tl;dr – Too long, didn't read

In 2 Minuten verstanden: Das Wichtigste vorab

  • Die Abfragezeiträume: Versicherer fragen je nach Diagnoseart typischerweise 3 bis 10 Jahre zurück – in unseren Spezial-BU-Konzepten für Ärzte und Juristen teilweise nur 2 Jahre. Entscheidend ist dabei die exakte Fragestellung im Antrag.

  • Unsere Strategie: Nicht blind Akten von Krankenkassen und Ärzten anfordern! Wir arbeiten nach dem Prinzip „Gedächtnis vor Akte“, um Sie vor Haftungsfallen durch unbekannte Falschabrechnungen und Interpretationsfehler zu schützen.

  • Unsere Lösung: Wir klären Ihre Versicherbarkeit immer über eine anonyme Risikovoranfrage, bevor Sie einen namentlichen Antrag stellen. So bleibt Ihre Weste sauber und Sie erhalten Ihre bestmögliche BU-Absicherung.

Inhaltsverzeichnis

Anonyme Risikovoranfrage BU: Der sichere Weg zur Versicherung ohne Eintrag in die "Schwarze Liste" (HIS)

    Artikel aktualisiert am 30.12.2025

    Geschrieben von Guido Lehberg

    DER BU-Profi - Versicherungsmakler, Referent und Branchenexperte

    Guido Lehberg DER BU-Profi

    Vermeiden Sie diesen Fehler unbedingt

    Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG) – Warum das Ihr größtes Risiko ist

    Wenn Gesundheitsangaben im BU-Antrag fehlen oder fehlerhaft sind, kann das im Leistungsfall Ihren Versicherungsschutz gefährden.

    Kurz gesagt: Sie müssen alle Umstände angeben, die Ihnen bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.

    Dabei geht es nicht darum, alles Mögliche aus Ihrem Leben zu erzählen, sondern Sie müssen so präzise wie möglich das beantworten, was der Versicherer konkret fragt. 

    Im Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es dazu wörtlich:

     

    (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. [...]

     

    Was kann passieren, wenn Angaben fehlen oder falsch sind?
     

    Die Versicherungsgesellschaft hat mehrere Möglichkeiten zur Handhabe, die sich in der Anwendung nach der Schwere Ihres Verschuldens und der Relevanz der nicht gemachten Angaben unterscheiden.

    Möglich ist, dass der Versicherer
     

    • den Vertrag durch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss anpasst (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis dieser Umstände nicht abgelehnt hätte)
       
    • den Vertrag kündigt (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der nicht angegebenen Umstände gar nicht erst angenommen hätte)
       
    • vom Vertrag zurücktritt (bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
       
    • den Vertrag wegen Arglist anfechtet (bei Arglist spielt es keine Rolle, ob und wie der Versicherer den Vertrag angenommen hätte - hier geht es ausschließlich um die Tatsache, dass ein arglistiges Verhalten vorliegt)

     

    Wie lange ist das relevant?
     

    Vereinfacht gilt:
     

    • Rechte aus §19 Abs. 2–4 (leichte und grobe Fahrlässigkeit) erlöschen grundsätzlich nach 5 Jahren ab Vertragsschluss;
       
    • Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung 10 Jahre;
       

    • Wichtig: diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Versicherungsfall vor Ablauf eingetreten ist.

    Unser oberstes Ziel ist, dass Sie im Leistungsfall nicht diskutieren müssen, ob und wie eine Angabe zu den Gesundheitsfragen gemeint war.
    Darum setzen wir auf eine strukturierte, belegbare Aufbereitung – und wenn sinnvoll auf eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.

     

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    Quick-Check

    Wie weit fragen BU-Versicherer zurück? Die Abfragezeiträume im Überblick

    Diagnose-Art Standard-Zeitraum Unser Experten-Kommentar
    Ambulante Behandlungen bis zu 5 Jahren Vorsicht: Manche Versicherer fragen „Hatten Sie jemals Beschwerden?“. Wir suchen Tarife, die im Idealfall nur nach „ärztlicher Behandlung“ fragen.
    Stationäre Aufenthalte bis zu 10 Jahre Hierzu zählen auch Reha-Maßnahmen und Kuren. Operationen werden oft separat abgefragt.
    Psychische Erkrankungen bis zu 10 Jahre Ist heute kein K.O.-Kriterium mehr. Je nach Ursache reicht die Möglichkeit von Normalannahme bis zur Annahme mit Ausschlussklausel. Für Ärzte, Rechtsanwälte und Ingenieure nutzen wir oft Sonderaktionen, die hier nur 2- 3 Jahre zurückfragen.
    Medikamente bis zu 5 Jahre Wichtig: Auch einmalige Verschreibungen (z.B. Schmerzmittel, Antibiotika) müssen angegeben werden, wenn konkret danach gefragt wird.

    In der Praxis unterscheiden sich die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung stark - je nach Versicherungsgesellschaft, Alter bei Abschluss der BU, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und danach, ob wir unsere Sonderkonzepte für Juristen und Ärzte verwenden können. 

     

    Entscheidend ist immer die konkrete Formulierung der Fragen im Antrag

    "Hatten Sie in den letzten fünf Jahren Beschwerden an Ihrem Bewegungsapparat?" ist eine ganz andere Frage, als "waren Sie in den letzten fünf Jahren wegen Beschwerden am Bewegungsapparat in Behandlung, zur Untersuchung oder Beratung?"

