Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel)

Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann, kann der Dienstherr ihn in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung schließt sich diesem Urteil an und zahlt die BU-Rente automatisch.

Aber Achtung: Nicht jede Versicherung handhabt das gleich! Manche prüfen trotzdem selbst, andere bieten die Klausel nur für Beamte auf Lebenszeit, und einige können sogar auf andere Berufe verweisen.

Ob eine DU-Klausel wirklich sinnvoll ist, darüber lässt sich streiten – mehr dazu finden Sie in unserem Blog.

Die Infektionsklausel – Wichtiger Schutz für bestimmte Berufe

Wenn Sie wegen einer Infektion laut Infektionsschutzgesetz nicht mehr arbeiten dürfen, kann Ihr Einkommen wegfallen. Besonders betroffen sind medizinisches Personal, Ärzte, Hebammen und Beschäftigte in der Lebensmittelproduktion.

Die Infektionsklausel zahlt in solchen Fällen eine Rente – aber Achtung: Viele Versicherer leisten nur bei vollständigem Tätigkeitsverbot oder nur für bestimmte Berufe. Ein genauer Vergleich lohnt sich!

Die Pflegeklausel – Wann zahlt die BU-Versicherung?

Normalerweise tritt eine Berufsunfähigkeit schneller ein als eine Pflegebedürftigkeit. Dennoch bieten fast alle BU-Versicherungen eine vereinfachte Leistungsprüfung, falls Pflegebedürftigkeit eintritt.

Anstatt nach den üblichen Pflegegraden wird hier nach ADL (Aktivitäten des täglichen Lebens) bewertet. Doch die Bedingungen unterscheiden sich stark:

  • Manche zahlen bei 1 von 4 eingeschränkten Aktivitäten.
  • Andere erst bei 3 von 6 oder sogar 1 von 6.

Je niedriger die Anforderung, desto höher die Chance, auch ohne Berufsunfähigkeit eine Leistung zu erhalten. Deshalb lohnt es sich, die Klausel genau zu prüfen!

Die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) – Warum sie wichtig ist

Früher wurde die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel) als überflüssig belächelt – heute gehört sie fast zum Standard. Sie sorgt dafür, dass Sie Ihre BU-Rente bereits erhalten, wenn Sie 6 Monate am Stück arbeitsunfähig sind – selbst wenn noch keine offizielle Berufsunfähigkeit vorliegt.

Doch Achtung: Die Bedingungen variieren je nach Versicherer!

  • Die längste Leistungsdauer beträgt 36 Monate (z. B. Condor), die kürzeste 18 Monate.
  • Manche zahlen schon bei Vorlage eines Krankschreibungsscheins, andere fordern zusätzlich einen BU-Antrag.

Besonders Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener mit Krankentagegeld sollten genau prüfen, um spätere Probleme zu vermeiden!

Was bedeutet Dynamik in der BU-Versicherung?

Das Wort Dynamik bedeutet Bewegung – und genau darum geht es auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es gibt zwei Arten:

  • Beitragsdynamik – Während Sie Beiträge zahlen, steigt Ihre Versicherungssumme regelmäßig an. So bleibt Ihre Absicherung trotz Inflation stabil.
  • Leistungsdynamik – Falls Sie berufsunfähig werden und eine Rente erhalten, steigt diese jährlich, damit sie langfristig ausreicht.

Man kann die BU-Versicherung in zwei Phasen unterteilen:

  • Beitragsphase – Sie zahlen Beiträge und sind (hoffentlich) gesund.
  • Leistungsphase – Sie erhalten Ihre BU-Rente, weil Sie krank oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten können.

Beide Dynamiken sorgen dafür, dass Ihr Schutz mit der Zeit nicht an Wert verliert!

Die Beitragsdynamik

Während Sie Beiträge zahlen, sorgt die Beitragsdynamik dafür, dass sowohl Ihr Beitrag als auch die BU-Rente regelmäßig steigt (meist jährlich). Der Vorteil: Ihre Absicherung wächst mit der Inflation – ohne neue Gesundheits-, Hobby- oder Berufsfragen!

Doch Achtung: Versicherer handhaben die Dynamik unterschiedlich:

  • Manche setzen eine Obergrenze für die Rente.
  • Andere erhöhen unbegrenzt, prüfen aber ab einer bestimmten Höhe Ihr Einkommen.
Die Leistungsdynamik

Die Leistungsdynamik greift erst, wenn Sie berufsunfähig sind. Sie sorgt dafür, dass Ihre BU-Rente regelmäßig steigt, damit sie trotz Inflation ihren Wert behält.

Aber Achtung: Versicherer handhaben das unterschiedlich!

  •  Manche setzen die Erhöhungen auf null, wenn Sie wieder arbeiten und später erneut berufsunfähig werden.
  •  Andere lassen die bisherigen Erhöhungen bestehen.

Da viele BU-Fälle nur vorübergehend sind, sollten Sie diesen Punkt genau prüfen!

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