Wie viel BU-Rente ist sinnvoll – und wann wird sie begrenzt?
Wann wird die maximale BU-Rentenhöhe ermittelt?
In vielen Köpfen schwirrt immer noch der Begriff „Überversicherung“, wenn wir über BU-Schutz an oder sogar oberhalb des Nettoverdienstes sprechen.
Dabei gibt es bei einer Summenversicherung, die die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, keine Überversicherung. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für Grundfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherungen.
Es ist also vollkommen okay, wenn Sie im Leistungsfall mehr Leistung bekommen, als Sie vorher verdient haben.
Diese Tatsache setzt allerdings auch einen Mechanismus in Gang, den man als subjektives Risiko bezeichnet. Dabei geht es unter anderem um den schnelleren Eintritt eines Leistungsfalls, wenn Sie wissen, dass Sie im Fall der Berufsunfähigkeit mehr Geld haben als in Ihrem vorher ausgeübten Beruf. In diesem Fall, so die Theorie, führt die Höhe der Absicherung schon bei kleineren Erkrankungen schneller zum BU-Antrag und sogar zur Leistung.
Dieses Risiko ist für den BU-Versicherer schwer bis gar nicht kalkulierbar und im Leistungsfall kann er Ihnen keine Schranken setzen. Auch bei den Erhöhungen durch die Beitragsdynamik wird das schwer.
Übrigens hatte hier die Alte Leipziger in den älteren BU-Tarifen für jeden Dynamik-Nachtrag einen Passus enthalten, dass Sie als Versicherungsnehmer ab einer jährlichen Berufsunfähigkeitsrente von 40.000,- Euro Ihre Angemessenheit selbst überprüfen sollen und dann der Anpassung widersprechen müssen. Nicht nur aus meiner Sicht eine wenig kundenfreundliche Regelung dieser Berufsunfähigkeitsversicherung.
Weil die Höhe der bereits versicherten Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr zum Nachteil des Kunden verändert werden darf, legen die Versicherer einen größeren Fokus auf die maximal mögliche BU-Rente bei Abschluss der Versicherung und bei den Nachversicherungen.
Deswegen habe ich durchaus ein gewisses Verständnis dafür, dass einige BU-Tarife die Absicherungshöhe beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf 80 % vom Nettolohn begrenzen. Dies führt Sie nur leider zu der Situation, dass Sie deutlich weniger für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert haben, als Sie brauchen.
Regel Nummer 1: Wählen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der Sie sich auf rund 100 Prozent Ihres Einkommens versichern können.
Regel Nummer 2: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung bzw. ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen können – und dass sich dabei die maximal mögliche Absicherungshöhe nicht zu Ihrem Nachteil verringert. So war es beispielsweise in einer älteren BU von der Hannoverschen.