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    Letzte Aktualisierung am 30.12.2025

    Von Guido Lehberg

    Versicherungsmakler und DER BU-Profi

    Guido Lehberg DER BU-Profi

    Trügerische Sicherheit

    Warum das Ärztliche Versorgungswerk Ihre Existenz nicht sichert (Die 100%-Falle)

    Das Versorgungswerk für Ärzte zahlt erst dann, wenn Sie zu einhundert Prozent berufsunfähig sind und Ihre ärztliche Tätigkeit gar nicht mehr ausüben können. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet, wenn Sie zu mindestens 50% BU sind und bereits dann, wenn Sie notwendige Kerntätigkeiten nicht mehr ausüben können. Zum Beispiel das Operieren beim Chirurgen wegen eines Tremors oder einer Epilepsie oder das Tragen von Handschuhen aufgrund einer Neurodermitis. 

    In der Privaten BU-Versicherung gilt dies bereits als ausreichend für die volle Berufsunfähigkeitsrente. 

     

    Zum Beispiel heißt es in der Satzung der ÄrzteVersorgung Westfalen-Lippe unter Paragraph 10:

    1. Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente: Jedes Mitglied, das mindestens einen Monat Versorgungsabgaben geleistet hat, hat Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Versorgungsfall eingetreten ist. Voraussetzungen:

      • Berufsunfähigkeit besteht voraussichtlich auf Dauer oder vorübergehend.
      • Die gesamte ärztliche Tätigkeit wurde eingestellt.
      • Ein Antrag auf Gewährung der Berufsunfähigkeitsrente wurde gestellt.
    2. Definition der Berufsunfähigkeit: Ein Mitglied ist berufsunfähig, wenn die Fähigkeit zur Ausübung jeglicher ärztlicher Tätigkeit zur Einkommenserzielung vollständig entfällt (§ 10 Abs. 2).

     

    In den Satzungen der Versorgungswerke wird außerdem zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit unterschieden. Im Vergleich zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der bei einer voraussichtlichen oder tatsächlichen Berufsunfähigkeit von mindestens sechs Monaten die volle Leistung erbracht wird, hat das in der Berufsständischen Versorgung ernsthafte Konsequenzen.

    Bei der ÄrzteVersorgung Westfalen-Lippe (ÄVWL) gilt zum Beispiel dass bei einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit erst ab dem 7. Monat Geld auf Ihr Konto fließt und nicht bereits ab Eintritt der Berufsunfähigkeit. Außerdem befristet die ÄVWL die Rentenzahlung in diesem Fall auf drei Jahre und kann die Befristung im Anschluss noch einmal um weitere drei Jahre verlängern.

    Dazu heißt es in der Satzung unter Paragraph 10 Absatz 6
     

    "Bei vorübergehenden Berufsunfähigkeitsrente wird die Rente auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre , gerechnet ab dem Beginn der Rentenzahlung. Sie kann wiederholt werden, darf jedoch bei sich anschließender Befristung die Gesamtdauer von sechs Jahren nicht überschreiten."


    Gleichzeitig greift sowohl bei freiberuflichen wie bei angestellten Ärzten eine Umorganisationsklausel.


    Zitat: "Der Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ruht, solange die ärztliche Tätigkeit mit Hilfe einer Assistentin oder eines Assistenten fortgeführt wird".

     

    Wir wollen dabei gar nicht allein die BU-Leistung der ÄrzteVersorgung Westfalen Lippe kritisch bewerten. Auch in den anderen Ärzteversorgungen sieht es nicht besser aus.

    Schauen wir uns die Satzung der Bayerischen Ärzteversorgung an, dann finden wir sehr vergleichbare Regelungen. 

    Auch müssen Mitglieder dieses Versorgungswerkes sehr schnell sein, um ihren Leistungsfall anzumelden. Schaffen Sie dies nicht innerhalb der ersten 12 Monate, zum Beispiel weil Sie es noch nicht wahrhaben wollen berufsunfähig zu sein, dann erhalten Sie die BU-Rente maximal ab der Antragstellung auf Leistung und nicht rückwirkend ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Geregelt ist das in Paragraph 43 Absatz 2. 

    Fazit zur BU-Rente der Versorgungswerke für Ärzte

    Die private BU schützt Ihren Facharzt-Status und Ihre konkrete ärztliche Tätigkeit, das Versorgungswerk schützt Sie maximal vor Sozialhilfe.

    Verlässlicher Schutz auch schon bei Berufsverbot?

    Die Infektionsklausel für Ärzte: Vollständig vs. Teilweise

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung hilft Ihnen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr arbeiten können. Was passiert aber, wenn Sie zwar noch arbeiten können, aber nicht mehr dürfen?

    Nach dem Paragraph 31 im Infektionsschutzgesetz IfSG kann die Behörde Ihnen ganz oder teilweise untersagen Ihre ärztliche Tätigkeit weiter auszuüben.

    Gründe für ein längeres Berufsverbot über sechs Monate gibt es einige, wie eine offene Tuberkulose oder auch multiresistente Erreger wie Hepatitis, MRSA, VRE, E. coli und andere 4MRGN-Erreger wie acinetobacter baumannii oder pseudomonas aeruginosa.

    Bei einer solchen Erkrankung wird Ihnen dann zwar die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Arzt (teilweise) verboten, Sie sind aber fit genug um nicht berufsunfähig zu sein. 

    Damit es in diesem Fall keine Probleme gibt, bietet nahezu jede private Berufsunfähigkeitsversicherung eine Infektionsklausel an.  

     

    Wichtig:

    Einer von drei BU-Tarifen am Markt verlangt nach unserer internen Auswertung von Ihnen ein vollständiges Tätigkeitsverbot, damit die BU-Rente gezahlt wird. 

