Lebensphasen gelten nicht automatisch als Beruf im Sinne der BU-Versicherung.

    Zwar reicht es grundsätzlich aus, wenn Schüler, Studenten und Auszubildende in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich genannt werden. In der Praxis unterscheiden sich die Regelungen jedoch stark - zum Beispiel bei der Frage des Umfangs und fiktiven Lebensstellung

    Schüler

    Fangen wir mit den Schülern an. Die Alte Leipziger stellt klar, dass Schüler als versicherte Tätigkeit gelten und im Rahmen der zuletzt tatsächlich ausgeübten schulischen Tätigkeit versichert sind. Positiv ist dabei der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.

    Im Marktvergleich gibt es allerdings leistungsstärkere Schülerklauseln. Andere Versicherer berücksichtigen zusätzlich Aspekte wie die Bewältigung von Hausaufgaben, die Ausstattung des Schulgebäudes oder den Schulweg. Außerdem verzichten einige Tarife auf die konkrete Verweisung auf eine andere Schulform, etwa vom Gymnasium auf eine Haupt- oder Realschule. Diese Einschränkung besteht bei der Alten Leipziger weiterhin.

    Schüler sind bei der Alte Leipziger ausreichend versichert. Gleichzeitig bleibt an einigen Stellen Verbesserungspotential im Vergleich zu einigen Top-Tarifen für Schüler. 

    Studenten und Azubi

    Ähnlich geregelt ist der Versicherungsschutz für Studenten und Auszubildende. Beide Lebensphasen sind in den Bedingungen ausdrücklich definiert und damit grundsätzlich als versicherte Tätigkeit anerkannt.

    Positiv ist die kundenfreundliche Betrachtung im Leistungsfall: Es wird nicht nur geprüft, ob das Studium oder die Ausbildung noch ausgeübt werden kann, sondern auch, ob der später angestrebte Beruf noch erreichbar ist. Ist das nicht der Fall, liegt ebenfalls eine Berufsunfähigkeit vor. Das ist ein wichtiger Punkt, weil dies die Leistungswahrscheinlichkeit schon während der Ausbildung erhöht und vereinfacht. 

    Allerdings gibt es bezüglich der abgesicherten Lebensstellung zeitliche Einschränkungen. In der ersten Hälfte von Studium und Berufsausbildung ist ausschließlich die tatsächlich ausgeübte Lebensstellung versichert. Erst ab der zweiten Hälfte wird im Leistungsfall die Lebensstellung zugrunde gelegt, die Sie nach erfolgreichem Abschluss erreicht hätten.

    Bei Studenten ist diese Regelung marktüblich und insgesamt gut gelöst. Bei Auszubildenden gibt es hingegen leistungsstärkere Tarife, die die spätere Lebensstellung bereits ab Beginn der Ausbildung berücksichtigen.

    Fazit
    Für Studenten schneidet die Alte Leipziger sehr gut ab. Bei Auszubildenden ist der Schutz solide, bietet im Marktvergleich aber noch erkennbares Verbesserungspotenzial.

    Zahlreiche Optionen

    Welche Ergänzungen sind sinnvoll und welche nicht?

    Die Alte Leipziger bietet neben dem klassischen BU-Schutz mehrere optionale Zusatzbausteine an. Einige davon sind bekannt, andere werden eher selten aktiv thematisiert. Wir haben geprüft, welche Erweiterungen sinnvoll sind und für wen sie echten Mehrwert bieten.

    Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel)

    Auch bei der Alten Leipziger kann eine Arbeitsunfähigkeitsklausel gegen Mehrbeitrag vereinbart werden. Positiv ist vor allem, dass diese Leistung unabhängig von einem BU-Leistungsantrag gezahlt wird.

    Sind Sie mindestens sechs Monate ununterbrochen arbeitsunfähig geschrieben, erhalten Sie eine monatliche Zahlung in Höhe Ihrer vereinbarten BU-Rente – für bis zu 24 Monate. Damit überbrücken Sie eine lange Krankheitsphase, ohne sofort in das oft aufwendige BU-Leistungsverfahren einsteigen zu müssen.

