DAS BU-Profi Lexikon

Rebalancing

Erstellt am: 22. April 2025

Synonyme: Rebalancing, Rebalance

Das Rebalancing ist ein Begriff aus dem Bereich der Fondsanlage zum Beispiel im Fondsdepot und auch in der fondsgebundenen Rentenversicherung. Beim Rebalancing wird das ursprünglich vereinbarte Verhältnis der Fonds wiederhergestellt.

Da sich die Kurse im Laufe der Zeit unterschiedlich entwickeln, kann diese Maßnahme dabei helfen die Volatilität zu senken und die Gewinne zu erhöhen.

Ein Beispiel dazu:

Sie haben Fonds A und Fonds B und wollen, dass beide zu jeweils 50% angespart werden. Bei einem monatlichen Beitrag von 100,- Euro entspricht dies 50,- Euro je Fonds. Da sich Fonds B besser entwickelt als Fonds A, hat Fonds B nach einem Jahr ein Guthaben von 700,- Euro und Fonds A von 550,- Euro. Insgesamt haben Sie 1.350,- Euro.

Durch das Rebalancing werden Anteile von Fonds B im Wert von 75,- Euro verkauft um damit Anteile von Fonds A zu kaufen. Danach haben Sie in beiden Fonds mit einen Wert von 675,- Euro die Aufteilung zu je 50% wiederhergestellt.

Risikoausschluss

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Risikoausschluss

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann es sein, dass die Versicherung mit Ihnen einen Risikoausschluss vereinbaren will. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder eines besonderen Hobbys ein höheres Risiko für die Versicherung darstellen.

Natürlich sollte erst einmal klar sein, dass es zu spät ist ein Haus zu versichern, wenn es bereits brennt. So ist das auch mit vielen Vorerkrankungen. Wenn Sie schon einmal einen Bandscheibenvorfall hatten, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Versicherung Ihre Wirbelsäle nicht versichern möchte. Das Risiko ist bei Ihnen ja schon höher als bei jemandem mit gesunden Bandscheiben.

Darum ist es auch nicht immer möglich einen BU-Vertrag ganz ohne Einschränkungen zu bekommen. Wichtig ist dabei aber, dass dieser Risikoausschluss möglichst präzise ist und nicht den ganzen Versicherungsschutz aushöhlt.

Risikoausschluss ist nicht gleich Risikoausschluss

Bei den Ausschlüssen gibt es zwischen den einzelnen Versicherungen teilweise sehr große Unterschiede. Es gibt zum Beispiel Versicherungen, die bei einem Heuschnupfen generell alle möglichen Allergien ausschließen wollen. Ein solcher Ausschluss ist aus meiner Sicht nicht angemessen und kann ein großer Nachteil für Sie sein. Andere Versicherungen wollen hierbei sämtliche Atemwegserkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Auch das ist ein sehr weit gefasster Verzicht auf Ihren Versicherungsschutz. Wenn es wegen eines Heuschnupfens zu einem Risikoausschluss kommen muss, dann empfiehlt es sich, wenn dieser nur die oberen Atemwege betrifft.

Ein anderes Beispiel kann Ihr Auge sein. Wenn Sie unter einem hohen Sehkraftverlust leiden, dann kann es zu einem Ausschluss kommen. In der Regel ab - 8 Dioptrien oder bei einer Anisometropie (Ungleichsichtigkeit beider Augen). Während eine Versicherung die Augen am liebsten komplett vom Versicherungsschutz ausschließen möchte, gibt es andere Versicherungen, die präziser vorgehen. Besser ist es also, wenn die Versicherung Sehstörungen und Sehminderungen ausschließt und gleichzeitig Infektionen, Tumorerkrankungen, Unfallschäden und auch eine vollständige Erblindung wieder mitversichert.

Darum ist es sinnvoll über eine Risikovoranfrage zu prüfen, welche Versicherung überhaupt einen Risikoausschluss vereinbaren möchte und wie dieser dann genau aussehen soll.

Wichtig zu wissen ist auch, dass es kein Recht des Versicherungsnehmers auf nachträgliches herausnehmen des Ausschlusses gibt. Auch dann nicht, wenn der Umstand weggefallen ist, der für den Ausschluss gesorgt hat. Bei den Augen könnte dies zum Beispiel eine Laserbehandlung sein.

Was passiert im Leistungsfall?

Wenn Ihr linkes Knie ausgeschlossen ist und Sie wegen Schmerzen im linken Knie nicht mehr arbeiten können, dann tut die Versicherung so, als wenn Ihr Knie gesund wäre. Sie bekommen also keine Leistung. Sind aber beide Knie kaputt, dann wird geprüft, ob das rechte Knie alleine auch zu einer Berufsunfähigkeit führt. Wenn ja, bekommen Sie Ihre BU-Rente. Ansonsten nicht.