    Wie Sie zum Beispiel an den risikobasierten Maßnahmen des Robert-Koch-Instituts im Fall einer MRSA-Erkrankung sehen können, ist ein vollständiges Verbot in den meisten Fällen ausgeschlossen. 

    Und auch unter den Klauseln, die vorgeben bereits ab 50% vollen Versicherungsschutz zu bieten, gibt es "schwarze Schafe". 

    Ohne die passende Infektionsklausel in Ihrer BU-Police haben Sie somit keine Chance auf Ihre Leistung. 

    Vergleich verschiedener Varianten der Infektionsklausel für Ärzte

    Diese Infektionsklausel setzt ein vollständiges Berufsverbot voraus. 

    Dort heißt es: "... wegen Krankheit, Krankheitsverdachts, Ansteckungsverdachts oder Ausscheidens vollständig untersagt wird (vollständiges Tätigkeitsverbot) ..."

    Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von diesem Versicherer Leistung wegen eines Berufsverbots erhalten, ist sehr gering.

    Diese Klausel bei Berufsverbot sieht auf den ersten Blick besser aus. Aber lassen Sie sich davon nicht täuschen!

    Die Bedingungen sagen zwar, dass Sie versichert sind, wenn Sie "... ihre bisherige Tätigkeit für mindestens sechs Monate zu mindestens 50%" nicht mehr ausüben können.

    Allerdings stellt der Versicherer eine weitere Bedingung: "Berufsunfähigkeit liegt dagegen jedoch nicht vor, sofern die versicherte Person für die Dauer des Verbots von ihrem Arbeitgeber mit einer anderen Tätigkeit betraut wird...". Sie bekommen also sinngemäß keine BU-Rente, wenn Ihr Arbeitgeber Sie mit anderen Aufgaben in dieser Zeit beschäftigt. Das Brisante: Ihre Lebensstellung und Ihr Einkommen spielen dabei gar keine Rolle! Das höhlt den Grundgedanken einer Berufsunfähigkeitsversicherung aus!

     

    So sollte eine Infektionsklausel für Ärzte aussehen: Volle Leistung ab einem Tätigkeitsverbot von mindestens 50% und mit der Sondervereinbarung, dass es bei Human- und Zahnmedizinern bereits ausreicht, wenn sich das Verbot auf die Behandlung, Versorgung oder Betreuung von Patienten bezieht. 

    Ausschließlich diese Art der Infektionsklausel sollten Sie in Ihrer BU-Police vereinbaren.

    Statusabsicherung im Leistungsfall

    Verzicht auf konkrete Verweisung: Schutz vor dem sozialen Abstieg

    Der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung ist in der Berufsunfähigkeitsversicherung mittlerweile ausgestorben. Die Versicherung kann Sie somit nicht auf einen theoretisch möglichen Beruf wie eine Labortätigkeit oder Gutachtertätigkeit verweisen, sofern Sie diesen gar nicht ausüben. 

    Unserer Erfahrung nach machen sich viele Ärzte aber Gedanken darüber, was mit der BU-Rente im Leistungsfall passiert, wenn Sie freiwillig in einen anderen Job wechseln. 

    In diesem Fall kann der BU-Versicherer über die konkrete Verweisung prüfen, ob die neue Tätigkeit im Einkommen und Ansehen Ihrer ärztlichen Tätigkeit vor der Berufsunfähigkeit entspricht. Ist dies der Fall bekommen Sie kein Geld mehr!
    Leider sind die zumutbaren Einkommen auch nicht einheitlich geregelt: Es gibt immer noch viele Versicherungen die sich eine Einzelfallprüfung vorbehalten und die für hohe Einkommen sehr nachteilig ausgelegte Rechtsprechung zur Anwendung bringen. 

    Spätestens nach bestandener Facharztprüfung ist eine Berufsunfähigkeitspolice mit einem kompletten Verzicht auf die konkrete Verweisung für Sie von großem Vorteil. Dann können Sie auch während des Bezugs Ihrer BU-Rente in jedem beliebigen anderen Beruf arbeiten und müssen nicht um die Zahlung Ihrer Leistung fürchten. 

     

    So gelingt Ihre BU-Absicherung auf jeden Fall

    Anonyme Risikovoranfrage: Ihr sicherer Weg zur BU ohne HIS-Eintrag

    Sie suchen sich den passenden Tarif für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus und stellen einen Antrag. Dabei beantworten Sie die Fragen zum Gesundheitszustand und sonstigen Risiken und erhoffen sich im Anschluss einen guten BU-Vertrag.

    Doch dieses Vorgehen ist mindestens grob Fahrlässig!

    Gerade bei den Gesundheitsfragen können Sie vieles falsch machen. Dabei haben Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und doch taucht im Leistungsfall genau das auf, was Sie beim Abschluss vergessen haben. 

    Auch wenn Sie an alle Angaben gedacht haben: Wer sagt Ihnen denn, dass der von Ihnen auserwählte Versicherer das bestmögliche Angebot macht, nachdem er von Ihrem Gesundheitszustand erfahren hat? Teilweise kann es dadurch zu Risikozuschlägen und Leistungsausschlüssen kommen, die bei einem anderen Versicherungsunternehmen vermeidbar gewesen wären. 

    Genau deswegen führen wir vor jeder einzelnen Beratung eine anonyme Risikovoranfrage durch unser Experten-Team durch. Dabei stellen wir die richtigen Fragen und schreiben die Risikovoranfragen exakt so, dass sich der Risikoprüfer bei der Versicherung ein vollständiges Bild von Ihnen machen kann und wir dadurch das bestmögliche Ergebnis für Sie erhalten.
    Unsere ausgezeichneten Kontakte in die jeweiligen Risikoprüfungen sorgen außerdem dafür, dass wir Ihre Ergebnisse schnell und verbindlich bekommen und Sie bei uns risikolos Ihren Antrag im Anschluss stellen können. 