    Wenn es Ihnen wichtig ist, möglichst früh finanzielle Unterstützung zu erhalten und den BU-Leistungsantrag gut vorbereitet anzugehen, ist diese Klausel sinnvoll. Bei der Alten Leipziger ist sie insgesamt sauber und praxisnah geregelt.

    Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall (Leistungsdynamik)

    Eine weitere sinnvolle Option ist die garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall von bis zu 3 % pro Jahr. Sie schützt bei längerer Berufsunfähigkeit vor dem Wertverlust durch Inflation.

    Die Alte Leipziger bietet hier eine Besonderheit, die nur wenige Tarife am Markt enthalten: Werden Sie nach einem Leistungsfall wieder berufsfähig, bleibt die durch die Leistungsdynamik erreichte höhere BU-Rente als garantierte Absicherung für einen erneuten BU-Fall bestehen – und das ohne erneuten Mehrbeitrag. Das ist langfristig ein echter Vorteil.

    Einmalleistung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit

    Wenig beworben, aber durchaus erwähnenswert, ist die Möglichkeit einer zusätzlichen Einmalzahlung bei erstmaliger Berufsunfähigkeit. Sie können eine Einmalleistung von bis zu zwölf Monatsrenten vereinbaren – zusätzlich zur laufenden BU-Rente.

    Dieses Kapital können Sie flexibel einsetzen, etwa um Versorgungslücken in der Altersvorsorge abzufedern, externe Unterstützung im Leistungsfall durch einen Versicherungsberater zu finanzieren oder einfach das tun, was Ihnen im Leistungsfall gut tut und hilft.

    Krebsleistung

    Immer enthalten und ohne Mehrbeitrag ist eine vereinfachte Leistung bei Krebserkrankungen. Diese ist bei der Alten Leipziger besonders kundenfreundlich ausgestaltet.

    Wird bei Ihnen Krebs diagnostiziert und erfordert die Erkrankung eine Chemo- oder Strahlentherapie, eine Operation mit anschließender Dauermedikation, führt zu einem anerkannten Grad der Behinderung oder zu einer palliativen Behandlung, zahlt die Alte Leipziger ohne BU-Nachweis einmalig 18 Monatsrenten aus.

    Empfehlung

    Die Alte Leipziger bietet insgesamt qualitativ sehr gute Zusatzbausteine. Welche davon für Sie sinnvoll sind hängt maßgeblich mit Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihrem Absicherungsbedarf zusammen.  

    Bewertung nach Berufsgruppen

    Alte Leipziger für Ärzte, Juristen und MINT

    Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung der Alte Leipziger passt, hängt stark vom Beruf, der konkreten Tätigkeit und der individuellen Ausgangslage ab.
    Nachfolgend ordnen wir die Alte Leipziger BU für drei Berufsgruppen ein, zu denen wir besonders häufig beraten, und zeigen, worauf es jeweils ankommt

    Alte Leipziger BU für Ärzte

    Für Ärzte spielen neben den allgemeinen Ursachen einer Berufsunfähigkeit vor allem Infektionsrisiken, die konkrete ärztliche Tätigkeit und die Einbindung des jeweiligen Versorgungswerks eine zentrale Rolle.

    Die Alte Leipziger bietet für Ärzte eine leistungsstarke Infektionsklausel. Sie greift nicht nur bei einem vollständigen Tätigkeitsverbot, sondern bereits dann, wenn ein teilweises Tätigkeitsverbot besteht oder wenn die Arbeit mit Patienten untersagt wird. Gerade in der ärztlichen Praxis ist das entscheidend, da häufig nicht die gesamte Tätigkeit, sondern nur der Patientenkontakt untersagt wird.