Wenn der Risikoausschluss eine Berufsunfähigkeit ausschließt, die durch frühere oder in Zukunft noch eintretende Verletzungen oder Erkrankungen der Wirbelsäule hervorgerufen wird, sind auch psychische Probleme als Folge dessen ausgeschlossen. Das kann dann zum Problem werden, wenn nicht die eigentlichen Beschwerden am Rücken zur Berufsunfähigkeit führen, sondern Sie in Folge der Bewegungseinschränkung und Schmerzen seelische Beschwerden erleiden.

Da jeder Risikoausschluss eine Einschränkung des Versicherungsschutz bedeutet, gilt: Kein Ausschluss ist immer besser als ein Ausschluss.

Lässt sich dies nicht vermeiden, gilt es die beste Formulierung zu finden.

 

Risikoprüfung

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Risikoprüfung

Bei dem Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsversicherung wird in der Regel eine Risikoprüfung durchgeführt.

Die Risikoprüfung umfasst dabei neben der Gesundheitsprüfung auch Fragen zur beruflichen Tätigkeit und zu sonstigen Risiken. Das können zum Beispiel Hobbys sein, von denen eine höhere Gefahr ausgeht wie zum Beispiel Reiten, Kampfsport und einige Radsportarten.

Außerdem gehört auch das Einkommen und eventuell bereits vorhandene Absicherungen dazu.

Der Zweck der Risikoprüfung ist es, dass sich die Versicherungsgesellschaft ein bestmögliches Bild vom Kunden machen kann um das Risiko abzuschätzen.

Nach Abschluss dieser Prüfung steht dann fest wie Sie als Kunde versichert werden können. Gibt es einen Zuschlag wegen Vorerkrankungen oder bestimmten Hobbys? Werden bestimmte Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Wie hoch kann Ihre Absicherung maximal sein?

Damit Sie hierbei keine bösen Überraschungen nach der Antragsstellung erleben, empfehle ich Ihnen vorab eine Risikovoranfrage zu stellen. Diese sollte allerdings mit Bedacht und unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Risikoüberschuss

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Risikoüberschuss, Risikoüberschüsse, Risikoüberschüssen

Die Differenz zwischen dem Tarifbeitrag und dem zu zahlenden Beitrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung entsteht zum großen Teil durch den Risikoüberschuss.

Bei diesem Risikoüberschuss handelt es sich um einen Gewinn der Versicherungsgesellschaft. Dieser entsteht, weil nicht jeder mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich berufsunfähig wird. Davon müssen Sie als Kunde mindestens 90% zurückbekommen.

Werden mehr Kunden berufsunfähig als von der Versicherung kalkuliert, dann können diese Überschüsse auch fallen.

 

 

 

Risikovoranfrage

Erstellt am: 29. April 2025

Synonyme: Risikovoranfrage

Wer sich mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeiten-Versicherung beschäftigt, der kommt an einer Risikovoranfrage nicht vorbei. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Funktion und Notwendigkeit der Risikovoranfrage. Außerdem lesen Sie hier auch wie Sie diese idealerweise aussehen sollte und warum es keine anonymen Risikovoranfragen gibt.

Was ist eigentlich eine Risikovoranfrage?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung suchen, dann spielt neben den Versicherungsbedingungen auch die Versicherbarkeit eine wichtige Rolle. Damit ist gemeint, ob und wie eine Versicherung Sie versichern möchte. Dabei spielt der Gesundheitszustand und Ihre Hobbys eine entscheidende Rolle. Und da geht jede Versicherung anders mit um.

Beispiel aus der Praxis:

Eine junge Kundin, 20 Jahre alt, übt in Ihrer Freizeit Kickboxen als Fitnesssport aus. Keine Wettkämpfe, kein Vollkontakt.

Zuschlag bei der Bayerischen

Die Bayerische verlangt einen Zuschlag von mindestens 25%. Hierfür ist noch einmal eine gesonderte Bestätigung erforderlich, dass maximal 3 Mal pro Woche trainiert wird. Andernfalls sind es sogar 50%.

Normalannahme bei dem HDI

Der HDI nimmt die Kundin ohne einen Zuschlag und ohne einen Ausschluss an.

Zuschlag bei der LV1871

Die LV1871 verlangt einen Zuschlag in Höhe von 25%

Die Risikovoranfrage bei 3 Versicherungen brachte drei verschiedene Ergebnisse. Von einer Annahme ohne Zuschlag bis hin zu einer Annahme mit einem Zuschlag zwischen 25 - 50% auf den Beitrag.

Ohne eine Risikovoranfrage hätten Sie somit immer das Problem, dass Sie kein korrektes Angebot erhalten.