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    Die Absicherungshöhe richtig ermitteln

    Warum Ihr Grundgehalt als Maßstab für die BU-Rente nicht ausreicht

    Die korrekte Absicherungshöhe für Mediziner zu ermitteln, ist komplexer als bei anderne Berufen. Wer hier nur auf das Brutto-Grundgehalt schaut, steuert auf eine Unterversicherung zu. Drei Faktoren werden dabei häufig übersehen:

    1. Die „Dienste-Falle“: Variable Gehaltsbestandteile Bereitschaftsdienste und Wochenenddienste machen oft 20 % bis 30 % des realen Netto-Einkommens aus. Das Problem: Viele einfache BU-Rechner fragen nur nach dem „Bruttojahresgehalt“. Wer hier nur das Grundgehalt laut Tabelle angibt, versichert im Ernstfall mehrere hundert Euro zu wenig Rente pro Monat. Wir kalkulieren Ihren Bedarf daher immer auf Basis Ihres realen Netto-Durchschnitts inkl. Dienste.

    2. Die Tarif-Dynamik (TV-Ärzte VKA / TdL / AVR) Ob kommunale Klinik (VKA), Uniklinik (TdL) oder kirchlicher Träger (AVR): Die Gehaltssprünge sind enorm.

    • Assistenzärzte: Starten oft zwischen 5.300 und 5.600 Euro, steigen aber binnen 6 Jahren auf über 7.000 Euro.

    • Fachärzte: Beginnen bei ca. 7.000 und 7.300 Euro.

    • Oberärzte & Leitende: Springen schnell auf 8.000 bis 10.000 €.

    Die Konsequenz für Ihre BU: Eine Versicherung, die Sie zum Berufsstart mit 2.000 € Rente abschließen, deckt schon nach 5 Jahren (Facharztprüfung) kaum noch 40 % Ihres Bedarfs. Dieser Vertrag wäre damit wertlos für Sie. Genau deshalb benötigen Sie zwingend hohe Anpassungsoptionen (Nachversicherungsgarantien), die diese steilen Gehaltssprünge ohne neue Gesundheitsprüfung mitgehen.

    Das sind nur die Einstiegsgehälter

    Je Entgeltstufe, Überstunden und geleisteten Diensten steigen die monatlichen Gehälter deutlich an. 

    Genau deswegen ist bei Medizinern eine pauschale Aussage über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente grob fahrlässig und kann im schlimmsten Fall zu großen Problemen im Leistungsfall führen.

    Auf die richtige Höhe kommt es an

    Die versteckte Kostenfalle: PKV-Beiträge, Versorgungswerk und Ihr Lebensstandard

    Neben dem wegfallenden Einkommen unterschätzen viele Ärzte im Fall einer Berufsunfähigkeit ihre laufenden Fixkosten. Genau hier entsteht oft die größte Versorgungslücke. Drei Punkte sind entscheidend:

    1.1) Private Krankenversicherung (PKV): Beitrag läuft weiter – ohne Zuschuss

    Die meisten Ärzte sind privat versichert. Im BU-Fall entfällt der Arbeitgeberzuschuss – Sie zahlen Ihren PKV-Beitrag vollständig selbst weiter. Das sind in der Praxis oft 800 bis 1.000 Euro monatlich (oder mehr, je nach Tarif und Alter).
    Wenn die BU-Rente dafür nicht ausreicht, bleibt im Extremfall nur eine Tarifreduzierung oder der Wechsel in den Basistarif – mit spürbaren Einschränkungen in der Leistung. Gerade im Krankheitsfall ist eine Leistungsreduzierung in der Krankenversicherung besonders fatal.

    Merke: Eine BU-Rente für Ärzte muss die PKV realistisch mit einplanen.

    1.2) Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Beitrag orientiert sich an der BU-Rentenhöhe - kein Zuschuss mehr

    Auch die Ärzte, die (noch) in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wird es im Fall einer Berufsunfähigkeit teuer. Der Beitrag für die GKV wird prozentual von der Berufsunfähigkeitsrente berechnet. Hierbei bilden der Mindestbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung den Korridor, in dem sich Ihr Beitrag ansiedelt. Realistisch sind auch hierbei 700 bis 800 Euro pro Monat

    Wichtig: Auch für die GKV geht in der Regel ein hoher Beitrag jeden Monat weg. Plus eventuell vorhandene Zusatzversicherungen. 

    2) Versorgungswerk & Altersvorsorge: Die Rentenlücke wird oft übersehen

    Bei längerer Berufsunfähigkeit werden häufig keine Beiträge mehr ins Versorgungswerk gezahlt. Das senkt später die Altersrente deutlich.
    Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist deshalb so kalkuliert, dass sie nicht nur den Alltag absichert, sondern auch die Vorsorge weiter ermöglicht – z. B. durch ausreichend hohe BU-Rente, Dynamik oder garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall.

    Nach unserer Erfahrung sollten Sie optimalerweise rund 400 bis 500 Euro im Monat für den Ausgleich des Versorgungswerks von der BU-Rente einplanen.

    Profi-Tipp: Ein Teil Ihrer Altersvorsorge sollte schon aus steuerlichen Gründen über eine Fondsrente abgesichert sein. Als positiven Zusatzeffekt sollten Sie dabei auf eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit automatischer Beitragserhöhung im Leistungsfall achten. 