    Für Ärzte mit eigener Praxis gilt: Ein pauschaler Verzicht auf die Umorganisationsprüfung besteht nicht. Allerdings greift eine klare Sonderregelung. Erst wenn in der Praxis mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt sind, die über einen akademischen Abschluss in einem Heilberuf verfügen, kann eine Umorganisationsprüfung relevant werden. Das ist im Marktvergleich eine sehr gute Regelung, es gibt allerdings ein paar Versicherer, die bei Ärzten vollständig auf eine solche Prüfung verzichten. 

    Fazit für Ärzte
    Insgesamt kann die Alte Leipziger damit eine gute Lösung für Ärzte bieten. Ob es in Ihrem konkreten Fall passt, sollte individuell geprüft werden. 

    Mehr zur BU-Versicherung für Ärzte

     

    Alte Leipziger BU für Juristen und Rechtsanwälte

    Für Juristen und Rechtsanwälte ist entscheidend, dass sich der BU-Vertrag an berufliche Veränderungen anpassen lässt. Wechsel zwischen Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit oder einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst sind in dieser Berufsgruppe keine Ausnahme. Entsprechend wichtig sind flexible Regelungen zur Umorganisation sowie – je nach Laufbahn – eine mögliche Dienstunfähigkeitsklausel.

    Die Alte Leipziger verzichtet bei Akademikern auf die Umorganisationsprüfung, wenn mindestens 90 % der Tätigkeit kaufmännischer oder organisatorischer Natur sind. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, sollte immer anhand der konkreten Tätigkeit geprüft werden. Zusätzlich gilt für freiberufliche Rechtsanwälte: Eine Umorganisationsprüfung findet nicht statt, wenn die Kanzlei in den letzten zwei Jahren durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter beschäftigt hat.

    Fazit für Juristen und Rechtsanwälte
    Insgesamt schneidet die Alte Leipziger für Rechtsanwälte solide ab. Abhängig vom Ergebnis der anonymen Risikovoranfrage und den individuellen Anforderungen kann der Tarif gut passen. Aus unserer Sicht gibt es jedoch Anbieter, deren Bedingungen noch stärker auf die typischen Bedürfnisse von Juristen zugeschnitten sind. Wem eine Dienstunfähigkeitsklausel wichtig ist, der hat bei der Alte Leipziger leider keine Möglichkeit diese einzuschließen. 

    Mehr zur BU-Versicherung für Rechtsanwälte

     

    Allianz BU für MINT und Ingenieure

    Wenn Sie als Ingenieur oder in einem MINT-Beruf arbeiten, steigen Einkommen und Verantwortung in vielen Fällen deutlich über die nächsten Jahre. Umso wichtiger sind Nachversicherungsmöglichkeiten, mit denen sich die BU-Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen lässt.

    Bei der Alten Leipziger ist eine Erhöhung insgesamt um bis zu 1.500 Euro monatliche BU-Rente möglich. Für viele Ingenieure und MINT-Berufe reicht das allein langfristig nicht aus. In der Praxis kann die Alte Leipziger hier jedoch sinnvoll eingesetzt werden, wenn der Vertrag von Beginn an mit einer möglichst hohen BU-Rente von etwa 3.000 Euro abgeschlossen und später im Rahmen einer Mehrvertragslösung ergänzt wird.

    Gerade für Studenten in MINT-Fächern ist das interessant. Sie können früh einsteigen, den Gesundheitszustand sichern und zum Berufseinstieg zusätzlich nachversichern, wenn Einkommen und Bedarf deutlich steigen.

    Fazit für Ingenieure und MINT-Berufe
    Die Alte Leipziger eignet sich für Ingenieure und MINT-Berufe gut als Teil einer durchdachten Gesamtstrategie. Als „Sparringspartner“ bietet sie solide Bedingungen und brauchbare Nachversicherungsmöglichkeiten, entfaltet ihre Stärke jedoch vor allem in Kombination mit weiteren BU-Verträgen.

    Mehr zur BU-Versicherung für Ingenieure und MINT

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