So sollte die Risikovoranfrage aussehen

Das Ziel der Risikovoranfrage ist es, dass wir von der Versicherung eine Risikoprüfung durchführen lassen, ohne dazu einen Antrag zu stellen. Darum sollte die Voranfrage auch immer nach dem gleichen Grundsatz erfolgen wie die spätere Risikoprüfung.

Der Risikoprüfer bei einer Versicherung muss Ihren Gesundheitszustand und Ihre Freizeitaktivitäten einschätzen und danach entscheiden, ob und wie er Sie versichern möchte. Um hierbei ein möglichst gutes Ergebnis zu erreichen ist es deshalb wichtig, dass wir den Risikoprüfer dazu in die Lage versetzen.

Wenn Sie einfach nur angeben, dass Sie wegen Rückenschmerzen beim Arzt gewesen sind, dann kann die Ursache von leichten Verspannungen bis zu einem dauerhaften Bandscheibenschaden reichen. Der Risikoprüfer muss in diesem Fall mit dem Schlimmsten rechnen und wird eine Ausschlussklausel fordern.

Liefern wir ihm hingegen genaue Informationen zu den Beschwerden, zur Untersuchung (gibt es zum Beispiel ein Röntgenbild oder waren Sie im MRT?), zur Behandlung und zum aktuellen Zustand, dann kann er sich ein wesentlich besseres Bild machen.

Als Grundschema sollten dabei die folgenden Fragen beantwortet werden:

- Was ist passiert?

- wann ist das passiert?

- wie / warum ist es passiert?

- wie wurden Sie behandelt?

- seit wann haben Sie keine Beschwerden mehr oder welche Beschwerden bestehen noch?

Im Idealfall belegen wir dies noch durch ärztliche Befunde.

 

Vermeiden Sie den "Gießkannen-Fehler"!

Vielleicht haben Sie schon öfter davon gelesen, dass Sie bei möglichst vielen Versicherungsgesellschaften gleichzeitig eine Risikovoranfrage stellen sollen. Ihnen wird also geraten nach dem Gießkannen-Prinzip über den Markt zu gehen.

Mein Tipp: wenn Sie das tun, dann begehen Sie einen großen Fehler.

Eine Kundin von mir hat es mit dem besagten "Tipp" versucht und dabei eine schlechte Erfahrung gemacht. Jedes Mal sollte ihre Neurodermitis ausgeschlossen werden.

Erst mit meiner Hilfe konnten wir Versicherungsschutz ohne den Ausschluss der Neurodermitis erreichen.

Warum konnte meine Kundin durch mich ein deutlich besseres Resultat erreichen als es ihr allein möglich war?

Einmal, weil ich einen Risikoprüfer im Rahmen der Risikovoranfrage in die Lage versetzt habe, dass er diese Entscheidung treffen konnte.

Der zweite Grund ist aber mindestens genauso wichtig. Meine Risikovoranfragen werden in der Regel durch die Bereichs- oder Abteilungsleiter bearbeitet. Das ich dieses Privileg für meine Kunden bekomme hat den Hintergrund, dass ich mir vorher mit meinem Kunden überlege, bei welchen ausgewählten Gesellschaften wir die Voranfrage stellen. Die Versicherung erhält somit eine deutlich höhere Wahrscheinlichkeit den Vertrag zu bekommen und kann deswegen auch ihre besten Mitarbeiter für meine Kunden abstellen.

Das Modell "Gießkanne" ist bei den Versicherungen hingegen gar nicht gerne gesehen. Da hierbei die Wahrscheinlichkeit auf einen Abschluss für die Versicherung sehr gering ist, werden die Anfragen entsprechend schnell und ungenau bearbeitet. Das Ergebnis ist dann in der Regel suboptimal.

Onlinetool statt Risikovoranfrage

Mittlerweile bieten einige Onlineversicherer wie die Hannoversche Lebensversicherung oder Getsurance, aber auch einige Service Versicherer eine Risikobewertung über ein Online - Tool an. Dieses Tool können sowohl Kunden als auch Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter nutzen. Das Versprechen dahinter: eine schnelle und unkomplizierte Risikobewertung.

Vor diesem Hintergrund hat sogar schon Franke & Bornberg (ein Unternehmen, das Ratings erstellt und ebenfalls so ein Tool anbietet) behauptet, dass Risikovoranfragen nun überflüssig sind.

Stimmt das?

Aus meiner Erfahrung ersetzt auch ein noch so tolles Tool keine ausführliche Risikovoranfrage. Zumindest dann nicht, wenn diese so wie eingangs beschrieben vorbereitet und durchgeführt wird.