    3) Finanzierungen und Verbindlichkeiten: Ausbildung und Karriere müssen weiter bezahlt werden

    Viele Mediziner starten mit finanziellen Verpflichtungen ins Berufsleben: Studienfinanzierung, Immobilienkredit, Praxisübernahme, Auto-Leasing oder private Darlehen.
    Ihr Einkommen ist die Grundlage, um diese Verpflichtungen zu bedienen. Die BU schützt Ihr Humankapital – bei Ärzten ist das über die Karriere hinweg oft mehrere Millionen Euro wert.

    Praxisbeispiel:
    PKV 900 Euro + Versorgungswerk/Vorsorge 500 Euro + Kredit/Finanzierung 450 Euro = 1.850 Euro Fixkosten – bevor Lebenshaltung, Familie und Rücklagen überhaupt abgedeckt sind.

     

    Die wichtigsten Fragen zur BU-Rentenhöhe zusammengefasst

    Wie hoch sollte die BU-Rente für Ärzte sein?
    Mindestens so hoch, dass PKV oder GKV und Altersvorsorge weiter bezahlt werden können und Sie danach noch Ihren Lebensstandard halten können. In der Regel sind das rund 1.000,- Euro bis 1.400 Euro für Krankenversicherung und Altersvorsorge plus Ihre individuellen Bedürfnisse.

    Wer zahlt die Krankenversicherung?
    Während der laufenden Lohnfortzahlung werden die Beiträge vom Arbeitgeber übernommen. Danach werden diese vom Krankengeld (GKV) oder Krankentagegeld (PKV) finanziert. Im Fall der Berufsunfähigkeit zahlen Sie die Beiträge für die Krankenversicherung selbst weiter und sollten dafür ausreichend BU-Rente haben.

    Was passiert mit dem Versorgungswerk bei Berufsunfähigkeit?
    Je nach Situation fallen Beitragszahlungen weg, wodurch später eine deutliche Rentenlücke entstehen kann.

    Überschreiten Sie diese Grenzen nicht!

    Die 3.000-Euro-Hürde: Wenn der reale Bedarf die Untersuchungsgrenzen übersteigt

    Je nachdem, wo Sie gerade in Ihrer Karriere stehen, sollte Ihre Berufsunfähigkeitsrente zwischen 3.500 und 7.000 Euro liegen. Diese Absicherungshöhe birgt jedoch ein technisches Risiko, wenn Sie die Summe bei nur einem Versicherer beantragen. Hier gilt die sogenannte „Untersuchungsgrenze“ (oft bei 2.500 oder 3.000 Euro).

    Sobald Sie auch nur einen Euro über dieser Grenze liegen, reichen die normalen Gesundheitsfragen im Antrag nicht mehr aus. Es wird eine große ärztliche Untersuchung fällig.

    Was verlangt der Versicherer konkret? Der Umfang hängt vom Alter und der beantragten Summe ab, umfasst aber meist:

    • Großes Blutbild & Laborwerte

    • (Belastungs)-EKG

    • HIV-Test

    • Ausführlicher Hausarztbericht

    Das Risiko der „Zufallsbefunde"

    Oft entgegnen uns Ärzte: „Ich bin doch gesund – warum ist eine Untersuchung ein Problem?“ Das Problem sind Momentaufnahmen und Zufallsbefunde. Ein leicht erhöhter Leberwert nach einer Feier, ein stressbedingter Blutdruck oder ein kleiner Eiweißwert im Urin – Dinge, die Sie vorher nicht kannten und im normalen Antrag nicht hätten angeben müssen. Durch die Untersuchung werden diese Werte aktenkundig. Das Ergebnis: Aus einer glatten Annahme wird plötzlich ein Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel. Beides wäre vermeidbar gewesen.

    Praxis-Beispiel: Wenn Bequemlichkeit teuer wird

    Ein Kunde von uns wollte das „Splitting“ umgehen und ließ die ärztliche Untersuchung über sich ergehen. Das Ergebnis: Ein Zufallsbefund (erhöhtes Cholesterin), von dem er vorher nichts wusste. Die finanzielle Konsequenz: Der Versicherer verlangt nun einen dauerhaften Risikozuschlag. Der Kunde zahlt knapp 100 € mehr pro Monat. Das sind über die Vertragslaufzeit fast 35.000 € Mehrkosten, die rein technisch vermeidbar gewesen wären

    Der unsichtbare Dritte: Der Rückversicherer

    Ein noch größeres Risiko ist der Kontrollverlust. Ab der Untersuchungsgrenze entscheidet der Versicherer oft nicht mehr allein, sondern muss den Rückversicherer einbinden. Rückversicherer haben einen deutlich geringeren „Risikohunger“. Wir erleben Fälle, in denen die normale Risikoprüfung „Grünes Licht“ gegeben hätte, der Rückversicherer aber ablehnt. Das Fatale: Einmal abgelehnt, landen Sie oft im HIS (Hinweis- und Informationssystem), was auch Anträge bei anderen Gesellschaften erschwert.

    Praxis-Warnung: Wir hatten einen Fall, bei dem ein Oberarzt über einen klassischen Versicherungsvertreter 12.000 € bei einer großen Gesellschaft beantragte. Trotz guter Gesundheit lehnte der Rückversicherer ab – einfach, weil ihm das „Klumpenrisiko“ zu hoch war.
    Die Wendung: Nachdem er zu uns kam, konnten wir seinen Bedarf vollständig und sogar günstiger absichern.

    Wie wir diesem Oberarzt helfen und die vorgenannten bürokratischen Hürden lösen konnten? Mit einer strategischen Aufteilung.

    BU-Versicherungen clever kombinieren

    Die Zwei-Vertrags-Strategie: Medizinische Hürden umgehen & Nachversicherungen optimieren

    Die Lösung für Ärzte ist oft eine strategische Aufteilung: Wir verteilen Ihre Berufsunfähigkeitsrente auf zwei (oder mehr) Versicherer. Durch diese „Dual-Lösung“ bleiben wir bei beiden Anbietern unter den Untersuchungsgrenzen und vermeiden das Risiko von ärztlichen Zeugnissen und Zufallsbefunden.

