Vermeiden Sie diesen Fehler unbedingt
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§ 19 VVG) – Warum das Ihr größtes Risiko ist
Wenn Gesundheitsangaben im BU-Antrag fehlen oder fehlerhaft sind, kann das im Leistungsfall Ihren Versicherungsschutz gefährden.
Kurz gesagt: Sie müssen alle Umstände angeben, die Ihnen bekannt sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Dabei geht es nicht darum, alles Mögliche aus Ihrem Leben zu erzählen, sondern Sie müssen so präzise wie möglich das beantworten, was der Versicherer konkret fragt.
Im Paragraph 19 des Versicherungsvertragsgesetzes heißt es dazu wörtlich:
(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. [...]
Was kann passieren, wenn Angaben fehlen oder falsch sind?
Die Versicherungsgesellschaft hat mehrere Möglichkeiten zur Handhabe, die sich in der Anwendung nach der Schwere Ihres Verschuldens und der Relevanz der nicht gemachten Angaben unterscheiden.
Möglich ist, dass der Versicherer
- den Vertrag durch einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss anpasst (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis dieser Umstände nicht abgelehnt hätte)
- den Vertrag kündigt (bei leichter Fahrlässigkeit, wenn er den Vertrag bei Kenntnis der nicht angegebenen Umstände gar nicht erst angenommen hätte)
- vom Vertrag zurücktritt (bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz)
- den Vertrag wegen Arglist anfechtet (bei Arglist spielt es keine Rolle, ob und wie der Versicherer den Vertrag angenommen hätte - hier geht es ausschließlich um die Tatsache, dass ein arglistiges Verhalten vorliegt)
Wie lange ist das relevant?
Vereinfacht gilt:
- Rechte aus §19 Abs. 2–4 (leichte und grobe Fahrlässigkeit) erlöschen grundsätzlich nach 5 Jahren ab Vertragsschluss;
Bei vorsätzlicher oder arglistiger Verletzung 10 Jahre;
Wichtig: diese Ausschlussfrist gilt nicht, wenn der Versicherungsfall vor Ablauf eingetreten ist.
Unser oberstes Ziel ist, dass Sie im Leistungsfall nicht diskutieren müssen, ob und wie eine Angabe zu den Gesundheitsfragen gemeint war.
Darum setzen wir auf eine strukturierte, belegbare Aufbereitung – und wenn sinnvoll auf eine anonyme Risikovoranfrage, bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.
Quick-Check
Wie weit fragen BU-Versicherer zurück? Die Abfragezeiträume im Überblick
In der Praxis unterscheiden sich die Abfragezeiträume der Berufsunfähigkeitsversicherung stark - je nach Versicherungsgesellschaft, Alter bei Abschluss der BU, Höhe der Berufsunfähigkeitsrente und danach, ob wir unsere Sonderkonzepte für Juristen und Ärzte verwenden können.
Der 4-Stufen-Workflow
In 4 Schritten zur „sauberen“ Gesundheitshistorie
Auf die Frage, ob das nicht auch alles schneller geht, antworte ich gerne mit: "Die Gesundheitshistorie müssen Sie immer aufbereiten. Die Frage ist also nicht ob, sondern wann. Und beim wann gibt es heute in Ruhe - oder später im Leistungsfall. Überlegen Sie sich daher gut, wann Sie mehr Zeit und Muße haben sich damit auseinderzusetzen und wann es besser schnell gehen soll."
Und wenn Sie zu der Erkenntnis kommen, dass Sie nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit weniger Zeit für Zusatzarbeit haben, als heute, dann sind die folgenden 4 Schritte für Sie entscheidend.