    Achten Sie daher immer ganz genau auf die Fragestellung. In einigen Fällen hilft es schon den Versicherer mit den passenden Antragsfragen herauszusuchen, damit Sie einen Ausschluss vermeiden können und den bestmöglichen Versicherungsschutz bekommen. 

    Der 4-Stufen-Workflow

    In 4 Schritten zur „sauberen“ Gesundheitshistorie

    Auf die Frage, ob das nicht auch alles schneller geht, antworte ich gerne mit: "Die Gesundheitshistorie müssen Sie immer aufbereiten. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann. Und beim wann gibt es heute in Ruhe - oder später im Leistungsfall. Überlegen Sie sich daher gut, wann Sie mehr Zeit und Muße haben sich damit auseinderzusetzen und wann es besser schnell gehen soll."

    Und wenn Sie zu der Erkenntnis kommen, dass Sie nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit weniger Zeit für Zusatzarbeit haben, als heute, dann sind die folgenden 4 Schritte für Sie entscheidend. 
     

    Schritt 1 – Den Zeitraum definieren

    Bevor wir über Krankheiten sprechen, legen wir den Rahmen fest. Je nach Berufsgruppe (zum Beispiel wegen unserer Sonderkonzepte für Ärzte und Rechtsanwälte), der empfohlenen BU-Rentenhöhe, Ihrem Alter bei Abschluss der Versicherung und gewünschtem Versicherer variieren die Abfragezeiträume zwischen 3 und 10 Jahren. Wir erstellen Ihre persönliche „Timeline“, damit wir nur das prüfen, was wirklich relevant ist.
     

    Schritt 2 – Daten strategisch sammeln

    Hier unterscheiden wir uns deutlich vom Marktstandard. Statt Sie mit Ihren Gesundheitsangaben allein zu lassen, haben wir ein praxiserprobtes Konzept erarbeitet, das Sie schützt:
     

    • A) Unser Telefoninterview: Wir starten immer mit dem, was Sie wissen. Schwere Erkrankungen, Operationen oder Dauerbehandlungen vergessen Sie nicht. Wir strukturieren Ihre Erinnerung über unser Interview. Das ist die ehrlichste und sicherste Basis für den Antrag.
       

    • B) Mehr Detailtiefe durch unseren Spezialfragebogen: Stellen wir während des Telefoninterviews fest, dass Ihre Gesundheitshistorie zu komplex für ein einfaches Gespräch ist, erhalten Sie unseren spezialisierten Fragebogen. Dieser ist so gestaltet, dass Sie gezielt abgefragt werden und damit für eine lückenlose Aufklärung gesorgt ist. 
       

    • C) Der gezielte Akten-Check (Nur bei Bedarf): Wir fordern keine pauschale Krankenakte an. Nur wenn echte Lücken bestehen („War der Bandscheibenvorfall 2019 oder 2020?“), wenn wir mehr Beweiskraft brauchen (zum Beispiel Befundberichte zum Herzen oder Laboranalysen) oder wenn unklare Diagnosen im Raum stehen (z. B. „Psyche-Verdacht“), prüfen wir gezielt nach. So vermeiden wir, dass Sie „bösgläubig“ für Falschabrechnungen werden, von denen Sie nichts wussten.

     

    Schritt 3 – Stolpersteine frühzeitig erkennen & bereinigen

    Manchmal finden wir in Schritt 2 Diskrepanzen, wie etwa eine „Abrechnungsdiagnose“ (Arzt rechnete „Depression“ ab, obwohl Sie nur eine Erkältung hatten oder zur Vorsorge dort waren).
     

    • Unsere Lösung: Wir bitten Ihren Arzt um eine präzisierende Stellungnahme (Gegen-Attest) oder verfassen gemeinsam eine fundierte Eigenerklärung, die den Sachverhalt aus Ihrer Sicht richtigstellt. Wir liefern dem Versicherer den Kontext, der in der Akte fehlt.
       

    • Unser Prinzip: Wir gehen mit Ihnen den Weg, der für Sie praktikabel ist und die gewünschte Sicherheit bietet. Getreu dem Motto "so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich".

     

    Schritt 4 – Die Anonyme Risikovoranfrage & Votum

    Mit diesen sauberen Daten gehen wir anonym auf die Versicherer zu, die für Sie relevant sind. Wir verhandeln direkt mit den Entscheidern und holen ein verbindliches Votum ein. Durch unsere jahrelange Expertise und unsere Spezialisierung sprechen wir oft persönlich mit Gesellschaftsärzten oder Abteilungsleitern. Dadurch erzielen wir nachweisbar Ergebnisse, die ein Computer-Algorithmus oder "Standard-Sachbearbeiter" oft ablehnen würde.
     

    • Ihr Ergebnis: Sie sehen schwarz auf weiß, wer Sie glatt versichert, wer einen Zuschlag fordert oder wer ablehnt.
       

    • Ihre Entscheidung: Erst wenn das Ergebnis passt, stellen wir den „scharfen“ Antrag. Ihr Name bleibt bis dahin geschützt.
       

    • Ihre Garantie: Sie wissen ganz genau, welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Anstatt "Hoffnung" bekommen Sie Klarheit und Transparenz.

     

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    Lassen Sie uns Ihre Fragen gerne persönlich klären. Wir freuen uns auf Sie!

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