    Doch die Strategie bietet Ihnen noch weit mehr als nur einen einfacheren Antrag:

    • Verdoppelung der Nachversicherungsgarantien und Karriere-Optionen: Die Nachversicherungsgarantien der einzelnen Tarife addieren sich. Statt nur einen Vertrag später um 2.500 € erhöhen zu können, können Sie beide Verträge anpassen – und so Rentenhöhen erreichen, die ein einzelner Anbieter verweigern würde.

    • Vermeidung von Anrechnungsklauseln: Durch geschicktes Timing und die Wahl der richtigen Gesellschaften verhindern wir, dass Leistungen des Versorgungswerks negativ auf die finanzielle Angemessenheit angerechnet werden.

    • Risikostreuung: Sie machen sich nicht von der Regulierungspraxis einer einzigen Gesellschaft abhängig.

    Wichtig: Kein blindes „50/50-Splitting“ Nicht jeder Tarif lässt sich sinnvoll kombinieren. Eine pauschale hälftige Aufteilung ist selten die beste Lösung. Die optimale Gewichtung hängt von den konkreten Bedingungswerken, den jeweiligen Erhöhungs-Caps (Obergrenzen) und natürlich den Ergebnissen Ihrer anonymen Risikovoranfrage ab. So stellen wir sicher, dass Sie nicht nur heute, sondern auch als Oberarzt oder Praxisinhaber die benötigten Absicherungshöhen technisch darstellen können.

    Ein konkretes Beispiel aus der Praxis

    Die Alte Leipziger ist technisch ein hervorragender Anbieter für Mediziner. Doch im Kleingedruckten zur „finanziellen Angemessenheit“ findet sich eine Hürde: Bereits ab einer abgesicherten Jahresrente von 42.000 € (3.500 € monatlich) behält sich der Versicherer vor, Leistungen des Versorgungswerks zu 50 % auf den Bedarf anzurechnen. Wichtig: Anders als bei der ärztlichen Untersuchungsgrenze geht es hierbei nicht nur um den einen Vertrag, sondern um Ihre Gesamtabsicherung über alle Anbieter hinweg.

    Unsere Strategie: Um trotzdem hohe Summen zu erreichen, kombinieren wir die Alte Leipziger zum Beispiel mit der LV 1871. Diese prüft die Anrechnung des Versorgungswerks erst ab einer Jahresrente von 60.000 €. Durch eine strategische Antragsreihenfolge (Timing) und die genaue Nutzung der unterschiedlichen Antragsfragen (z. B. „Wie hoch ist Ihre Absicherung“ vs. „Wie hoch wird sie sein“) können Sie so legal deutlich höhere Summen absichern, als bei einem Einzelabschluss möglich wäre.

    Schnell, einfach und sicher

    Ihr Privileg als Mediziner: Die „Fast-Lane“ mit vereinfachten Fragen

    Ärzte gehören für Versicherer zur begehrtesten Risikogruppe („A-Risiko“). Deshalb bieten wir in Zusammenarbeit mit einige Gesellschaften exklusive Sonderkonzepte mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen an.

    Dies ist oft die intelligentere Lösung für Mediziner, die:

     

    1. Wenig Zeit haben: Der Antrag ist in 10 Minuten ausgefüllt.

    2. „Kollegen-Behandlungen“ vermeiden wollen: Viele Ärzte lassen sich bei Beschwerden informell vom Kollegen auf dem Flur beraten („Schau mal kurz drauf“). Solche Behandlungen tauchen in keiner Akte auf, müssen aber theoretisch angegeben werden. Bei den vereinfachten Fragen entfällt dieses Risiko oft, da nur nach schweren Erkrankungen oder längeren Krankschreibungen gefragt wird.

    Was möglich ist: Statt 5 oder 10 Jahre die komplette Historie offenzulegen, fragen diese Konzepte oft nur:

    • „Waren Sie in den letzten 3 Jahren länger als 14 Tage zusammenhängend krankgeschrieben?“

    • „Besteht eine anerkannte Behinderung?“

    • "Waren Sie in den letzten 3 Jahren bei einem Kardiologen, einem Orthopäden oder wegen psychischen Beschwerden zur Untersuchung oder Behandlung?"

    • "Wurden Sie in den letzten 2 Jahren wegen einer Erkrankung für mehr als 6 Wochen behandelt?"

    Können Sie diese wenigen Fragen verneinen, erhalten Sie vollen Schutz – oft sogar günstiger als im Normaltarif.

    Insider-Tipp: Wir prüfen standardmäßig, ob Sie für diese „Aktionsanträge“ (Dienstobliegenheitserklärungen) infrage kommen. Das spart Zeit und minimiert das Risiko einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung massiv. Mehr zu Tarifen fast ohne Gesundheitsfragen lesen Sie hier.

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    Qualitäts-Audit:

    Diese BU-Klauseln sind für Mediziner nicht verhandelbar

    Der Begriff „Arzt-BU“ ist kein geschützter Standard. Viele Tarife am Markt sind lediglich umgelabelte Standard-Produkte, die im Leistungsfall gefährliche Lücken aufweisen. Als spezialisierte Fachmakler für Heilberufe verlassen wir uns nicht auf Hochglanzbroschüren. Wir auditieren Bedingungswerke juristisch und filtern den Markt nach strengen Kriterien.