Schritt 1 – Den Zeitraum definieren
Bevor wir über Krankheiten sprechen, legen wir den Rahmen fest. Je nach Berufsgruppe (zum Beispiel wegen unserer Sonderkonzepte für Ärzte und Rechtsanwälte), der empfohlenen BU-Rentenhöhe, Ihrem Alter bei Abschluss der Versicherung und gewünschtem Versicherer variieren die Abfragezeiträume zwischen 3 und 10 Jahren. Wir erstellen Ihre persönliche „Timeline“, damit wir nur das prüfen, was wirklich relevant ist.
Schritt 2 – Daten strategisch sammeln
Hier unterscheiden wir uns deutlich vom Marktstandard. Statt Sie mit Ihren Gesundheitsangaben allein zu lassen, haben wir ein praxiserprobtes Konzept erarbeitet, das Sie schützt:
A) Unser Telefoninterview: Wir starten immer mit dem, was Sie wissen. Schwere Erkrankungen, Operationen oder Dauerbehandlungen vergessen Sie nicht. Wir strukturieren Ihre Erinnerung über unser Interview. Das ist die ehrlichste und sicherste Basis für den Antrag.
B) Mehr Detailtiefe durch unseren Spezialfragebogen: Stellen wir während des Telefoninterviews fest, dass Ihre Gesundheitshistorie zu komplex für ein einfaches Gespräch ist, erhalten Sie unseren spezialisierten Fragebogen. Dieser ist so gestaltet, dass Sie gezielt abgefragt werden und damit für eine lückenlose Aufklärung gesorgt ist.
C) Der gezielte Akten-Check (Nur bei Bedarf): Wir fordern keine pauschale Krankenakte an. Nur wenn echte Lücken bestehen („War der Bandscheibenvorfall 2019 oder 2020?“), wenn wir mehr Beweiskraft brauchen (zum Beispiel Befundberichte zum Herzen oder Laboranalysen) oder wenn unklare Diagnosen im Raum stehen (z. B. „Psyche-Verdacht“), prüfen wir gezielt nach. So vermeiden wir, dass Sie „bösgläubig“ für Falschabrechnungen werden, von denen Sie nichts wussten.
Schritt 3 – Stolpersteine frühzeitig erkennen & bereinigen
Manchmal finden wir in Schritt 2 Diskrepanzen, wie etwa eine „Abrechnungsdiagnose“ (Arzt rechnete „Depression“ ab, obwohl Sie nur eine Erkältung hatten oder zur Vorsorge dort waren).
Unsere Lösung: Wir bitten Ihren Arzt um eine präzisierende Stellungnahme (Gegen-Attest) oder verfassen gemeinsam eine fundierte Eigenerklärung, die den Sachverhalt aus Ihrer Sicht richtigstellt. Wir liefern dem Versicherer den Kontext, der in der Akte fehlt.
Unser Prinzip: Wir gehen mit Ihnen den Weg, der für Sie praktikabel ist und die gewünschte Sicherheit bietet. Getreu dem Motto "so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich".
Schritt 4 – Die Anonyme Risikovoranfrage & Votum
Mit diesen sauberen Daten gehen wir anonym auf die Versicherer zu, die für Sie relevant sind. Wir verhandeln direkt mit den Entscheidern und holen ein verbindliches Votum ein. Durch unsere jahrelange Expertise und unsere Spezialisierung sprechen wir oft persönlich mit Gesellschaftsärzten oder Abteilungsleitern. Dadurch erzielen wir nachweisbar Ergebnisse, die ein Computer-Algorithmus oder "Standard-Sachbearbeiter" oft ablehnen würde.
Ihr Ergebnis: Sie sehen schwarz auf weiß, wer Sie glatt versichert, wer einen Zuschlag fordert oder wer ablehnt.
Ihre Entscheidung: Erst wenn das Ergebnis passt, stellen wir den „scharfen“ Antrag. Ihr Name bleibt bis dahin geschützt.
Ihre Garantie: Sie wissen ganz genau, welche Möglichkeiten zur Auswahl stehen. Anstatt "Hoffnung" bekommen Sie Klarheit und Transparenz.