1. Werden Sie und Ihr Gesundheits- und Risikozustand durch ein solches Tool zu sehr in ein Schema gepresst. Dadurch kann es schnell passieren, dass Angaben falsch sind. Wenn das Tool zum Beispiel keine Augenmigräne kennt (an der Sie aber leiden) und Sie deshalb eine normale Migräne angeben, dann kann dies durchaus Folgen im Leistungsfall haben.

2. ein solches Tool ist immer besonders scharf gestellt. Dadurch passiert es sehr oft, dass ein guter Risikoprüfer zu einem für Sie besseren Urteil kommt, als es durch das Online-Tool möglich ist. Ähnlich wie im oben genannten Fall mit der Neurodermitis.

Eine Risikovoranfrage bleibt nach wie vor alternativlos und der Aufwand sollte bei einem existenziell wichtigen Vertrag mit teilweise drei bis vier Jahrzehnten Laufzeit auf sich genommen werden.

Warum es keine anonymen Risikovoranfragen gibt

Gerne wird immer wieder empfohlen Risikovoranfragen anonym zu stellen. Dabei ist dies schon ein Widerspruch in Sich. Denn dazu dürften Sie überhaupt keine persönlichen Daten zu Ihrer Person und Ihrer Risikosituation an eine Versicherung geben.

Damit aber trotzdem keine Versicherung Ihren Gesundheits- und Risikozustand Ihrem Namen zuordnen kann, arbeite ich mit pseudonymisierten Voranfragen. Hierbei bekommt jeder meiner Kunden ein Pseudonym. Das erleichtert selbstverständlich auch die Kommunikation mit der Versicherung, denn bei der Antragsstellung lässt sich jeder Antrag über das Pseudonym der jeweiligen Risikovoranfrage zuordnen.

 

Risikozuschlag

Erstellt am: 28. April 2025

Synonyme: Risikozuschlag

Wenn die Versicherung bei der Risikovoranfrage oder der Antragsstellung feststellt, dass der Versicherungsschutz nicht zu normalen Konditionen angenommen werden kann, dann wird neben einem Risikoausschluss auch gerne einmal ein Risikozuschlag vereinbart.

Auf den ersten Blick ist ein Risikozuschlag immer ärgerlich. Sie müssen dadurch nämlich einen höheren Beitrag bezahlen. Aber es ist nicht immer ganz so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht.

Warum gibt es einen Risikozuschlag?

Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist so kalkuliert, dass die Versicherung von der durchschnittlichen Gesundheit seiner Kunden ausgeht. Wenn Sie von diesem Durchschnitt abweichen, weil Sie zum Beispiel schon verschiedene Unfälle mit Knochen- und Gelenkbrüchen hatten oder einen erhöhten Blutdruck haben, dann ist bei Ihnen die Wahrscheinlichkeit größer, dass Sie die Versicherung in Anspruch nehmen müssen.

Um Ihnen trotzdem Versicherungsschutz bieten zu können, haben die Versicherungen zwei Möglichkeiten: den Risikoausschluss und den Risikozuschlag.

Dabei wird der Zuschlag in der Regel dann vereinbart, wenn ein Ausschluss nicht präzise genug möglich ist. Nehmen wir als Beispiel einen erhöhten Blutdruck. Wenn die Versicherung dieses ausschließen würde, dann könnte auch eine Berufsunfähigkeit durch einen Herzinfarkt ausgeschlossen werden. Das stellt zum einen für Sie als Kunden ein großes Risiko dar, zum anderen müsste die Versicherung den Zusammenhang zwischen dem ausgeschlossenen Blutdruck und dem Herzinfarkt aber einwandfrei nachweisen. Das ist schwer.

Bei einem Risikozuschlag hingegen bleibt Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten. Dafür zahlen Sie einen höheren Beitrag für Ihre Versicherung.

Was sonst noch wichtig ist

Aus meiner Sicht ist ein Risikozuschlag aus Sicht des Versicherungsnehmers (Kunden) immer dem Risikoausschluss vorzuziehen.

Einmal deswegen, weil der Zuschlag den Versicherungsschutz nicht einschränkt und Sie trotz Vorerkrankung oder besonderem Risiko vollständig versichert sind

Auf der anderen Seite aber auch deswegen, weil Sie nach §41 im Versicherungsvertragsgesetz die Möglichkeit haben den Zuschlag später wieder rausnehmen zu lassen. Das geht immer dann, wenn Sie der Versicherung nachweisen können, dass der Grund für den Zuschlag nicht mehr vorhanden ist. Wird der Zuschlag zum Beispiel wegen einem besonderen Hobby erhoben und Sie geben dieses nachweislich auf, dass stehen die Chancen gut, dass der Risikozuschlag für die Zukunft nicht mehr fällig wird. Bei einem Risikoausschluss haben Sie dieses Recht hingegen nicht.

 

 

 

 

 

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