    Damit ein Tarif unsere Empfehlung erhält, muss er folgende „Must-Haves“ erfüllen:

    Die „Erweiterte Infektionsklausel“ (IfSG)

    Der Versicherer muss leisten, wenn ein behördliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 IfSG ausgesprochen wird – auch wenn Sie körperlich noch gesund sind. Wichtig: Die Klausel muss auch bei teilweisen Verboten greifen (z. B. Chirurg darf nicht mehr operieren, aber noch beraten).

    Schutz der Lebensstellung & Konkrete Tätigkeit

    Wir akzeptieren keine Tarife, die Sie auf andere Berufe verweisen dürfen (weder abstrakt noch konkret), sofern dabei Ihre Lebensstellung (Einkommen & soziale Wertschätzung) nicht gewahrt bleibt.

    Zudem muss Ihre Tätigkeit in ihrer tatsächlichen Ausgestaltung versichert sein. Das bedeutet: Es zählt nicht nur das Berufsbild "Arzt", sondern Ihr konkreter Arbeitsalltag. Ein Beispiel: Wenn ein Chirurg aufgrund von Zittern nicht mehr operieren kann, muss er als berufsunfähig gelten – auch wenn er theoretisch noch Patienten beraten könnte. Da die Arbeit im OP die prägende Tätigkeit war, muss der Versicherer zahlen.

    Verzicht auf Umorganisation (Praxisinhaber)

    Bei niedergelassenen Ärzten prüfen viele Versicherer, ob die Praxis durch Einstellung eines Vertreters weitergeführt werden kann. Gute Bedingungswerke verzichten bei Ärtzen explizit auf diese Prüfung der Umorganisation.

    Rechtssichere Aufbereitung der Gesundheitshistorie

    Ein falsches Kreuz bei den Gesundheitsfragen ist der häufigste Grund für spätere Leistungsverweigerungen. Um das zu verhindern, nutzen wir einen erprobten Prozess, der Sie vor Haftungsfallen schützt:

    1. Vorsicht vor der „Akten-Falle“: Anders als oft empfohlen, fordern wir nicht pauschal Ihre komplette Krankenakte an. Das Risiko: Sobald Sie die Akte eingesehen haben, müssen Sie jede dort vermerkte (auch falsche) „Abrechnungsdiagnose“ angeben. Sie können sich nicht mehr auf Unwissenheit berufen. Warum der pauschale Blick in die Akte gefährlich sein kann, lesen Sie hier >

    2. Gezielte Arztberichte statt Datenfriedhof: Wir arbeiten primär mit Ihrem Gedächtnisprotokoll. Bei Unklarheiten (z. B. „Rückenbeschwerden“) fordern wir gezielt einen aktuellen Arztbericht an. Ein sauberer medizinischer Befund („Patient ist beschwerdefrei“) hat für den Versicherer eine höhere Beweiskraft als ein alter ICD-Code in der Akte.

    3. Anonyme Risikovoranfrage: Mit diesen aufbereiteten Daten klären wir Ihre Versicherbarkeit anonym bei den Gesellschaften. So erhalten Sie ein verbindliches Votum (Annahme, Zuschlag oder Ausschluss), ohne dass ein negativer Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) riskieren wird.

    Frühzeitig absichern lohnt sich

    Schon während Studium oder Facharztausbildung kann eine BU abgeschlossen werden – oft mit günstigeren Beiträgen und speziellen Einstiegstarifen.

    Garantierte Karriere-Optionen (Nachversicherung)

    Ein Arzt-Tarif muss „atmen“. Wir achten auf Nachversicherungsgarantien, die Erhöhungen auf bis zu 6.000 € oder mehr zulassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung oder sogar ohne neue Risikoprüfung. Wichtig für den Sprung vom Assistenzarzt zum Fach- oder Oberarzt.

    Der Preis-Irrtum: Warum „Testsieger“ für Sie teuer werden können

    Ein reiner Preisvergleich greift bei Medizinern zu kurz, da Versicherer Ihre Tätigkeit extrem unterschiedlich bewerten (Berufsgruppeneinstufung). Das „Chirurgen-Paradoxon“: Versicherer A bietet vielleicht den günstigsten Tarif für einen niedergelassenen Hausarzt (konservativ tätig). Für einen Chirurgen (operativ tätig) verlangt derselbe Versicherer jedoch massive Aufschläge, sodass er plötzlich der Teuerste im Markt ist.

    Unsere Aufgabe: Wir kennen die Risikokataloge der Gesellschaften. Wir wissen, welcher Versicherer Ihre spezifische Fachrichtung (z. B. Anästhesie, Radiologie oder Unfallchirurgie) aktuell am günstigsten einstuft. So sparen Sie oft hunderte Euro über die Laufzeit – bei identischer Leistung.

    Prüfung von Gesundheitsangaben, Hobbys und Co.

    Die (vereinfachte) Risikoprüfung bei der BU für Ärzte

    Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, muss im Vorfeld Fragen zur Gesundheit, der beruflichen Tätigkeit und diversen (mehr oder weniger riskanten) Hobbys beantworten. 
    Da kommen auch Ärztinnen und Ärzte nicht drumherum. 

    Bei Medizinern, so zeigen unsere Erfahrungen, geht man bei Beschwerden gerne mal zu einem Bekannten im jeweiligen Fachgebiet und holt sich dort einen Rat oder lässt als Freundschaftsdienst mal eine Diagnose stellen.
    Dies wird dann häufig nicht in der Patientenakte vermerkt und auch die Krankenkasse oder Krankenversicherung erfährt davon nie etwas.

    Aus diesem Grund gehen viele Ärzte etwas lockerer mit den Gesundheitsfragen um. Ganz getreu dem Motto "Was die Versicherung nicht weiß, macht sie nicht heiß".

    Genau diese Einstellung birgt allerdings einige Risiken im Leistungsfall, denn wenn Sie aufgrund der Folgen einer verschwiegenen Erkrankung berufsunfähig werden kommt dieser verschwiegene Umstand mitunter ans Tageslicht. 
    Im Ernstfall kann Sie das Ihren Versicherungsschutz kosten. Auch wenn es nicht ganz so schlimm kommt kann sich die Prüfung im Leistungsfall dadurch deutlich verzögern.

    Damit es für Sie im Leistungsfall schnell geht gibt es zwei sehr gute Lösungen:

    Möglichkeit 1: 

    Wir nehmen alle Angaben zu Ihrem Risiko mit Ihnen gemeinsam auf und verfassen im Nachgang eine annonyme Risikovoranfrage. Mit dieser holen wir für Sie verbindliche Angebote und Voten von den Versicherungen ein die wir in der Beratunge gemeinsam besprechen.

    Durch dieses Verfahren stellen wir sicher, dass es im Leistungsfall keine Streitigkeiten bezüglich einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeigepflicht gibt und Sie können sich außerdem darauf verlassen, dass Sie bei uns immer die bestmöglichen Ergebnisse bekommen.

    Möglichkeit 2:

    Wir bauen Ihren Versicherungsschutz mit den Versicherungen aus unseren speziellen Heilberufekonzepten zusammen. Als Ärztin oder Arzt profitieren Sie dabei von einer BU mit sehr stark vereinfachten Gesundheitsfragen

    Dieses Vorgehen spart Ihnen eine Menge Zeit, sorgt für zusätzliche Sicherheit und erleichtert sowohl den Antragsprozess heute wie auch den Leistungsprozess im Fall einer Berufsunfähigkeit. 
     

    Welche dieser beiden Wege für Sie besser ist lässt sich pauschal nicht oder nur sehr schwer beantworten. Wir haben sehr viele Ärzte im Kundenkreis, die sich die Vorteile unserer Heilberufe-Konzepte sichern und damit schnell und sehr einfach an ihren hochwertigen Versicherungsschutz kommen. 
    Wir haben aber genauso Mediziner, bei denen sich aus verschiedenen Gründen der Aufwand einer detaillierten Aufnahme der Gesundheitsfragen und die Risikovoranfrage lohnen.

    Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, welche der beiden Varianten für Sie am besten geeignet ist. 

    Kosten & Berufsgruppen

    Kosten-Indikation: Wovon Ihr Beitrag als Arzt wirklich abhängt

    Die Frage „Was kostet eine BU für Ärzte?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Prämien-Kalkulation der Versicherer ist hochkomplex und je nach Versicherer sehr uneinheitlich. Während einige Anbieter alle Assistenz- und Oberärzte in einen Topf werfen, differenzieren andere Versicherungen extrem feingliedrig.

    Die drei Preistreiber für Mediziner:

    1. Operativ vs. Konservativ: Das ist der größte Hebel. Ein Chirurg oder Orthopäde hat ein höheres körperliches Risiko als ein Kardiologe oder Labormediziner. Manche Versicherer verlangen für operative Tätigkeiten Zuschläge von 30 % und mehr. Andere verzichten darauf. Unsere Aufgabe: Wir finden den Versicherer, der Ihre spezifische Tätigkeit aktuell am günstigsten einstuft.

    2. Karrierestufe (Der „Facharzt-Bonus“): Oft sinkt der Beitrag mit steigender Qualifikation. Ein Assistenzarzt wird oft teurer eingestuft als ein fertig ausgebildeter Facharzt oder Oberarzt, da Erfahrung das Unfallrisiko statistisch senkt. Tipp: Wenn Sie Ihren Facharzt-Titel erhalten, prüfen wir sofort, ob wir Ihre bestehende Versicherung günstiger umstellen können (Günstigerprüfung).

    3. Eintrittsalter: Je früher Sie starten, desto günstiger sichern Sie sich Ihr „Eintrittsalter“.

    Beispielrechnung: Für eine Absicherung von 2.500 € bis 3.000 € Monatsrente (Endalter 67) sollten Sie je nach Eintrittsalter und Fachrichtung mit folgenden Netto-Beiträgen rechnen:

    • Assistenzarzt (ca. 28 Jahre): ab ca. 70 – 90 Euro monatlich

    • Facharzt / Oberarzt (ca. 35 Jahre): ab ca. 90 – 120 Euro monatlich

    • Operative Fächer (Chirurgie etc.): Rechnen Sie mit ca. 10 % – 20 % Aufschlag je nach Anbieter.

    Fazit: Ein reiner Vergleichsrechner scheitert an diesen Details. Nur durch die korrekte Auswahl der Berufsgruppe lassen sich über die Laufzeit oft fünfstellige Summen sparen.

     

    Die beste BU-Beratung für Ärzte gibt es beim BU-Profi

    Ihr Mandat bei Spezialisten: Der Unterschied in der Zusammenarbeit

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner ist kein statisches Produkt, das man einmal abschließt und vergisst. Sie ist ein langfristiges Asset, das sich Ihrer Karriere vom Assistenzarzt bis zum Praxisinhaber anpassen muss. Unser Anspruch ist nicht der schnelle Abschluss, sondern das strategische Management Ihrer Biometrie-Risiken.

    Das erwartet Sie in der Zusammenarbeit:

    • Direkter Draht zur Risikoprüfung: Wir verlassen uns nicht auf Computer-Voten. Durch unsere kurzen Wege zu den Entscheidern (Underwritern) verhandeln wir oft Annahmen, wo andere Makler Ablehnungen erhalten.

    • Exklusive Rahmenverträge: Zugriff auf spezielle Heilberufe-Konzepte mit vereinfachten Gesundheitsfragen und rabattierten Berufsgruppen-Einstufungen.

    • Langfristige Betreuung: Wir bleiben in Kontakt. Wenn Ihr Bedarf und Einkommen steigen sind wir für Sie da und unterstützen Sie, damit Ihre Absicherung so gut bleibt, wie am ersten Tag.

    Wir sprechen Ihre Sprache – und die der Versicherer.

     

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    Zusammenfassung: Worauf es für Sie wirklich ankommt

    Das BU-Profi Fazit

    Die „beste“ BU für Ärzte ist kein Standardprodukt von der Stange, sondern ein präzise auf Ihre Karriere zugeschnittenes Konzept. Wir fassen die wichtigsten Strategie-Punkte für Sie zusammen:

    • Bedingungsqualität vor Beitrag: Ein günstiger Preis hilft nicht, wenn die Klauseln im Leistungsfall Lücken lassen.

    • Annahme-Sicherheit: Unser Ziel ist die Annahme ohne Erschwernisse (Zuschläge/Ausschlüsse) durch eine saubere Aufbereitung Ihrer Historie.

    • Die 2-Vertrags-Strategie: Für Mediziner ist die Aufteilung auf mehrere Versicherer obligatorisch, um Untersuchungsgrenzen und Anrechnungsklauseln zu umgehen.

    • Maximale Flexibilität: Achten Sie auf Nachversicherungsgarantien, die auch ohne erneute Prüfung des Berufs oder der Hobbys funktionieren.

    • Spezifische Klauseln: Eine Infektionsklausel (schon bei Teilverboten) sowie der Verzicht auf konkrete Verweisung und Umorganisation sind für Ihre Standessicherheit unverzichtbar.

    Das interessiert unsere Ärztinnen und Ärzte besonders

    Häufige Detailfragen zur Ärzte-BU

    Bis zu welchem Alter sollte meine BU-Rente laufen?

    Idealerweise bis zum 67. Lebensjahr. Da das ärztliche Versorgungswerk eine Altersrente bei Berufsunfähigkeit oft erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt, entsteht bei einem früheren BU-Ende (z.B. mit 60 oder 65) eine gefährliche Finanzlücke. Diese Jahre ohne Einkommen müssten Sie komplett aus privatem Vermögen decken. Wir raten daher dringend dazu, die Laufzeit an den tatsächlichen Beginn Ihrer Altersrente anzupassen, um dieses existenzielle Risiko auszuschließen.

    Kann ich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen?

    In der Regel hat die steuerliche Absetzbarkeit für Ärzte kaum Auswirkungen, da die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen meist durch die Krankenversicherung ausgeschöpft sind. Der eigentliche Vorteil liegt in der Leistungsphase: Da die Beiträge aus versteuertem Einkommen fließen, ist die BU-Rente steuerlich begünstigt. Je nach der Höhe der BU-Rente, Ihren sonstigen Einkünften und dem Alter bei Eintritt des BU-Falls ist die Rente oft komplett steuerfrei oder es fällt lediglich eine geringe Steuer auf den sogenannten Ertragsanteil an. In der Praxis bedeutet dies eine Belastung von maximal rund 20 bis 30 Euro je 1.000 Euro BU-Rente, was Ihnen im Ernstfall fast die gesamte Auszahlungssumme netto erhält.

    Gilt mein Versicherungsschutz auch bei einem Wechsel der Fachrichtung?

    Ja, eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung für Mediziner bietet volle Flexibilität für den bestehenden Vertrag. Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung, ohne dass Sie einen Wechsel melden müssen. WICHTIG: Dies betrifft jedoch nur den Ursprungsvertrag. Bei späteren Nachversicherungen, die lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten, kann sich ein Berufswechsel negativ auf den Beitrag der Erhöhung auswirken. Daher empfehlen wir unseren Kunden gezielt Tarife, die bei Nachversicherungen auf die vollständige Risikoprüfung (inklusive Prüfung des aktuellen Berufs und Hobbys) verzichten, damit Ihre gesamte Absicherung auch bei Karriereprüfungen bezahlbar bleibt.

    Benötige ich als Arzt zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung?

    Ein Rechtsschutz ist für viele Lebensbereiche sinnvoll, sollte aber bei der BU nicht als Reparaturbetrieb für eine schlechte Beratung dienen. Unser Ansatz ist die Prävention: Durch die rechtssichere Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie, die Nutzung vereinfachter Abfragezeiträume und die präzise Auswahl der Tarifbedingungen minimieren wir das Streitpotenzial von Anfang an. Sollte es dennoch zu komplexen Leistungsprüfungen kommen, stehen wir Ihnen persönlich zur Seite und greifen bei Bedarf auf ein spezialisiertes Netzwerk aus Versicherungsberatern für Leistungsfälle zurück. Sofern Sie dennoch eine rechtliche Absicherung wünschen, bieten wir Ihnen Zugang zu speziellen Ärzte-Rechtsschutzversicherungen, die exakt auf die Bedürfnisse von Medizinern zugeschnitten sind.

    Besteht weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten oder Fellowships?

    Ja, moderne Ärztetarife bieten Ihnen weltweite Sicherheit bei Fellowships oder Auslandseinsätzen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: Einige Anbieter (wie z. B. die Allianz) vereinbaren bei einer ausländischen Staatsangehörigkeit je nach Herkunftsland eine sogenannte Inlandsklausel. In diesen Fällen verlieren Sie den Versicherungsschutz bereits bei einem Wegzug aus Deutschland von in der Regel mehr als sechs Monaten. Wir prüfen für Sie im Vorfeld genau, welche Tarife auf solche Klauseln verzichten, damit Ihre Absicherung auch bei einer internationalen Karriere oder einer Rückkehr in Ihr Heimatland rechtssicher bestehen bleibt.

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    Lassen Sie uns Ihre Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf Sie!

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